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im Jahr 2003 wurde das Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere durch das Hinzufügen von §52a „Öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“, geändert. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2013[1] sind ab dem 1. Januar 2016 alle urheberrechtlich geschützten Quellen in Vorlesungsskripten an die VG Wort zu melden und abzurechnen. Zwar wurde die Frist auf den 1. Januar 2017 verschoben, dennoch hat dieses neue Abrechnungsverfahren zur Folge, dass das Erstellen und Pflegen von Skripten sowie Lern- und Lehrmaterialen deutlich aufwendiger wird. | im Jahr 2003 wurde das Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere durch das Hinzufügen von §52a „Öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“, geändert. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2013[1] sind ab dem 1. Januar 2016 alle urheberrechtlich geschützten Quellen in Vorlesungsskripten an die VG Wort zu melden und abzurechnen. Zwar wurde die Frist auf den 1. Januar 2017 verschoben, dennoch hat dieses neue Abrechnungsverfahren zur Folge, dass das Erstellen und Pflegen von Skripten sowie Lern- und Lehrmaterialen deutlich aufwendiger wird. | ||