WiSe06 AK Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. Oktober 2016, 21:46 Uhr
Daten
Zeit: Sa, 25.11.2006 14:30-15:00
Ort: HIL Foyer
Sitzungsleitung: Felix Wenning (HU Berlin)
Protokollführung: Michael (UdS Saarbrücken)
Kommentar
anwesende Fachschaften
HU Berlin
TU Berlin
RU Bochum
Uni Bonn
TU Dresden
FH OOW (Emden)
Uni Freiburg
JWGU Frankfurt
Uni Göttingen
Uni Hamburg
TU Kaiserslautern
Uni Karlsruhe
CAU Kiel
Uni Konstanz
UdS Saarbrücken
Uni Stuttgart
Protokoll
Statusbericht
Frankfurt: Verfassungsklage in Hessen -> 48000 Unterschriften sind nötig
Hamburg: Studiengeführen eingeführt
Bonn: Einführung von Studiengebühren ab SoSe 07; konstruktive Mitarbeit an Satzung Beitragsordnung mit Verwendungszwecken
Bochum: Einführung von Studiengebühren ab SoSe 07; konstruktive Mitarbeit an Satzung
Saarbrücken: Studiengebühren ab WiSe 07/08; wenig studentischer Widerstand
Kiel: Gesetzesänderung durchgesetzt, aber Studiegebühren noch nicht eingeführt; Problem: MOtivation der Studierenden
Würzburg: Einführung geplant; Verfassungsklage geplant in Bayern
Geldverteilung (Rechtlicher Rahmen, Nutzung, ...)
Bayern
- Verbesserung der Lehre
- Teilweise Rückzahlung der Gelder an die Studierenden möglich
- Tutorienfinanzierung durchgeführt
- schwammige Verteilungsregelungen innerhalb der Fakultät
Baden-Württemberg
- schwammige Formulierung im Gesetz
- Ideensammlung (Raum und Personal) an Dekan
- Exkursions-Topf geplant
Hamburg
- Verwendung für Studium & Lehre
- 70% pro Kopf-Verteilung; 30% Komplettaufteilung in Fakultäten
Niedersachsen
- Verbesserung Studium & Lehre
Nordrhein-Westfalen
- Verbesserung der Lehre; 23% aber im Ausfallfond
- Universitäten entscheiden selbst (es gibt Kontra von Unis)
- Geldverteilung nach Tutorien oder Übungsgruppen
- Festlegung: Gelderzirkulation durch Fakultäten/Dekane
- Planung einer Anlaufstelle für Studenten niederer Semester (fachliche Nachhilfe in Tutorien)
Bochum
- ca. 40% der Gelder kommen in der Fachrichtung an
Freistellung
Frage: Freistellung bei sozialem Engagement
Nordrhein-Westfalen
- gewählte Vertreter können bis 2 Jahre freigestellt werden (gesetztlich geregelt)
Freiburg
- Härtefallregelungen: Dritte-Kind-Regelung, Kinder unter 8 Jahren, etc.
Bochum
- Freistellung wegen Gremientätigkeit möglich
Frage: Ist soziales außeruniversitäres Engagemeint befreit und durch Befreiung Fachschaftstätigkeiten verschärft?
Nordrhein-Westfalen
- Hoffnung/Vertrauen auf Demokratie, damit ordentliche Fachschaftsarbeit gewährleistet wird
- Mißbrauch ist zu unterbinden
- auf der anderen Seite soll aber auch die Arbeit belohnt werden.
Saarland
- Falls Fachschaft Geld bekommt, muss sie entlastet werden, z.B. durch AStA
Frankfurt
- Schwierigkeit darin, dass eine Unterscheidung von aktiven und inaktiven Fachschaftsmitgliedern stattfinden soll
HU Berlin
- dagegen, da bisher auch kein Mißbrauch (im grossen Stil) erfolgt
- Freiwilligkeit fördert zwar engagierte Studierende
- Konkurrenz durch Freistellung könnte allerdings das Fachschaftsleben fördern
Bochum
- Fakultätsratsmitglieder treten aus Fachschaft aus, damit andere Studenten nachrücken können und auch in den Genuss der Freistellung kommen können
Meinungsbild / Beschluss / Empfehlung
Sollen gewählte Fachschafts-/Gremienmitglieder aus ihren Ämtern ausscheiden / zurücktreten - wo es gesetzlich möglich ist - damit Studierende nachrücken können; soziale Härtefälle bevorzugt zu betrachten?
14 dafür 11 dagegen 2 Enthaltungen
Hannover: Befreiung Noten- oder Abiturabhängig?
Bayern: Befreiung von 10% der Studenten leistungsabhängig möglich (gesetzlich geregelt)
Stuttgart: 5%-Regelung pro Semester
Boykott
vertagt auf Fondue
Fazit
Konkreter Maßnahmenkatalog im Wiki