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WiSe21 AkkruMRVO: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
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Es stellt sich die Frage, ob die ZaPF die Mindestgröße von 5 CP/ETCS zu diesem Zeitpunkt grundlegend diskutieren möchte. In der Vergangenheit gab es Kritik an dieser Regelung, aber auch keinen konkreten Gegenvorschlag.
Es stellt sich die Frage, ob die ZaPF die Mindestgröße von 5 CP/ETCS zu diesem Zeitpunkt grundlegend diskutieren möchte. In der Vergangenheit gab es Kritik an dieser Regelung, aber auch keinen konkreten Gegenvorschlag.


Zusätzlich zur Kritik der KaWuM haben wir zwei Anmerkungen:
Zusätzlich zur Kritik der KaWuM haben wir zwei Anmerkungen zu den Empfehlungen:
§ 4 Absatz 2: Ein weiteres Argument für die Beibehaltung der Label für die Masterstudiengänge ist die dadurch mögliche erhöhte Flexibilität in den Zugangsvoraussetzungen.
§ 4 Absatz 2: Ein weiteres Argument für die Beibehaltung der Label für die Masterstudiengänge ist die dadurch mögliche erhöhte Flexibilität in den Zugangsvoraussetzungen.


§  
§ 15:  Die Prüfung der Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit auf Studiengangsebene  ist sinnvoll um Festzustellen, ob die Uniweiten Maßnahmen tatsächlich bis "runter" auf die Studiengangsebene wirken und soll nicht gestrichen werden.
 
 
Grundsätzliche Kritik an der MRVO, die  nicht in den Empfehlungen thematisiert wird sehen wir insbesondere bei:
 
* Der Akkreditierungsfrist von 8 Jahren. Diese sollte für Erstakkreditierungen auf 5 Jahre verkürzt werden.
* Der Veröffentlichungspflicht für Unterlagen zu internen Prüfprozessen. Wir verstehen, dass interne, kleinschrittige und umfangreiche Prüfberichte als "Imageschädigend" wahrgenommen werden können und eine Aufbereitung der Unterlagen für die allgemeine Öffentlichkeit sehr aufwändig ist. Die Veröffentlichung ist jedoch von besonderer Wichtigkeit für Studierendenvertretungen, um das Wissen um vorangegangene Prüfungen unabhängig von selbstorganisiertem Wissenstransfer zur Verfügung zu haben. Aufgrund der durchschnittlichen Studiendauer ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Studierendenvertreter*innen mehr als einen Prüfprozess miterleben. Deshalb muss die Information zu vorangegangen Prüfungen und Änderungen niederschwellig und verlässlich zugänglich sein. Neben der lokalen Studienvertretung sind die Unterlagen auch für strukturelle und vergleichende Arbeiten von (studentischen) Gutachter*innen relevant.
 


Protokollpad: https://pad.gwdg.de/Hf3ONgeiT_GqiC1-9PeULw#
Protokollpad: https://pad.gwdg.de/Hf3ONgeiT_GqiC1-9PeULw#


== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==
 
Das ZaPF Plenum soll darüber beschließen, ob die Kritikpunkte der KaWuM übernommen und auch von uns an das PVT kommuniziert werden sollen. Darüber hinaus soll beschlossen werden, ob und welche weiteren Kritikpunkte an der vorliegenden Empfehlung und der MRVO allgemein an das PVT kommuniziert werden sollen.


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