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==== Resolution zur Studierendenmobilität ====
==== Resolution zur Studierendenmobilität ====
Der Leitgedanke der Bologna-Reform ist es, die inter- und intranationale Mobilität der Studierenden zu fördern. Besonders im Vordergrund steht die „Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen“[[#NC6|¹]]. Dieses Ziel wird in Deutschland aus diversen Gründen nicht erreicht.
Der Leitgedanke der Bologna-Reform ist es, die inter- und intranationale Mobilität der Studierenden zu fördern. Besonders im Vordergrund steht die „Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen“<ref>Der Europäische Hochschulraum – Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister, 19. Juni 1999, Bologna</ref>. Dieses Ziel wird in Deutschland aus diversen Gründen nicht erreicht.


Unter Anderem wird bereits am 15. November 2010 auf einer Podiumsdiskussion zum Thema „Reform des Bologna-Prozesses als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa“[[#NC7|&sup2;]] im Europäischen Informations-Zentrum in der Thüringer Staatskanzlei festgestellt:
Unter Anderem wird bereits am 15. November 2010 auf einer Podiumsdiskussion zum Thema „Reform des Bologna-Prozesses als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa“<ref>Claire Weiß, Tim Wiewiorra: Reform des Bologna-Prozesses als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. In: Europäisches Informations-Zentrum in der Thüringer Staatskanzlei: Reform des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. Erfurt 2011, S. 105</ref> im Europäischen Informations-Zentrum in der Thüringer Staatskanzlei festgestellt:


Selbst ein einfacher Standortwechsel in Deutschland wird, auch auf Grund des Bildungsföderalismus, oft durch die engen Modulpläne der einzelnen Universitäten oder Hochschulen verhindert.
Selbst ein einfacher Standortwechsel in Deutschland wird, auch auf Grund des Bildungsföderalismus, oft durch die engen Modulpläne der einzelnen Universitäten oder Hochschulen verhindert.


Weiterhin bestehen an einigen Hochschulen formale Gründe (u.A.: Zugangs- und Zulassungssatzungen bzw. -ordnungen, Landeshochschulgesetze), die einen Hochschulwechsel, insbesondere innerhalb eines Studiums, verhindern. Es entsteht z.B. ein Konflikt wenn eine Rückstufung unmöglich ist[[#NC8|&sup3;]] und eine Leistungsbasierte Einstufung[[#NC9|&sup4;]] erfolgen soll. Eine Einstufung in ein zu niedriges Fachsemester verhindert hier eine Immatrikulation und damit einen Hochschulwechsel. Dies steht in direktem Widerspruch zu den Leitgedanken des Bologna-Prozesses. Ein Hochschulwechsel innerhalb eines Studienganges verlängert nahezu zwingend die Studiendauer. Grund hierfür ist vor allem die unterschiedliche Bewertung der einzelnen Module sowie die zu begrüßende unterschiedliche Schwerpunktsetzung der Hochschulen. Dies stellt in Verbindung mit Studienhöchstdauern eine erhebliche Hürde in der Studierendenmobilität im Sinne der Bologna-Reform dar.
Weiterhin bestehen an einigen Hochschulen formale Gründe (u.A.: Zugangs- und Zulassungssatzungen bzw. -ordnungen, Landeshochschulgesetze), die einen Hochschulwechsel, insbesondere innerhalb eines Studiums, verhindern. Es entsteht z.B. ein Konflikt wenn eine Rückstufung unmöglich ist<ref>es ist nicht möglich, mehrfach das selbe Fachsemester zu studieren</ref> und eine Leistungsbasierte Einstufung<ref>die erbrachten Leistungspunkte nach ECTS bestimmen das Fachsemester</ref> erfolgen soll. Eine Einstufung in ein zu niedriges Fachsemester verhindert hier eine Immatrikulation und damit einen Hochschulwechsel. Dies steht in direktem Widerspruch zu den Leitgedanken des Bologna-Prozesses. Ein Hochschulwechsel innerhalb eines Studienganges verlängert nahezu zwingend die Studiendauer. Grund hierfür ist vor allem die unterschiedliche Bewertung der einzelnen Module sowie die zu begrüßende unterschiedliche Schwerpunktsetzung der Hochschulen. Dies stellt in Verbindung mit Studienhöchstdauern eine erhebliche Hürde in der Studierendenmobilität im Sinne der Bologna-Reform dar.


Hinzu kommen oft Bedingungen zu Mindestleistungen an der Zieluniversität, z.B. dass die Hälfte der Leistungen an der abschlussgebenden Hochschule erbracht werden muss. Dies verhindert bei einem Hochschulwechsel bei der oft erforderlichen Anerkennung aller vorherigen Leistungen einen Abschluss.
Hinzu kommen oft Bedingungen zu Mindestleistungen an der Zieluniversität, z.B. dass die Hälfte der Leistungen an der abschlussgebenden Hochschule erbracht werden muss. Dies verhindert bei einem Hochschulwechsel bei der oft erforderlichen Anerkennung aller vorherigen Leistungen einen Abschluss.
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* Bestehen unglücklicherweise Höchststudiendauern oder andere Zwangsbedingungen, ist ein Hochschulwechsel als Begründung für Toleranzsemester oder andere Härtefallregelungen anzusehen.
* Bestehen unglücklicherweise Höchststudiendauern oder andere Zwangsbedingungen, ist ein Hochschulwechsel als Begründung für Toleranzsemester oder andere Härtefallregelungen anzusehen.
* Es muss der Entscheidung der oder des Studierenden obliegen, welche Leistungen zur Anerkennung der Zieluniversität zur Verfügung stehen. Ist dies formal nicht möglich und steht eine Regelung zur Mindestleistung an der Zieluniversität einem Abschluss im Weg, so ist eine Regelung zu finden, die den erfolgreichen Studienabschluss ermöglicht.
* Es muss der Entscheidung der oder des Studierenden obliegen, welche Leistungen zur Anerkennung der Zieluniversität zur Verfügung stehen. Ist dies formal nicht möglich und steht eine Regelung zur Mindestleistung an der Zieluniversität einem Abschluss im Weg, so ist eine Regelung zu finden, die den erfolgreichen Studienabschluss ermöglicht.
* Die Akkreditierungsagenturen sowie der Studentische Akkreditierungspool sowie die Qualitätsmanagementsysteme der Hochschulen werden gebeten, bei der Akkreditierung darauf zu achten, Mobilität dadurch zu fördern[[#NC10|&sup5;]], dass diese Mobilitätshürden abgebaut werden.
* Die Akkreditierungsagenturen sowie der Studentische Akkreditierungspool sowie die Qualitätsmanagementsysteme der Hochschulen werden gebeten, bei der Akkreditierung darauf zu achten, Mobilität dadurch zu fördern<ref>§12 (1) Musterrechtsverordnung gemäß §4 (1-4) Studienakkreditierungsstaatsvertrag, Beschluss der KMK vom 7.12.2017</ref>, dass diese Mobilitätshürden abgebaut werden.


<div id="NC6">&sup1; Der Europäische Hochschulraum – Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister, 19. Juni 1999, Bologna
<references />
<div id="NC7">&sup2; Claire Weiß, Tim Wiewiorra: Reform des Bologna-Prozesses als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. In: Europäisches Informations-Zentrum in der Thüringer Staatskanzlei: Reform des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. Erfurt 2011, S. 105
<div id="NC8">&sup3; es ist nicht möglich, mehrfach das selbe Fachsemester zu studieren
<div id="NC9">&sup4; die erbrachten Leistungspunkte nach ECTS bestimmen das Fachsemester
<div id="NC10">&sup5; §12 (1) Musterrechtsverordnung gemäß §4 (1-4) Studienakkreditierungsstaatsvertrag, Beschluss der KMK vom 7.12.2017


Zur [[:Datei:noname.pdf|Resolution zur Studierendenmobilität]]
Zur [[:Datei:noname.pdf|Resolution zur Studierendenmobilität]]