SoSe06 AK BaMaIII: Unterschied zwischen den Versionen

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Ort: WIL C203 <br/>
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Sitzungsleitung: Felix Wenning (HU Berlin) <br/>
Sitzungsleitung: Felix Wenning (HU Berlin) <br/>
Protokollführung: Karina Schreiber (TU Dresden) <br/>
Protokollführung: Karina Schreiber (TU Dresden)
Protokoll liegt vor: digital


== Anwesende Fachschaften ==
== Anwesende Fachschaften ==
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TU Dresden  <br/>
TU Dresden  <br/>
TU Chemnitz <br/>
TU Chemnitz <br/>
JWGU Frankfurt <br/>
Tu Kaiserslautern <br/>
Tu Kaiserslautern <br/>
CAU Kiel <br/>
CAU Kiel <br/>
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== Kommentar ==
== Kommentar ==
Thema: Akkreditierung
Thema: Akkreditierung
* [[BaMa|Materialsammlung Bachelor/Master]]
* [[Studienpläne/Ordnungen|Materialsammlung Bachelor/Master]]
* [[ZaPF Akkreditierungsrichtlinien|Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF]]
* [[Akkreditierungsrichtlinien|Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF]]
* [[HowTo Akkreditierung|HowTo Akkreditierung]]


== Protokoll ==
== Protokoll ==
2do
=== Gewünschte TOPe ===
* Momentane Lage des Akkreditierungspools
* Wer ist Ansprechpartner bei Problemen mit der eigenen Studienordnung?
''Diese Fragen wurden leider kaum behandelt. Ergänzungen daher bitte HIER.''


=== Akkreditierung A-Z ===
Die Kultusministerkonferenz ([http://www.kmk.org KMK]) ist verantwortlich für alle Studiengänge, und gibt vor, dass alle Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses akkreditiert werden sollen. Dies gilt nicht nur für neue Bachelor-/Master-Studiengänge, sondern auch für "klassische" Diplomstudiengänge, die modularisiert werden müssen.
Der Bologna-Prozess soll Studiengänge in ganz Europa vereinheitlichen. Die Akkreditierung dient dabei zur Kontrolle dieser Studiengänge durch ein unabhängiges Gremium. Dabei ist zu beachten, dass eine Akkreditierung nicht als Gütesiegel gilt, sondern vielmehr als Betriebserlaubnis. Je nach Landesrecht dürfen Studenten auch in nicht akkreditierte Studiengänge immatrikuliert werden; Sie haben dann das Recht, diesen Studiengang zu beenden, auch wenn eine Akkreditierung letztendlich nicht erfolgt bzw. verwehrt wird.
In welcher Form und wann Studiengänge akkreditiert werden sollen wird meist vom Land vorgegeben, teilweise sogar von einzelnen Hochschulen. Beispiel Hessen: Umstellung und Akkreditierung soll schnell gehen. Beispiel Sachsen: Umstellung bis 2010, keine Aussagen zur Akkreditierung; Lehramts-Studiengänge müssen bis 2007 umgestellt sein. In den einzelnen Ländern ist sogar die Zusammenstellung der bildungsverantwortlichen Ministerien unterschiedlich (Zusammensetzung z.B. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verkehr, Kunst oder Landesentwicklung), so dass dort verschiedene Interessenzusammentreffen. Meist mangelt es an Rücksprache zwischen Land, Universität und Akkreditierungsagenturen.
In Deutschland ist der [http://www.akkreditierungsrat.de Akkreditierungsrat] oberstes Kontrollgremium, er beauftragt die Akkreditierungsagenturen, welche wiederum beim Akkreditierungsrat beglaubigt sein müssen. Akkreditierungsagenturen sind nicht gewinnorientiert; Pro Akkreditierung fallen Kosten zwischen 10.000 und 15.000€ an, die in Verwaltung und Aufwandsentschädigung des Audit-Teams fließen, das üblicherweise aus Professoren, einem Studenten (wenn möglich aus dem [Akkreditierungspool]) und Vertretern aus der Wirtschaft zusammengestellt wird. Berufsvertreter achten bei einer Begutachtung stärker auf Soft Skills, Berufspraktika und das potentielle Berufsfeld. Studenten berichten von sehr unterschiedlichen Erfahrungen mit den Gutachtern und Akkreditierungsagenturen.
Für Studenten, die in einen nicht akkreditierten Studiengang immatrikuliert werden, ist die Studienqualität nicht gesichert. So kann sich daraus ein "leichteres" oder "schwereres" Studium ergeben. Wird der Student bei Studienbeginn nicht explizit darauf hingewiesen, dass die Studienordnung jederzeit (mit sofortiger Wirkung) geändert werden kann, könnte er auf Studienfortsetzung nach der ursprünglichen Studienordnung klagen. In jedem Fall muss der Student einer Änderung seiner geltenden Studien- und Prüfungsordnung zustimmen. <br/>
Einige Bundesländer haben bereits nicht akkreditierte Studiengänge gestartet. In Schleswig-Holstein muss vor Einführung eines Studienganges akkreditiert werden. In Hessen hat nicht das Landesministerium, sondern der Universitätspräsident das Entscheidungsrecht über die Genehmigung von Studiengängen.
Die Qualitätsansprüche der einzelnen Akkreditierungsagenturen sind sehr unterschiedlich und abhängig von der Spezialisierung der jeweiligen Agentur. Es wäre sogar möglich, eine erfolgte Akkreditierung bei einer bestimmten Agentur als Qualitätsmerkmal für den betreffenden Studiengang zu bewerben.
Eine Akkreditierung ist in Deutschland befristet (z.B. ist in der Schweiz keine Re-Akkreditierung vorgesehen). Jede Änderung der Studienordnung muss mit der Akkreditierungsagentur abgestimmt werden. Gravierende Änderungen können die bereits erfolgte Akkreditierung gefährden (Beispiel: Bielefeld änderte den Mathematikanteil im Studiengang Biophysik). Die Re-Akkreditierungsfrist liegt bei 6 Jahren. Nach dieser Frist fließen auch Kriterien wie Lehrevaluation, realistische Leistungspunkteverteilung, Abbrecherquoten und Abschlüsse in die Bewertung ein, die vor Anlaufen des Studiengangs noch nicht zur Verfügung stehen können.
Eine Akkreditierung kann mit Auflagen belegt werden, die z.B. nach einem Jahr überprüft werden. Des Weiteren können bei einer Akkreditierung Empfehlungen ausgesprochen werden, die jedoch erst bei der nächsten regulären Akkreditierung einbezogen werden.
Frage aus Siegen: Wie ist der Typische Zeitraum für eine erneute Prüfung durch eine Akkreditierungsagentur? Bei einem ASIIN-akkreditierten Studiengang wurde das Nebenfach von Informatik zu Mathematik geändert. Die Wartezeit beträgt bisher schon ein Jahr. Laut Universität wird dabei auf die Akkreditierungsagentur gewartet.
Aussage zur Verfahrensweise: Der Beschlussfassende Ausschuss der ASIIN tagt 4x pro Jahr, wobei Beschlüsse je nach Aktenlage und Gutachterbeurteilungen gefällt werden. Daher ist es unwahrscheinlich, dass die Entscheidung seitens der ASIIN so lange hinausgezögert wurde. <br/>
Es gibt einige Agenturen, wie ZEvA, die sich lokal aus einem Zusammenschluss von Universitäten gebildet haben. Andererseits gibt es Fachagenturen wie ASIIN, die sich auf Informatik, Mathematik, Natur- und Ingenieurswissenschaften spezialisiert hat. Für jedes Fach gibt es dabei ein eigenes Fachgremium mit speziellen Richtlinien.
6 Agenturen sind momentan zugelassen, wobei AQAS, ACQUIN, ASIIN und ZEvA für die Physik interessant sind. Details zu den Agenturen bietet der [http://www.akkreditierungsrat.de Akkreditierungsrat]. Einige Universitäten Blockakkreditierungen von mehreren Studiengängen gleichzeitig durch und haben für die gesamte Universität einen festen Vertrag mit einer Agentur.
=== Ablauf einer Akkreditierung ===
# Antrag auf Akkreditierung: Konzepte müssen vorliegen, Personenhandbuch (Tabellen über jeden Hochschullehrer)
# Vorprüfung diesem Material
# Kostenvoranschlag der Agentur
# Studien- und Prüfungsordnungen werden eingereicht, Vorstellung des Fachbereiches
# Prüfung durch Audit-Team ([http://www.akkreditierungsrat.de/agenturen-synopse.htm genauere Zusammensetzung]), Dauer: 1-2 Tage
# Entscheidung des Akkreditierungsgremiums: Akkreditierung, evtl. mit Auflagen oder auf Zeit
# Ergebnisse werden der Universität und dem Akkreditierungsrat mitgeteilt
Gesamtdauer: 1 - 1,5 Jahre
=== Erfahrungen ===
Matthias (Dresden) berichtet, dass bei einer Begehung der Universität oft Labore etc. besichtigt werden, was jedoch für den Studiengang selber wenig ausschlaggebend ist. Steht wenig Zeit zur Verfügung, sollten Gespräche mit Professoren und Studenten bevorzugt werden.
Ausnahme: Für einen Informatik-Studiengang ist die Ausstattung der PC-Pools sehr wichtig, diese ist aus Akten meist nicht gutersichtlich.
Besonders bei Blockakkreditierungen ist für individuelle Gespräche wenig Zeit.
Dominik (Frankfurt) weist darauf hin, dass darauf geachtet werden muss, ob und wie stark Studenten bei der Konzeption des Studienganges einbezogen wurden. Diese sind selbstverständlich auch zu befragen.
=== [[Akkreditierungsrichtlinien|Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF]] ===
 
Der Sitzungsleiter erläutert die ZaPF-Akkreditierungsrichltinien, die für von der ZaPF in den [[Akkreditierungspool]] entsandten Vertreter verbindend sein sollten. 
Dominik (Frankfurt) weist darauf hin, dass es durch einen hohen Umfang des Nebenfaches die Möglichkeit gibt, Studienleistungen, die im Ausland erbracht aber nicht voll angerechnet werden können, abzufangen.
==== Vorgehen beim Audit ====
Wenn möglich sollten Gespräche mit Fachschaftlern und, wenn bereits eingeführt, Studierende des jeweiligen Studienganges geführt werden. Auch alle Verantwortlichen für die Konzeptentwicklung sollten für Rücksprachen zur Verfügung stehen.
Poolmitglieder sollten Möglichkeit nutzen, im Vorfeld mit der jeweiligen Fachschaft zu sprechen.
Bochum fragt nach Modularisierungskenntnissen der Professoren. Für diese gab es in Bochum eine verpflichtende Informationsveranstaltung.
==== Ergänzungen ====
Matthias (Dresden) schlägt Ergänzungen zu den Richtlinien vor:
* Modularisierung muss Jahresgrenzen beachten
Dies ist jedoch schwierig, wenn auch zum Sommersemester akkreditiert wird.
* Rigider Zugang zu Folgemodulen muss beachtet werden.
Nichtbestehen eines Teilmoduls darf das Studium durch Modulvoraussetzungen nicht automatisch in die Länge ziehen. 
==== Studienbegleitende Prüfungen ====
Eigentlich dürfen keine zusätzlichen Prüfungsmodule verlangt werden, da dies dem Prinzip studienbegleitender Prüfungen widerspricht und meist nur die zusammenfassenden Vordiplomsprüfungen ersetzen soll.
Ein solches Prüfungsmodul wird in Siegen im Umfang von 15CP verlangt (Link zur Studienordnung?), was einem Arbeitsaufwand von einem halben Studiensemester entspricht! <br/>
Dominik (Frankfurt) erklärt, das Prüfungen im Regelfall nur Stoff von zwei Semestern zu umfassen haben, schriftliche Prüfungen sogar maximal ein Semester.
Matthias (Dresden) spricht sich für Übersichtsprüfungen aus.
Felix (Berlin) stellt fest, dass allerdings nicht beide Varianten parallel angewandt werden sollten.
Dominik (Frankfurt) meint, dass Übersichtsprüfungen akzeptabel sind, wenn die vorangehenden schriftlichen Prüfungen unbenotet bleiben.
Bochum erkundigt sich nach Wiederholungsprüfungen. Diese sind sehr Abhängig von der jeweiligen Prüfungsordnung. Verschiedene Modelle sind vorhanden: Wiederholung am Ende des darauf folgenden Semesters, Wiederholung zum Ende der "Semesterferien". Das Modul selber muss üblicherweise nicht komplett wiederholt werden, jedoch sind Ausnahmen bei Anwesenheitspflicht bei Übungen denkbar.
Felix (Berlin) sagt, dass Zulassungsbedingungen eine Grauzone bilden und Zulassung zur Prüfung unter Umständen einklagbar ist.
Dies führt direkt zur Frage von Teilleistungen innerhalb von Modulen. Dies kann Übungsteilnahme, oder auch eine Klausur am ende des ersten von zwei Modulsemestern sein.
==== Ergänzungen (Fortsetzung) ====
Meinungsbild: Sollten Jahresgrenzen in die Akkreditierungsrichtlinien aufgenommen werden? <br/>
Ja: 4 <br/>
Nein: 6 <br/>
Enthaltung: 5 <br/>
Damit ist der Vorschlag abgelehnt. <br/>
Meinungsbild: Rigide Zugangbestimmungen - Nicht bestandene Prüfung: keine Behinderung des Studiums innerhalb eines Semesters.
Präziser: Nicht bestandene Prüfungen dürfen den Studienablauf nicht gravierend beeinflussen.
Anders: Nichtbestandene Module dürfen die Studienzeiten aufgrund gestellter Modulvoraussetzungen nicht verlängern.
Felix (Berlin) stellt Antrag auf Abstimmung: Nichtbestandene Module dürfen die Studienzeit nicht aufgrund von Zugangsbedingungen gravierend verlängern.
Formale Gegenrede von Karina (Dresden).
Abstimmung: Sofortiger Abbruch der Diskussion: einstimmig abgelehnt
Dominik (Frankfurt) stellt Änderungsantrag: gravierend -> zwangläufig
Sven Marten (Kiel) stellt Änderungsantrag: .. erstmalig nicht bestandene ...
Abstimmung über Einbringung in das Abschlussplenum: Ein nicht bestandenes Modul darf aufgrund gestellter formaler Voraussetzung die Studienzeiten nicht zwangsläufig verlängern. (w)  <br/>
Dafür: 13 <br/>
Dagegen: 1 <br/>
Enthaltung: 1 <br/>
Der Antrag wird somit dem Abschlussplenum vorgetragen.
Matthias (Dresden) möchte die Interpretation des Punkt 8. für Bachelor-Studiengänge klären: Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h) 
Es sollten Möglichkeiten geschaffen werden, nicht alle Module in die Benotung einfließen zu lassen. Als Beispiel: die schlechtesten zwei Noten werden bei der Berechnung der Noten nicht berücksichtigt.
Andreas (Bochum) verweist diese Erläuterung auf das HowTo Akkreditierungsrichtlinien. <br/>
Dominik (Frankfurt) schlägt vor, das erste Semester generell notenfrei zu halten. <br/>
Antrag auf Verschiebung auf die nächste ZaPF. <br/>
Inhaltliche Gegenrede von Karina (Dresden): Die Diskussion kann zwischenzeitlich im Wiki stattfinden. <br/>
Dafür 10 <br/>
Dagegen 1 <br/>
Enthaltung 3 <br/>
Das Thema soll auf der nächsten ZaPF in Zürich diskutiert werden, Zuarbeit kann bis dahin im Wiki erfolgen.
=== HowTo's ===
Spätestens zur nächsten ZaPF stellt Dominik (Frankfurt) ein [[HowTo Akkreditierung|HowTo AkkPool]] zur Verfügung. Bis dahin soll dieses Protokoll durch die Möglichkeiten des Wiki ergänzt werden.
Es soll außerdem ein HowTo Akkreditierungskriterien erstellt werden, das die Kriterien erläutert.


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[[ZaPF_SoSe06_Arbeitskreise|Zurück]]
[[SoSe06_Arbeitskreise|Zurück]]


[[Kategorie:Arbeitskreise]]
[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:SoSe06]]

Aktuelle Version vom 8. April 2016, 13:48 Uhr

Daten

Zeit: Sa, 27.05.2006 17:15-19:15
Ort: WIL C203
Sitzungsleitung: Felix Wenning (HU Berlin)
Protokollführung: Karina Schreiber (TU Dresden)

Anwesende Fachschaften

HU Berlin
Uni Bielefeld
RU Bochum
TU Dresden
TU Chemnitz
JWGU Frankfurt
Tu Kaiserslautern
CAU Kiel
TU Konstanz
Uni Siegen
Uni Stuttgart

Kommentar

Thema: Akkreditierung

Protokoll

Gewünschte TOPe

  • Momentane Lage des Akkreditierungspools
  • Wer ist Ansprechpartner bei Problemen mit der eigenen Studienordnung?

Diese Fragen wurden leider kaum behandelt. Ergänzungen daher bitte HIER.

Akkreditierung A-Z

Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist verantwortlich für alle Studiengänge, und gibt vor, dass alle Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses akkreditiert werden sollen. Dies gilt nicht nur für neue Bachelor-/Master-Studiengänge, sondern auch für "klassische" Diplomstudiengänge, die modularisiert werden müssen.

Der Bologna-Prozess soll Studiengänge in ganz Europa vereinheitlichen. Die Akkreditierung dient dabei zur Kontrolle dieser Studiengänge durch ein unabhängiges Gremium. Dabei ist zu beachten, dass eine Akkreditierung nicht als Gütesiegel gilt, sondern vielmehr als Betriebserlaubnis. Je nach Landesrecht dürfen Studenten auch in nicht akkreditierte Studiengänge immatrikuliert werden; Sie haben dann das Recht, diesen Studiengang zu beenden, auch wenn eine Akkreditierung letztendlich nicht erfolgt bzw. verwehrt wird.

In welcher Form und wann Studiengänge akkreditiert werden sollen wird meist vom Land vorgegeben, teilweise sogar von einzelnen Hochschulen. Beispiel Hessen: Umstellung und Akkreditierung soll schnell gehen. Beispiel Sachsen: Umstellung bis 2010, keine Aussagen zur Akkreditierung; Lehramts-Studiengänge müssen bis 2007 umgestellt sein. In den einzelnen Ländern ist sogar die Zusammenstellung der bildungsverantwortlichen Ministerien unterschiedlich (Zusammensetzung z.B. aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verkehr, Kunst oder Landesentwicklung), so dass dort verschiedene Interessenzusammentreffen. Meist mangelt es an Rücksprache zwischen Land, Universität und Akkreditierungsagenturen.

In Deutschland ist der Akkreditierungsrat oberstes Kontrollgremium, er beauftragt die Akkreditierungsagenturen, welche wiederum beim Akkreditierungsrat beglaubigt sein müssen. Akkreditierungsagenturen sind nicht gewinnorientiert; Pro Akkreditierung fallen Kosten zwischen 10.000 und 15.000€ an, die in Verwaltung und Aufwandsentschädigung des Audit-Teams fließen, das üblicherweise aus Professoren, einem Studenten (wenn möglich aus dem [Akkreditierungspool]) und Vertretern aus der Wirtschaft zusammengestellt wird. Berufsvertreter achten bei einer Begutachtung stärker auf Soft Skills, Berufspraktika und das potentielle Berufsfeld. Studenten berichten von sehr unterschiedlichen Erfahrungen mit den Gutachtern und Akkreditierungsagenturen.


Für Studenten, die in einen nicht akkreditierten Studiengang immatrikuliert werden, ist die Studienqualität nicht gesichert. So kann sich daraus ein "leichteres" oder "schwereres" Studium ergeben. Wird der Student bei Studienbeginn nicht explizit darauf hingewiesen, dass die Studienordnung jederzeit (mit sofortiger Wirkung) geändert werden kann, könnte er auf Studienfortsetzung nach der ursprünglichen Studienordnung klagen. In jedem Fall muss der Student einer Änderung seiner geltenden Studien- und Prüfungsordnung zustimmen.
Einige Bundesländer haben bereits nicht akkreditierte Studiengänge gestartet. In Schleswig-Holstein muss vor Einführung eines Studienganges akkreditiert werden. In Hessen hat nicht das Landesministerium, sondern der Universitätspräsident das Entscheidungsrecht über die Genehmigung von Studiengängen.


Die Qualitätsansprüche der einzelnen Akkreditierungsagenturen sind sehr unterschiedlich und abhängig von der Spezialisierung der jeweiligen Agentur. Es wäre sogar möglich, eine erfolgte Akkreditierung bei einer bestimmten Agentur als Qualitätsmerkmal für den betreffenden Studiengang zu bewerben.


Eine Akkreditierung ist in Deutschland befristet (z.B. ist in der Schweiz keine Re-Akkreditierung vorgesehen). Jede Änderung der Studienordnung muss mit der Akkreditierungsagentur abgestimmt werden. Gravierende Änderungen können die bereits erfolgte Akkreditierung gefährden (Beispiel: Bielefeld änderte den Mathematikanteil im Studiengang Biophysik). Die Re-Akkreditierungsfrist liegt bei 6 Jahren. Nach dieser Frist fließen auch Kriterien wie Lehrevaluation, realistische Leistungspunkteverteilung, Abbrecherquoten und Abschlüsse in die Bewertung ein, die vor Anlaufen des Studiengangs noch nicht zur Verfügung stehen können.

Eine Akkreditierung kann mit Auflagen belegt werden, die z.B. nach einem Jahr überprüft werden. Des Weiteren können bei einer Akkreditierung Empfehlungen ausgesprochen werden, die jedoch erst bei der nächsten regulären Akkreditierung einbezogen werden.


Frage aus Siegen: Wie ist der Typische Zeitraum für eine erneute Prüfung durch eine Akkreditierungsagentur? Bei einem ASIIN-akkreditierten Studiengang wurde das Nebenfach von Informatik zu Mathematik geändert. Die Wartezeit beträgt bisher schon ein Jahr. Laut Universität wird dabei auf die Akkreditierungsagentur gewartet.

Aussage zur Verfahrensweise: Der Beschlussfassende Ausschuss der ASIIN tagt 4x pro Jahr, wobei Beschlüsse je nach Aktenlage und Gutachterbeurteilungen gefällt werden. Daher ist es unwahrscheinlich, dass die Entscheidung seitens der ASIIN so lange hinausgezögert wurde.


Es gibt einige Agenturen, wie ZEvA, die sich lokal aus einem Zusammenschluss von Universitäten gebildet haben. Andererseits gibt es Fachagenturen wie ASIIN, die sich auf Informatik, Mathematik, Natur- und Ingenieurswissenschaften spezialisiert hat. Für jedes Fach gibt es dabei ein eigenes Fachgremium mit speziellen Richtlinien.

6 Agenturen sind momentan zugelassen, wobei AQAS, ACQUIN, ASIIN und ZEvA für die Physik interessant sind. Details zu den Agenturen bietet der Akkreditierungsrat. Einige Universitäten Blockakkreditierungen von mehreren Studiengängen gleichzeitig durch und haben für die gesamte Universität einen festen Vertrag mit einer Agentur.

Ablauf einer Akkreditierung

  1. Antrag auf Akkreditierung: Konzepte müssen vorliegen, Personenhandbuch (Tabellen über jeden Hochschullehrer)
  2. Vorprüfung diesem Material
  3. Kostenvoranschlag der Agentur
  4. Studien- und Prüfungsordnungen werden eingereicht, Vorstellung des Fachbereiches
  5. Prüfung durch Audit-Team (genauere Zusammensetzung), Dauer: 1-2 Tage
  6. Entscheidung des Akkreditierungsgremiums: Akkreditierung, evtl. mit Auflagen oder auf Zeit
  7. Ergebnisse werden der Universität und dem Akkreditierungsrat mitgeteilt

Gesamtdauer: 1 - 1,5 Jahre

Erfahrungen

Matthias (Dresden) berichtet, dass bei einer Begehung der Universität oft Labore etc. besichtigt werden, was jedoch für den Studiengang selber wenig ausschlaggebend ist. Steht wenig Zeit zur Verfügung, sollten Gespräche mit Professoren und Studenten bevorzugt werden.

Ausnahme: Für einen Informatik-Studiengang ist die Ausstattung der PC-Pools sehr wichtig, diese ist aus Akten meist nicht gutersichtlich.

Besonders bei Blockakkreditierungen ist für individuelle Gespräche wenig Zeit.

Dominik (Frankfurt) weist darauf hin, dass darauf geachtet werden muss, ob und wie stark Studenten bei der Konzeption des Studienganges einbezogen wurden. Diese sind selbstverständlich auch zu befragen.

Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF

Der Sitzungsleiter erläutert die ZaPF-Akkreditierungsrichltinien, die für von der ZaPF in den Akkreditierungspool entsandten Vertreter verbindend sein sollten.

Dominik (Frankfurt) weist darauf hin, dass es durch einen hohen Umfang des Nebenfaches die Möglichkeit gibt, Studienleistungen, die im Ausland erbracht aber nicht voll angerechnet werden können, abzufangen.

Vorgehen beim Audit

Wenn möglich sollten Gespräche mit Fachschaftlern und, wenn bereits eingeführt, Studierende des jeweiligen Studienganges geführt werden. Auch alle Verantwortlichen für die Konzeptentwicklung sollten für Rücksprachen zur Verfügung stehen.

Poolmitglieder sollten Möglichkeit nutzen, im Vorfeld mit der jeweiligen Fachschaft zu sprechen.


Bochum fragt nach Modularisierungskenntnissen der Professoren. Für diese gab es in Bochum eine verpflichtende Informationsveranstaltung.

Ergänzungen

Matthias (Dresden) schlägt Ergänzungen zu den Richtlinien vor:

  • Modularisierung muss Jahresgrenzen beachten

Dies ist jedoch schwierig, wenn auch zum Sommersemester akkreditiert wird.

  • Rigider Zugang zu Folgemodulen muss beachtet werden.

Nichtbestehen eines Teilmoduls darf das Studium durch Modulvoraussetzungen nicht automatisch in die Länge ziehen.

Studienbegleitende Prüfungen

Eigentlich dürfen keine zusätzlichen Prüfungsmodule verlangt werden, da dies dem Prinzip studienbegleitender Prüfungen widerspricht und meist nur die zusammenfassenden Vordiplomsprüfungen ersetzen soll.

Ein solches Prüfungsmodul wird in Siegen im Umfang von 15CP verlangt (Link zur Studienordnung?), was einem Arbeitsaufwand von einem halben Studiensemester entspricht!
Dominik (Frankfurt) erklärt, das Prüfungen im Regelfall nur Stoff von zwei Semestern zu umfassen haben, schriftliche Prüfungen sogar maximal ein Semester.

Matthias (Dresden) spricht sich für Übersichtsprüfungen aus.

Felix (Berlin) stellt fest, dass allerdings nicht beide Varianten parallel angewandt werden sollten.

Dominik (Frankfurt) meint, dass Übersichtsprüfungen akzeptabel sind, wenn die vorangehenden schriftlichen Prüfungen unbenotet bleiben.


Bochum erkundigt sich nach Wiederholungsprüfungen. Diese sind sehr Abhängig von der jeweiligen Prüfungsordnung. Verschiedene Modelle sind vorhanden: Wiederholung am Ende des darauf folgenden Semesters, Wiederholung zum Ende der "Semesterferien". Das Modul selber muss üblicherweise nicht komplett wiederholt werden, jedoch sind Ausnahmen bei Anwesenheitspflicht bei Übungen denkbar.

Felix (Berlin) sagt, dass Zulassungsbedingungen eine Grauzone bilden und Zulassung zur Prüfung unter Umständen einklagbar ist.

Dies führt direkt zur Frage von Teilleistungen innerhalb von Modulen. Dies kann Übungsteilnahme, oder auch eine Klausur am ende des ersten von zwei Modulsemestern sein.

Ergänzungen (Fortsetzung)

Meinungsbild: Sollten Jahresgrenzen in die Akkreditierungsrichtlinien aufgenommen werden?
Ja: 4
Nein: 6
Enthaltung: 5
Damit ist der Vorschlag abgelehnt.


Meinungsbild: Rigide Zugangbestimmungen - Nicht bestandene Prüfung: keine Behinderung des Studiums innerhalb eines Semesters.

Präziser: Nicht bestandene Prüfungen dürfen den Studienablauf nicht gravierend beeinflussen.

Anders: Nichtbestandene Module dürfen die Studienzeiten aufgrund gestellter Modulvoraussetzungen nicht verlängern.

Felix (Berlin) stellt Antrag auf Abstimmung: Nichtbestandene Module dürfen die Studienzeit nicht aufgrund von Zugangsbedingungen gravierend verlängern.

Formale Gegenrede von Karina (Dresden).

Abstimmung: Sofortiger Abbruch der Diskussion: einstimmig abgelehnt

Dominik (Frankfurt) stellt Änderungsantrag: gravierend -> zwangläufig Sven Marten (Kiel) stellt Änderungsantrag: .. erstmalig nicht bestandene ...

Abstimmung über Einbringung in das Abschlussplenum: Ein nicht bestandenes Modul darf aufgrund gestellter formaler Voraussetzung die Studienzeiten nicht zwangsläufig verlängern. (w)
Dafür: 13
Dagegen: 1
Enthaltung: 1
Der Antrag wird somit dem Abschlussplenum vorgetragen.


Matthias (Dresden) möchte die Interpretation des Punkt 8. für Bachelor-Studiengänge klären: Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)

Es sollten Möglichkeiten geschaffen werden, nicht alle Module in die Benotung einfließen zu lassen. Als Beispiel: die schlechtesten zwei Noten werden bei der Berechnung der Noten nicht berücksichtigt.

Andreas (Bochum) verweist diese Erläuterung auf das HowTo Akkreditierungsrichtlinien.
Dominik (Frankfurt) schlägt vor, das erste Semester generell notenfrei zu halten.
Antrag auf Verschiebung auf die nächste ZaPF.
Inhaltliche Gegenrede von Karina (Dresden): Die Diskussion kann zwischenzeitlich im Wiki stattfinden.
Dafür 10
Dagegen 1
Enthaltung 3
Das Thema soll auf der nächsten ZaPF in Zürich diskutiert werden, Zuarbeit kann bis dahin im Wiki erfolgen.

HowTo's

Spätestens zur nächsten ZaPF stellt Dominik (Frankfurt) ein HowTo AkkPool zur Verfügung. Bis dahin soll dieses Protokoll durch die Möglichkeiten des Wiki ergänzt werden.


Es soll außerdem ein HowTo Akkreditierungskriterien erstellt werden, das die Kriterien erläutert.


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