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WiSe06 AK Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Freistellung ===
=== Freistellung ===
'''Frage''': Freistellung bei sozialem Engagement


'''Nordrhein-Westfalen'''
* gewählte Vertreter können bis 2 Jahre freigestellt werden (gesetztlich geregelt)


'''Freiburg'''
* Härtefallregelungen: Dritte-Kind_regelung, Kinder unter 8 Jahren, etc.
'''Bochum'''
* Freistellung wegen Gremientätigkeit möglich
'''Frage''': Ist soziales au'eruniversitäres Engagemeint befreit und durch Befreiung Fachschaftstätigkeiten verschärft?
'''Nordrhein-Westfalen'''
* Hoffnung/Vertrauen auf Demokratie, damit ordentliche Fachschaftsarbeit gewährleistet wird
* Hoffnung/Vertrauen auf Demokratie, damit ordentliche Fachschaftsarbeit gewährleistet wird
*
* Misbrauch ist zu unterbinden
* auf der anderen seite soll aber auch die Arbeit belohnt werden.
 
'''Saarland'''
* Falls Fachschaft Geld bekommt, muss er entlastet werden, z.B. durch AStA
 
'''Frankfurt'''
* Schwierigkeit darin, dass eine Unterscheidung von aktiven und inaktiven Fachschaftsmitgliedern stattfinden soll
 
'''HU Berlin'''
* dagegen, da bisher auch kein Misbrauch (im grossen Stil) erfolgt
* Freiwilligkeit fördert zwar engagierte Studierende
* Konkurrenz durch Freistellung könnte allerdings das Fachschaftsleben fördern
 
'''Bochum'''
* Fakultätsratsmitglieder treten aus Fachschaft aus, damit andere Studenten nachrücken können und auch in den Genuss der Freistellung kommen können
 
=== Meinungsbild / Beschluss / Empfehlung ===
Sollen gewählte Fachschafts-/Gremienmitglieder aus ihren Ämtern ausscheiden / zurücktreten - wo es gesetzlich möglich ist - damit Studierende nachrücken können; soziale Härtefälle bevorzugt zu betrachten?
 
14 dafür
11 dagegen
  2 Enthaltungen
 
 
Hannover: Befreiung Noten- oder Abiturabhängig?
 
Bayern: Befreiung von 10% der Studenten leistungsabhängig möglich (gesetzlich geregelt)
 
Stuttgart: 5%-Regelung pro Semester
 
=== Boykott ===
vertagt auf Fondue


=== Fazit ===
=== Fazit ===