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Fabian Freyer (TU Berlin, 71): Wahl der in 1. genannten Protestformen könnte bei einigen Adressat\*innen auf taube Ohren stoßen und lenkt somit das Augenmerk von der Willkür der Einschätzung weg. (Interpretation was eine Störung ist und was nicht liegt schließlich nicht im Ermessen der Demonstrierenden.) | Fabian Freyer (TU Berlin, 71): Wahl der in 1. genannten Protestformen könnte bei einigen Adressat\*innen auf taube Ohren stoßen und lenkt somit das Augenmerk von der Willkür der Einschätzung weg. (Interpretation was eine Störung ist und was nicht liegt schließlich nicht im Ermessen der Demonstrierenden.) | ||
* | * Kein konkreter Änderungsantrag, nur Anmerkung | ||
Christian (Mainz, 199): Formulierung des 1 Absatz bezüglich "Training für zivilen Ungehorsam" ist unglücklich. Diesen Satz könnte man streichen. | Christian (Mainz, 199): Formulierung des 1 Absatz bezüglich "Training für zivilen Ungehorsam" ist unglücklich. Diesen Satz könnte man streichen. | ||
* | * Das Training ist genauso strafbar wie alles andere und gehört da rein | ||
Björn Guth(Alumnus, 104): betrifft zwar auch Studierende, stellt aber auch allgemein einen großen Einschnitt in die Grundrechte dar. Insbesondere auch LA-Studierende, die dadurch womöglich Vorstrafen erhalten und denen dann eine Verbeamtung verwehrt bleibt, sind betroffen. | Björn Guth(Alumnus, 104): betrifft zwar auch Studierende, stellt aber auch allgemein einen großen Einschnitt in die Grundrechte dar. Insbesondere auch LA-Studierende, die dadurch womöglich Vorstrafen erhalten und denen dann eine Verbeamtung verwehrt bleibt, sind betroffen. | ||