WiSe21 AkkruMRVO

Aus ZaPFWiki

Vorstellung des AKs

  • Verantwortliche/r: Daniela Kern-Michler (Alumna, TOPF)?, Bericht von KaWuM: Tobi(D)
  • Ziel des AK: Weiter kommentieren und aufbereiten für andere BuFaTa und das PVT.
  • Handelt es sich um einen Folge-AK: -
  • Wer ist die Zielgruppe?: -
  • Wie läuft der AK ab?: -
  • Materielle (und immaterielle) Voraussetzung: -
  • Sonstige Vorstellung: Die Arbeitsgruppe des Netzwerkes der Viezepräsident*innen, Kon- und Prorektor*innen für Lehre und Studium der Universitäten hat am 21. Oktober 2021 ihre Anmerkung zur anstehenden Überarbeitung der MRVO veröffentlicht.
    Hier stehen einige Kritische Dinge drin. Die KaWuM hat auf einem Arbeitskreis begonnen das Ganze zu kommentieren und erhofft sich bis zum nächsten PVT [Text bricht ab. JS]

Abkürzungen

MRVO = Musterrahmenverordung - Hier wird geregelt, welchen Grundsätzlichen Regeln ein Akkreditierungsverfahren unterworfen ist.
PVT = Poolvernetzungstreffen - Das ist das Treffen der Studentischen Akkreditierungspools - also der Pooltragenden Organisationen die Menschen dorthin Entsenden können.
BUFaTA = Bundesfachschaftentagung.

Arbeitskreis: Akkreditierung

Protokoll vom 12.11.2021

Beginn
11:15 Uhr
Ende
12:30 Uhr
Redeleitung
Daniela Kern-Michler (Alumna, TOPF)
Protokoll
Daniela Kern-Michler (Alumna, TOPF)
Anwesende Fachschaften
Universität Augsburg,
Universität Duisburg-Essen; Standort Duisburg,
Alumnika,
KaWuM,

Protokoll

Protokollpad: https://pad.gwdg.de/Hf3ONgeiT_GqiC1-9PeULw#

Es wurde allgemein erläutert was Akkreditierung ist und warum die ZaPF sich damit beschäftigt. Aktuelle Fragen der Teilnehmika zu Akkreditierung wurden diskutiert.

Die Rolle der MRVO [[1]] als rechtliche Grundlage für das Akkreditierungssystem in Deutschland wird erläutert. Dieses Dokument soll 2022 überarbeitet werden. Gerade wird dies von verschiedenen Stellen vorbereitet. Uns liegt eine Stellungnahme vor, die vermutlich die allgemeine Stimmung auf Seiten der Univerwaltungen gut abbildet. Die KaWuM hat diese bereits kommentiert. Auf dem nächsten Poolvernetzungstreffen (PVT) im Januar soll eine Stellungnahme erarbeitet werden, die dann im Sommer von den BuFaTas aufgegriffen werden kann und soll. Dabei sollen die wesentlichen Argumentationspunkte der Stellungnahme die aktuell vorliegt und weitere Kritikpunkte, die über die Zeit von verschiedenen studentischen Vereinigungen zusammengetragen wurden, adressiert werden. Die ZaPF ist aufgefordert die vorliegende Stellungnahme mit ihrer eigenen Position abzugleichen und Kritik zu formulieren. Diese soll an das PVT weiter gegeben werden. Es ist nicht sinnvoll aktuell selbst eine (weitere) Stellungnahme zu verfassen.

Hauptkritikpunkte der KaWuM an der vorliegenden Stellungnahme sind:

  • Forderung die Mindestgröße von Modulen abzuschaffen
  • Forderung die Gestaltung des Qualitätsmanagementsystems komplett in Hochschulhände zu übergeben und keine externe Expertise mehr hinzuzuziehen
  • Forderung keine externen Studierenden mehr in der Gutachter*innengruppe zu haben

Die Kritik an den letzten beiden Punkten deckt sich vollkommen mit ZaPF Positionen. Besonders der letzten Forderung widersprechen wir vehement.

Es stellt sich die Frage, ob die ZaPF die Mindestgröße von 5 CP/ETCS zu diesem Zeitpunkt grundlegend diskutieren möchte. In der Vergangenheit gab es Kritik an dieser Regelung, aber auch keinen konkreten Gegenvorschlag.

Zusätzlich zur Kritik der KaWuM haben wir zwei Anmerkungen zu den Empfehlungen: § 4 Absatz 2: Ein weiteres Argument für die Beibehaltung der Label für die Masterstudiengänge ist die dadurch mögliche erhöhte Flexibilität in den Zugangsvoraussetzungen.

§ 15: Die Prüfung der Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit auf Studiengangsebene ist sinnvoll um Festzustellen, ob die Uniweiten Maßnahmen tatsächlich bis "runter" auf die Studiengangsebene wirken und soll nicht gestrichen werden.


Grundsätzliche Kritik an der MRVO, die nicht in den Empfehlungen thematisiert wird sehen wir insbesondere bei:

  • Der Akkreditierungsfrist von 8 Jahren. Diese sollte für Erstakkreditierungen auf 5 Jahre verkürzt werden.

Ein weiterer Punkt ist die Veröffentlichungspflicht, die aktuell in der MRVO steht, aber nicht flächendeckend umgesetzt wird und deren Streichung vor allem die Systemakkreditierten Hochschulen anstreben:

Wir verstehen, dass interne, kleinschrittige und umfangreiche Prüfberichte als "Imageschädigend" wahrgenommen werden können und eine Aufbereitung der Unterlagen für die allgemeine Öffentlichkeit sehr aufwändig ist. Die Veröffentlichung ist jedoch von besonderer Wichtigkeit für Studierendenvertretungen, um das Wissen um vorangegangene Prüfungen unabhängig von selbstorganisiertem Wissenstransfer zur Verfügung zu haben. Aufgrund der durchschnittlichen Studiendauer ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Studierendenvertreter*innen mehr als einen Prüfprozess miterleben. Deshalb muss die Information zu vorangegangen Prüfungen und Änderungen niederschwellig und verlässlich zugänglich sein. Neben der lokalen Studienvertretung sind die Unterlagen auch für strukturelle und vergleichende Arbeiten von (studentischen) Gutachter*innen relevant.

Zusammenfassung

Das ZaPF Plenum soll darüber beschließen, ob die Kritikpunkte der KaWuM übernommen und auch von uns an das PVT kommuniziert werden sollen. Darüber hinaus soll beschlossen werden, ob und welche weiteren Kritikpunkte an der vorliegenden Empfehlung und der MRVO allgemein an das PVT kommuniziert werden sollen.