SoSe18 AK Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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Ihr habt euch schon immer gefragt, was es mit der Gruppenuniversität auf sich hat? Wo kommt sie her? Wo will sie hin? Was hat das mit Grundrecht auf Freiheit von Lehre und Forschung zu tun? Und wieso gibt es eigentlich gar keine Professorenmehrheit, auch wenn immer das Gegenteil behauptet wird? <br \>
Ihr habt euch schon immer gefragt, was es mit der Gruppenuniversität auf sich hat? Wo kommt sie her? Wo will sie hin? Was hat das mit Grundrecht auf Freiheit von Lehre und Forschung zu tun? Und wieso gibt es eigentlich gar keine Professorenmehrheit, auch wenn immer das Gegenteil behauptet wird? <br \>
Dieser Arbeitskreis soll in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaftsfreiheit einführen. Es handelt sich um eine sehr spannende Reise, die mit dem sog. 73er-Urteil (BVerfGE 35, 79) beginnt. Da hierin erstmals definiert ist, was unter Wissenschaftsfreiheit zu verstehen ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um dieses Grundrecht überhaupt wahrnehmen zu können, werden wir uns zunächst eingehend mit diesem Urteil beschäftigen. <br \>
Dieser Arbeitskreis soll in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaftsfreiheit einführen. Es handelt sich um eine sehr spannende Reise, die mit dem sog. 73er-Urteil (BVerfGE 35, 79) beginnt. Da hierin erstmals definiert ist, was unter Wissenschaftsfreiheit zu verstehen ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um dieses Grundrecht überhaupt wahrnehmen zu können, werden wir uns zunächst eingehend mit diesem Urteil beschäftigen. <br \>
[1]: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv035079.html


= Arbeitskreis: Wissenschaftsrecht =
= Arbeitskreis: Wissenschaftsrecht =