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Die Entlastung wird damit wie vorgeschlagen durchgeführt. | Die Entlastung wird damit wie vorgeschlagen durchgeführt. | ||
=== | === Unterstützung finanzschwacher Fachschaften === | ||
Gestern hat hierzu bereits ein Arbeitskreit stattgefunden, in dem allgemein zugestimmt wurde, dass finanzschwache Fachschaften untersützt werden sollen um an der ZaPF teilnehmen können. Das Protokoll des Arbeitskreises wird den Mitgliedern mit dem Protokoll zugesandt.<br /> | |||
Fachschaften, die finanziell nicht die Möglichkeit haben, Mitglieder zur ZaPF zu entsenden sollen die Möglichkeit | |||
bekommen nach Ausschöpfung anderer Fördermöglichkeiten durch den ZaPF e.V. eine Förderung auf Tagungsbeiträge und/ oder Reisekosten zu erhalten. Es soll hierbei keine formale Kontrolle der Antragsberechtigung | |||
stattfinden. Dies wurde im Arbeitskreis erarbeitet und dem ZaPF e.V. vorgeschlagen. Bisher noch festzusetzen | |||
ist, wie viele Mitglieder pro Fachschaft gefördert werden sollen. | |||
====Festsetzung der Förderzahlen und Fristen==== | |||
Als Formulierung wird vorgeschlagen:<br /> | |||
Es sollen bis zu drei Personen pro Fachschaft unterstützt werden, mit dem Ziel, dass so viele Fachschaften | |||
wie möglich Unterstützung erhalten, ein Mitglied zu entsenden. Fachschaften, die nicht im vorherigen Semester | |||
teilgenommen haben sollen hierbei priorisiert behandelt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht in keinem | |||
Fall.<br /> | |||
Die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördersumme wird auf 500e pro ZaPF festgesetzt, beginnend ab dem | |||
Zeitpunkt zu dem der Verein über Einnahmen durch Fördermitglieder verfügt. Ziel wäre es, zur ZaPF im SS 17 | |||
in Berlin mit der Förderung zu beginnen. | |||
Eine Frist zur Antragsstellung und ggfs. -bewilligung sowie feste Zahlen zur Förderung sind noch festzulegen. Diese | |||
werden im Zuge der Entwicklung eines Verfahrens vorgeschlagen und in der nächsten Mitgliederversammlung | |||
beschlossen. | |||
====Vertraulickeit der Anträge==== | |||
Es wird eine Vorstandsstelle speziell mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt, Anträge werden durch das | |||
entsprechende Vorstandsmitglied und den Kassenwart geprüft und ggfs. bewilligt, des weiteren wird der Kassenprüfer über Anträge informiert, ansonsten werden sie vertraulich behandelt. <br /> | |||
Der Vorschlag zur Unterstützung finanzschwacher Fachschaften soll in der Mitgliederversammlung beschlossen und anschließend durch Abstimmung im Abschlussplenum legitimisiert werden. Nach einer Laufzeit von 2 | |||
Jahren ist ein Fazit zu ziehen und das Verfahren gegebenenfalls zu überarbeiten und nachgebessert.<br /> | |||
Der Vorschlag zur Unterstützung finanzschwacher Fachschaften wird in der MV abgestimmt und angenommen.<br /> | |||
Für die Entwicklung eines Verfahrens und die anschließende Abwicklung der Anträge wird ein neuer Arbeitsbereich im Vorstand eingerichtet. | |||
=== Antrag auf Mitgliedschaft für Fördermitglieder === | === Antrag auf Mitgliedschaft für Fördermitglieder === | ||