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WiSe15 AK Satzungsaenderung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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Niklas.Luhmann (Diskussion | Beiträge)
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== Vorstellung des AKs==
== Vorstellung des AKs==
'''Verantwortliche/r:''' [[Benutzer:Björn (RWTH)|Björn RWTH]] & [[Benutzer:Lobachevsky|Jörg (FU Berlin)]] <br \>
'''Verantwortliche/r:''' [[Benutzer:Björn (RWTH)|Björn RWTH]] & [[Benutzer:Lobachevsky|Jörg (FU Berlin)]] <br \>
Die Satzung enthält nicht das Ausscheiden von Personen aus dem StAPF bei Todesfall.
Jörg hat die Satzung dahingehend geändert. Soll auf der ZaPF beschlossen werden
Änderung:
§5 Organe
Die Mitgliedschaft im StAPF, dem Kommunikationsgremium oder dem TOPF endet, so
nicht anders geregelt, mit Ablauf der Amtszeit, Ableben des Amtsinhabers oder
Niederlegung des Amtes durch den Amtsinhaber. Bis zur Nachwahl bleibt ein
unbesetztes Amt vakant. Bei der Nachwahl wird das Amt bis zum Ablauf der
Restdauer der Amtszeit besetzt.
Falls mehr als zwei Drittel der Mitglieder eines Gremiums geschlossen das Amt
niederlegen ist das gesamte Gremium neu zu besetzen.


= Arbeitskreis: Satzungsänderungen =
= Arbeitskreis: Satzungsänderungen =