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* Die Akkreditierungsagenturen sowie der Studentische Akkreditierungspool sowie die Qualitätsmanagementsysteme der Hochschulen werden gebeten, bei der Akkreditierung darauf zu achten, Mobilität dadurch zu fördern[[#NC10|&sup5;]], dass diese Mobilitätshürden abgebaut werden. | * Die Akkreditierungsagenturen sowie der Studentische Akkreditierungspool sowie die Qualitätsmanagementsysteme der Hochschulen werden gebeten, bei der Akkreditierung darauf zu achten, Mobilität dadurch zu fördern[[#NC10|&sup5;]], dass diese Mobilitätshürden abgebaut werden. | ||
<div id=" | <div id="NC6">¹ Der Europäische Hochschulraum – Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister, 19. Juni 1999, Bologna | ||
<div id=" | <div id="NC7">² Claire Weiß, Tim Wiewiorra: Reform des Bologna-Prozesses als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. In: Europäisches Informations-Zentrum in der Thüringer Staatskanzlei: Reform des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. Erfurt 2011, S. 105 | ||
<div id=" | <div id="NC8">³ es ist nicht möglich, mehrfach das selbe Fachsemester zu studieren | ||
<div id=" | <div id="NC9">&sup4; die erbrachten Leistungspunkte nach ECTS bestimmen das Fachsemester | ||
<div id=" | <div id="NC10">&sup5; §12 (1) Musterrechtsverordnung gemäß §4 (1-4) Studienakkreditierungsstaatsvertrag, Beschluss der KMK vom 7.12.2017 | ||
Zur [[:Datei:noname.pdf|Resolution zur Studierendenmobilität]] | Zur [[:Datei:noname.pdf|Resolution zur Studierendenmobilität]] | ||