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WiSe23 AK Satzungsaenderungsantrag-KomGrem: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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Kurze Einleitung durch Samuel (jDPG/Jena):
Kurze Einleitung durch Samuel (jDPG/Jena):
* Zwei Ziele: Satzung und Regelung zur Zusammenarbeit von jDPG und KomGrem anpassen
* Zwei Ziele: Satzung und Regelung zur Zusammenarbeit von jDPG und KomGrem anpassen
* Satzung enthält aktuell ein veraltetes Dokument von 2010 und verweist nicht auf neuste Version eines Dokuments -> daher Satzungsänderung, um sich flexibler auf das Dokument zu beziehen
* In die Satzung ist aktuell ein veraltetes Dokument von 2010 fest eingebunden. Änderungen an diesem Dokument sind nicht direkt möglich -> daher Satzungsänderung, um sich flexibler auf das Dokument zu beziehen
* Dokument zur Zusammenarbeit enthält u.a. überholte Regelung zur Entsendung zur KFP, welche von einer entsendeten Person ausgeht, inzwischen werden 2 entsandt
* Dokument zur Zusammenarbeit enthält u.a. überholte Regelung zur Entsendung zur KFP, welche von einer entsendeten Person ausgeht, inzwischen werden 2 entsandt
* Zusätzlich einige weitere Änderungen, z.B. Klarstellung des Wahlmodus
* Zusätzlich einige weitere Änderungen, z.B. Klarstellung des Wahlmodus


Diskussion über die Satzungsänderung:
Diskussion über die Satzungsänderung:
* Anpassung der Formulierungen über Abstimmung des Dokuments
* Anpassung einiger Formulierungen
* Fassung für Einreichung in Plenum wurde entwickelt:
* Fassung für Einreichung in Plenum wurde entwickelt:
  Das Kommunikationsgremium ist ein gemeinsames Gremium von ZaPF und der jDPG (junge Deutsche Physikalische Gesellschaft). Die Aufgaben dieses Gremiums sind der Austausch zwischen ZaPF und jDPG sowie die Unterstützung gemeinsamer Projekte. Das Kommunikationsgremium besteht aus vier natürlichen Personen, wovon jeweils zwei Mitglieder von ZaPF und von jDPG bestimmt werden. Die ZaPF wählt ihre Mitglieder des Kommunikationsgremiums für eine Amtszeit von einem Jahr. Die Amtszeit eines von der ZaPF gewählten Mitglieds beginnt auf einer ZaPF im Sommersemester und die des anderen Mitgliedes auf einer ZaPF im Wintersemester. Die Details zur Zusammenarbeit werden durch ein Dokument zur „Zusammenarbeit von ZaPF und jDPG“ festgehalten, welches nur durch einen in gleicher Fassung verabschiedeten Beschluss von ZaPF und jDPG geändert werden kann.
  Das Kommunikationsgremium ist ein gemeinsames Gremium von ZaPF und der jDPG (junge Deutsche Physikalische Gesellschaft). Die Aufgaben dieses Gremiums sind der Austausch zwischen ZaPF und jDPG sowie die Unterstützung gemeinsamer Projekte. Das Kommunikationsgremium besteht aus vier natürlichen Personen, wovon jeweils zwei Mitglieder von ZaPF und von jDPG bestimmt werden. Die ZaPF wählt ihre Mitglieder des Kommunikationsgremiums für eine Amtszeit von einem Jahr. Die Amtszeit eines von der ZaPF gewählten Mitglieds beginnt auf einer ZaPF im Sommersemester und die des anderen Mitgliedes auf einer ZaPF im Wintersemester. Die Details zur Zusammenarbeit werden durch ein Dokument zur „Zusammenarbeit von ZaPF und jDPG“ festgehalten, welches nur durch einen in gleicher Fassung verabschiedeten Beschluss von ZaPF und jDPG geändert werden kann.
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Weiteres Vorgehen:
Weiteres Vorgehen:
* Im Plenum wird zuerst die Regelung zur Zusammenarbeit und dann die Satzungsänderung eingebracht.
* Im Plenum wird zuerst das Dokument zur Regelung der "Zusammenarbeit von ZaPF und jDPG" und dann die Satzungsänderung eingebracht.
** Dabei planen wir, die Regelung zur Zusammenarbeit bereits im Zwischenplenum einzubringen
** Dabei planen wir, das Dokument zur "Zusammenarbeit von ZaPF und jDPG" bereits im Zwischenplenum einzubringen.
* Es wird angestrebt, das Dokument zur Zusammenarbeit auf der ZaPF e.V.-Website zu verlinken
* Es wird angestrebt, das Dokument zur "Zusammenarbeit von ZaPF und jDPG" auf der ZaPF e.V.-Webseite in der Satzung zu verlinken - analog in der Satzung im ZaPF-Wiki.


== Ausblick ==
== Ausblick ==