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SoSe18 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Punkte zur Musterrechtsverordnung (MRVO)'''
'''Punkte zur Musterrechtsverordnung (MRVO)'''
* Die ZaPF beharrt weiterhin auf der Unverzichtbarkeit von Begehungen bei allen Akkreditierungsverfahren (siehe Positionspapier Wintersemester 2017 Siegen), da dies die einzig direkte Austauschmöglichkeit zwischen Gutachtern und der betroffenen Studierendenschaft. Neben dem Wunsch nach einer entsprechenden Vorschrift in §3 (2) des Staatsvertrags, muss die Begegung in §24 (5) MRVO auf jeden Fall festgeschrieben werden.
* Die ZaPF beharrt weiterhin auf der Unverzichtbarkeit von Begehungen bei allen Akkreditierungsverfahren (siehe Positionspapier Wintersemester 2017 Siegen), da dies die einzig direkte Austauschmöglichkeit zwischen Gutachtern und der betroffenen Studierendenschaft. Neben dem Wunsch nach einer entsprechenden Vorschrift in §3 (2) des Staatsvertrags, muss die Begehung in §24 (5) MRVO auf jeden Fall festgeschrieben werden.
* Eine Akkreditierungsfrist von 8 Jahren (§26 (1) MRVO) für eine Erstakkreditierung ist zu lang. Für neueingerichtete Studiengänge fordert die ZaPF eine erstmalige Reakkreditierung ein Jahr nach Ablauf der Regelstudienzeit, spätestens nach 5 Jahren.
* Eine Akkreditierungsfrist von 8 Jahren (§26 (1) MRVO) für eine Erstakkreditierung ist zu lang. Für neu eingerichtete Studiengänge fordert die ZaPF eine erstmalige Reakkreditierung ein Jahr nach Ablauf der Regelstudienzeit, spätestens nach 5 Jahren.
* Wir freuen uns, dass die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und die Berücksichtigung der Vielfalt von Studierenden Eingang in die MRVO erhalten haben.
* Wir freuen uns, dass die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und die Berücksichtigung der Vielfalt von Studierenden Eingang in die MRVO erhalten haben.
* Die im Positionspapier aus Siegen aufgeführten Punkte „Zugangsvoraussetzungen Master“, „Gebündelte Akkreditierung“, „Vertreter der Berufspraxis im Lehramt“ und „Kombinationsstudiengänge“ sollen in den zu
* Die im Positionspapier aus Siegen aufgeführten Punkte „Zugangsvoraussetzungen Master“, „Gebündelte Akkreditierung“, „Vertreter der Berufspraxis im Lehramt“ und „Kombinationsstudiengänge“ sollen in den zu erarbeitenden neuen Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF für studentische Gutachter*innen Berücksichtigung finden.
erarbeitenden neuen Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF für studentische Gutachter*innen berücksichtigung finden.


Zur neuen Aufgabenverteilung zwischen Akkreditierungsrat und Agenturen:
Zur neuen Aufgabenverteilung zwischen Akkreditierungsrat und Agenturen:
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Zum [[:Datei:noname.pdf|Positionspapier zum gültigen Studienakkreditierungsstaatsvertrag und der dazugehörigen Musterrrechtsverordnung]]
Zum [[:Datei:noname.pdf|Positionspapier zum gültigen Studienakkreditierungsstaatsvertrag und der dazugehörigen Musterrrechtsverordnung]]


==== Positionspapier zur Besetzung und Ausgestaltung von Professuren in der Physikdidaktik ====
==== Positionspapier zur Besetzung und Ausgestaltung von Professuren in der Physikdidaktik ====