WiSe24 AK NRW Hochschulgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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StefanBr (Diskussion | Beiträge)
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2) Es soll eine Art Paralleljustiz an den Hochschulen eingeführt werden, die sich mit rechtsstaatlichen Grundsätzen wenig zu tun hat. Begründet wird dies einerseits mit Fällen von Machtmissbrauch und Wissenschaftsbetrug - Symptome der Unternehmerischen Hochschule, deren Ursachen anzugehen wären. Andererseits geht es aber sehr konkret auch darum, die Repressionen von Hochschulen gegen Studierende und Dozierende, die sich gegen die Staatsräson wenden und die bisher in der Regel von den Gerichten gekippt wurden, rechtssicher zu machen.
2) Es soll eine Art Paralleljustiz an den Hochschulen eingeführt werden, die sich mit rechtsstaatlichen Grundsätzen wenig zu tun hat. Begründet wird dies einerseits mit Fällen von Machtmissbrauch und Wissenschaftsbetrug - Symptome der Unternehmerischen Hochschule, deren Ursachen anzugehen wären. Andererseits geht es aber sehr konkret auch darum, die Repressionen von Hochschulen gegen Studierende und Dozierende, die sich gegen die Staatsräson wenden und die bisher in der Regel von den Gerichten gekippt wurden, rechtssicher zu machen.


Es geht also um Einiges und es wird Zeit, dass wir dafür sorgen, dass die "Zeitenwende" nicht wie in Bayern auch an den Hochschulen durchgedrückt wird, sondern wir eine Kehrtwende des bundesweiten Trends erkämpfen für antimilitaristische, Allgemeinwohl-orientierte, sozial geöffnete sowie restriktions- und repressionsfreie Hochschulen!
Es geht also um Einiges und es wird Zeit, dass wir dafür sorgen, dass die "Zeitenwende" nicht wie in Bayern auch an den Hochschulen durchgedrückt wird, sondern wir eine Kehrtwende des bundesweiten Trends erkämpfen für antimilitaristische, Allgemeinwohl-orientierte, sozial geöffnete sowie restriktions- und repressionsfreie Hochschulen!
Ziel ist eine Resolution!


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