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SoSe18 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Akkreditierungsagenturen sowie der Studentische Akkreditierungspool sowie die Qualitätsmanagementsysteme der Hochschulen werden gebeten, bei der Akkreditierung darauf zu achten, Mobilität dadurch zu fördern[[#NC10|&sup5;]], dass diese Mobilitätshürden abgebaut werden.
* Die Akkreditierungsagenturen sowie der Studentische Akkreditierungspool sowie die Qualitätsmanagementsysteme der Hochschulen werden gebeten, bei der Akkreditierung darauf zu achten, Mobilität dadurch zu fördern[[#NC10|&sup5;]], dass diese Mobilitätshürden abgebaut werden.


<div id="N6">&sup1; Der Europäische Hochschulraum – Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister, 19. Juni 1999, Bologna
<div id="NC6">&sup1; Der Europäische Hochschulraum – Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister, 19. Juni 1999, Bologna
<div id="N7">&sup2; Claire Weiß, Tim Wiewiorra: Reform des Bologna-Prozesses als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. In: Europäisches Informations-Zentrum in der Thüringer Staatskanzlei: Reform des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. Erfurt 2011, S. 105
<div id="NC7">&sup2; Claire Weiß, Tim Wiewiorra: Reform des Bologna-Prozesses als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. In: Europäisches Informations-Zentrum in der Thüringer Staatskanzlei: Reform des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. Erfurt 2011, S. 105
<div id="N8">&sup3; es ist nicht möglich, mehrfach das selbe Fachsemester zu studieren
<div id="NC8">&sup3; es ist nicht möglich, mehrfach das selbe Fachsemester zu studieren
<div id="N9">&sup4; die erbrachten Leistungspunkte nach ECTS bestimmen das Fachsemester
<div id="NC9">&sup4; die erbrachten Leistungspunkte nach ECTS bestimmen das Fachsemester
<div id="N10">&sup5; §12 (1) Musterrechtsverordnung gemäß §4 (1-4) Studienakkreditierungsstaatsvertrag, Beschluss der KMK vom 7.12.2017
<div id="NC10">&sup5; §12 (1) Musterrechtsverordnung gemäß §4 (1-4) Studienakkreditierungsstaatsvertrag, Beschluss der KMK vom 7.12.2017


Zur [[:Datei:noname.pdf|Resolution zur Studierendenmobilität]]
Zur [[:Datei:noname.pdf|Resolution zur Studierendenmobilität]]