WiSe06 AK Studiengebühren

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Daten

Zeit: Sa, 25.11.2006 14:30-15:00
Ort: HIL Foyer
Sitzungsleitung: Felix Wenning (HU Berlin)
Protokollführung: Michael (UdS Saarbrücken)

Kommentar

Weitere Materialien

anwesende Fachschaften

HU Berlin
TU Berlin
RU Bochum
Uni Bonn
TU Dresden
FH OOW (Emden)
Uni Freiburg
JWGU Frankfurt
Uni Göttingen
Uni Hamburg
TU Kaiserslautern
Uni Karlsruhe
CAU Kiel
Uni Konstanz
UdS Saarbrücken
Uni Stuttgart

Protokoll

Statusbericht

Frankfurt: Verfassungsklage in Hessen -> 48000 Unterschriften sind nötig

Hamburg: Studiengeführen eingeführt

Bonn: Einführung von Studiengebühren ab SoSe 07; konstruktive Mitarbeit an Satzung Beitragsordnung mit Verwendungszwecken

Bochum: Einführung von Studiengebühren ab SoSe 07; konstruktive Mitarbeit an Satzung

Saarbrücken: Studiengebühren ab WiSe 07/08; wenig studentischer Widerstand

Kiel: Gesetzesänderung durchgesetzt, aber Studiegebühren noch nicht eingeführt; Problem: MOtivation der Studierenden

Würzburg: Einführung geplant; Verfassungsklage geplant in Bayern

Geldverteilung (Rechtlicher Rahmen, Nutzung, ...)

Bayern

  • Verbesserung der Lehre
  • Teilweise Rückzahlung der Gelder an die Studierenden möglich
  • Tutorienfinanzierung durchgeführt
  • schwammige Verteilungsregelungen innerhalb der Fakultät

Baden-Württemberg

  • schwammige Formulierung im Gesetz
  • Ideensammlung (Raum und Personal) an Dekan
  • Exkursions-Topf geplant

Hamburg

  • Verwendung für Studium & Lehre
  • 70% pro Kopf-Verteilung; 30% Komplettaufteilung in Fakultäten

Niedersachsen

  • Verbesserung Studium & Lehre

Nordrhein-Westfalen

  • Verbesserung der Lehre; 23% aber im Ausfallfond
  • Universitäten entscheiden selbst (es gibt Kontra von Unis)
  • Geldverteilung nach Tutorien oder Übungsgruppen
  • Festlegung: Gelderzirkulation durch Fakultäten/Dekane
  • Planung einer Anlaufstelle für Studenten niederer Semester (fachliche Nachhilfe in Tutorien)

Bochum

  • ca. 40% der Gelder kommen in der Fachrichtung an

Freistellung

Frage: Freistellung bei sozialem Engagement

Nordrhein-Westfalen

  • gewählte Vertreter können bis 2 Jahre freigestellt werden (gesetztlich geregelt)

Freiburg

  • Härtefallregelungen: Dritte-Kind-Regelung, Kinder unter 8 Jahren, etc.

Bochum

  • Freistellung wegen Gremientätigkeit möglich


Frage: Ist soziales außeruniversitäres Engagemeint befreit und durch Befreiung Fachschaftstätigkeiten verschärft?

Nordrhein-Westfalen

  • Hoffnung/Vertrauen auf Demokratie, damit ordentliche Fachschaftsarbeit gewährleistet wird
  • Mißbrauch ist zu unterbinden
  • auf der anderen Seite soll aber auch die Arbeit belohnt werden.

Saarland

  • Falls Fachschaft Geld bekommt, muss sie entlastet werden, z.B. durch AStA

Frankfurt

  • Schwierigkeit darin, dass eine Unterscheidung von aktiven und inaktiven Fachschaftsmitgliedern stattfinden soll

HU Berlin

  • dagegen, da bisher auch kein Mißbrauch (im grossen Stil) erfolgt
  • Freiwilligkeit fördert zwar engagierte Studierende
  • Konkurrenz durch Freistellung könnte allerdings das Fachschaftsleben fördern

Bochum

  • Fakultätsratsmitglieder treten aus Fachschaft aus, damit andere Studenten nachrücken können und auch in den Genuss der Freistellung kommen können

Meinungsbild / Beschluss / Empfehlung

Sollen gewählte Fachschafts-/Gremienmitglieder aus ihren Ämtern ausscheiden / zurücktreten - wo es gesetzlich möglich ist - damit Studierende nachrücken können; soziale Härtefälle bevorzugt zu betrachten?

14 dafür
11 dagegen 
 2 Enthaltungen


Hannover: Befreiung Noten- oder Abiturabhängig?

Bayern: Befreiung von 10% der Studenten leistungsabhängig möglich (gesetzlich geregelt)

Stuttgart: 5%-Regelung pro Semester

Boykott

vertagt auf Fondue

Fazit

Konkreter Maßnahmenkatalog im Wiki



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