StAPF18:Sitzung07: Unterschied zwischen den Versionen

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* Umgang mit den nächsten ZaPFen (aus Sicht des Vereins): Für Verträge, die ab jetzt abgeschlossen werden, sollte man mit den Partnern eine Klausel einbaut, die CoViD-19 beinhaltet. Einfach dafür, dass man von dem Vertrag zurück treten kann, für den Fall, dass Stadt / Land / sonst wer absagt. Dies bedeutet mehr Sicherheit für uns für die Vertragrückabwicklung.  
* Umgang mit den nächsten ZaPFen (aus Sicht des Vereins): Für Verträge, die ab jetzt abgeschlossen werden, sollte man mit den Partnern eine Klausel einbaut, die CoViD-19 beinhaltet. Einfach dafür, dass man von dem Vertrag zurück treten kann, für den Fall, dass Stadt / Land / sonst wer absagt. Dies bedeutet mehr Sicherheit für uns für die Vertragrückabwicklung.  
: Sollte man vielleicht genereller als CoViD-19 fassen. Einfach, wenn von äußerer Gewalt die ZaPF verboten wird.  
: Sollte man vielleicht genereller als CoViD-19 fassen. Einfach, wenn von äußerer Gewalt die ZaPF verboten wird.  
Nein, es ist eine Empfehlung vom deutschen Ehrenamt, Corona spezifisch zu nennen, da höhere Gewalt etwas zu lose gefasst ist.  
: Nein, es ist eine Empfehlung vom deutschen Ehrenamt, Corona spezifisch zu nennen, da höhere Gewalt etwas zu lose gefasst ist.  
: Peter bespricht diese Klausel weiter mit dem Verein und steht für Rückfragen zur Verfügung.
: Peter bespricht diese Klausel weiter mit dem Verein und steht für Rückfragen zur Verfügung.