WiSe16 AK Studiengebühren BaWue: Unterschied zwischen den Versionen
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* Erhöhung des Verwaltungsbeitrags von 60 € auf 70 € | * Erhöhung des Verwaltungsbeitrags von 60 € auf 70 € | ||
* Studiengebühren für ein Zweitstudium (~650 €) | * Studiengebühren für ein Zweitstudium (~650 €) | ||
Die ZaPF soll sich gegen die Studiengebühren aussprechen und sich für alternative Finanzierungsmodelle der Länder einsetzen, wie zum Beispiel die Abschaffung der Schuldenbremse. Hierzu soll eine Resolution erarbeitet werden. | |||
== Protokoll == | == Protokoll == |
Version vom 31. Oktober 2016, 14:29 Uhr
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Paddy (UKN)
Arbeitskreis: Studiengebühren Baden-Württemberg
Protokoll vom tt.mm.jjjj
- Beginn
- HH:MM Uhr
- Ende
- HH:MM Uhr
- Redeleitung
- Vorname Nachname (Uni)
- Protokoll
- Vorname Nachname (Uni)
- Anwesende Fachschaften
Wichtige Informationen zum AK
- Ziel des AK: Es soll über die geplanten Studiengebühren der Landesregierung Baden-Würrtemberg informiert werden und hierzu eine Resolution verabschiedet werden.
- Materialien und weitere Informationen: Link zu Protokollen, Artikeln, Gesetzen etc. angeben, Dateien hochladen
- Wer ist die Zielgruppe?: Hauptsächlich Studierende aus Baden-Württemberg, jedoch auch aus Sachen-Anhalt und Thüringen, da hier schon einmal Ähnliches versucht wurde. Gerne sind natürlich auch alle anderen ZaPFika gesehen.
- Wie läuft der AK ab?: Input-Vortrag dann Diskussion.
Einleitung/Ziel des AK
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit dem Kabinettsbeschluss Mitte Oktober die Erhebung von Studiengebühren beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nun gestartet werden, sodass mit Ziel Februar 2017 ein Gesetz in Kraft treten kann, welches folgende Studiengebühren ab dem Wintersemster 17/18 in Baden-Württemberg einführt:
- Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Länder (~1.500 €)
- Erhöhung des Verwaltungsbeitrags von 60 € auf 70 €
- Studiengebühren für ein Zweitstudium (~650 €)
Die ZaPF soll sich gegen die Studiengebühren aussprechen und sich für alternative Finanzierungsmodelle der Länder einsetzen, wie zum Beispiel die Abschaffung der Schuldenbremse. Hierzu soll eine Resolution erarbeitet werden.