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Resolution zur länderspezifischen Rechtsverordnungen als Spezifizierung der MRVO |
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==== Resolution zur länderspezifischen Rechtsverordnungen als Spezifizierung der MRVO ==== | ==== Resolution zur länderspezifischen Rechtsverordnungen als Spezifizierung der MRVO ==== | ||
Die Landtage veröffentlichen im Rahmen der Überarbeitung des deutschen | Die Landtage veröffentlichen im Rahmen der Überarbeitung des deutschen | ||
Akkreditierungssystems gemäß den Artikeln des Studienakkreditierungsstaatsvertrags Rechtsverordnungen zur Akkreditierung. | Akkreditierungssystems gemäß den Artikeln des Studienakkreditierungsstaatsvertrags Rechtsverordnungen zur Akkreditierung.<br> | ||
Diese müssen in Kernpunkten übereinstimmen, um eine „bundesweite Gleichwertigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen und die Möglichkeit des Hochschulwechsels“ (Staatsvertrag §1 (2)) zu gewährleisten. Sie dürfen allerdings nach §4 (6) des Staatsvertrags auch weiterführende Verordnungen hinsichtlich der Qualitätsüberprüfung erlassen. | Diese müssen in Kernpunkten übereinstimmen, um eine „bundesweite Gleichwertigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen und die Möglichkeit des Hochschulwechsels“ (Staatsvertrag §1 (2)) zu gewährleisten. Sie dürfen allerdings nach §4 (6) des Staatsvertrags auch weiterführende Verordnungen hinsichtlich der Qualitätsüberprüfung erlassen. | ||
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==== Resolution zur Novellierung der Hochschulgesetze ==== | ==== Resolution zur Novellierung der Hochschulgesetze ==== |