WiSe13 AK Pruefungssysteme: Unterschied zwischen den Versionen
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Fehlende Punkte: <br \> | Fehlende Punkte: <br \> | ||
*außerhalb der Hochschule erworbene und durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen und Kompetenzen können in einem Äquivalenzprüfverfahren angerechnet werden <br \> | *außerhalb der Hochschule erworbene und durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen und Kompetenzen können in einem Äquivalenzprüfverfahren angerechnet werden <br \> | ||
Vergleich mit den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen: <br \> | |||
*Widerspruch zu BaMa-Empfehlungen: Bachelorarbeit darf 12 CP nicht überschreiten<br \> | |||
Richtlinien: < br\> | Richtlinien: < br\> |