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WiSe17 AK Lehramt (Gespräch): Unterschied zwischen den Versionen

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1. Zuständigkeiten und Verantwortungen des Fachdidaktik-Lehrstuhls  
1. Zuständigkeiten und Verantwortungen des Fachdidaktik-Lehrstuhls  
* Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Unterrichts- sowie Experimentierpraktika und der fachdidaktischen Veranstaltungen  
* Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Unterrichts- sowie Experimentierpraktika und der fachdidaktischen Veranstaltungen
* Betreuung von Abschlussarbeiten im Rahmen der Prüfungsordnung  
* Betreuung von Abschlussarbeiten im Rahmen der Prüfungsordnung
* Der Lehrstuhl vernetzt die Fachdidaktik sowohl mit der allgemeinen Erziehungswissenschaft, als auch mit der Fachwissenschaft (Physik) und unterstützt die Kommunikation zwischen den Lehrenden und Studierenden.  
* Der Lehrstuhl vernetzt die Fachdidaktik sowohl mit der allgemeinen Erziehungswissenschaft, als auch mit der Fachwissenschaft (Physik) und unterstützt die Kommunikation zwischen den Lehrenden und Studierenden.
* Wirkt bei der Modul-/ Inhaltsplanung der Fachphysik für Studierende des Lehramts mit.
* Er wirkt bei der Modul-/ Inhaltsplanung der Fachphysik für Studierende des Lehramts mit
2. Praxiserfahrung der Lehrstuhlinhaber*innen  
2. Praxiserfahrung der Lehrstuhlinhaber*innen
* ca. 5 Jahre Tätigkeit mit fachdidaktischem Bezug, Beispiele hierfür: Lehre in Schule, Autor*innen/Herausgeber*innen von Schulbüchern, Schülerlabore, Museumspädagogische Tätigkeiten (mit Bezug zu physikalischen Tätigkeiten), Planetarien  
* ca. 5 Jahre Tätigkeit mit fachdidaktischem Bezug, Beispiele hierfür: Lehre in Schule, Autor*innen/Herausgeber*innen von Schulbüchern, Schülerlabore, Museumspädagogische Tätigkeiten (mit Bezug zu physikalischen Tätigkeiten), Planetarien
* Der fortwährende Praxisbezug soll in der Lehrstuhltätigkeit sichergestellt sein  
* Der fortwährende Praxisbezug soll in der Lehrstuhltätigkeit sichergestellt sein
3. Akademische Voraussetzung  
3. Akademische Voraussetzung
*Es muss eine Promotion vorliegen entweder  
*Es muss eine Promotion vorliegen entweder
** in einem physikalischem Fach, oder  
** in einem physikalischem Fach, oder
** in der Physikdidaktik, oder  
** in der Physikdidaktik, oder
** in einem anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen Fach und seiner Fachdidaktik.  
** in einem anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen Fach und seiner Fachdidaktik.
* Erfahrung in der didaktischen Forschung, sofern nicht schon in der Promotion/ Praxistätigkeit
* Erfahrung in der didaktischen Forschung, sofern nicht schon in der Promotion/ Praxistätigkeit