WiSe16 AK Studiengebühren BaWue: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Protokoll''' vom 11.11.2016
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; Redeleitung
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: Vorname Nachname (Uni)
: Patrick Haiber (Konstanz)
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; Anwesende Fachschaften
; Anwesende Fachschaften
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<!--:Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,-->
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<!--:Universität Koblenz Landau, Standort Koblenz,-->
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Universität Konstanz,-->
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<!--:Universität des Saarlandes,-->
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Eberhard Karls Universität Tübingen,-->
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== Protokoll ==
== Protokoll ==
Zunächst werden die Hintergründe und Erklärungen zu den Studiengebühren in Baden-Württemberg dargestellt.
Ziel dieses AK ist eine Resolution. Die vermutlich an die Erklärung der Landesastenkonferenz Ba-Wü unterstützen sollte.


Was bisher geschah und geschehen wird:
Das Kabinett hat vor einigen Wochen eine Haushaltssitzung gehabt, bei der auf Grund der Schuldenbremse große Einsparungen beschlossen wurden.
Das MWK soll 48 Mio. € einsparen. Theresia Bauer möchte dabei Kürzungen in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Kunst zu vermeiden. Sie sagt, dass sie den Hochschulfinanzierungsvertrag Perspektive 2020 nicht in Frage stellen will (letzte Legislaturperiode...).
Vorschlag des MWK ist die Einführung folgender Studiengebühren:
* Nicht-EU-Ausländer: 1500€ (300 € an die Hochschule, 1200€ ans Land)
* 2. Nichtkonsekutiver Studiengang:
* Erhöhung der Verwaltungsgebühren um 10€ auf dann 70€
Die Gesetzesentwicklung zu diesen Entscheidungen des Kabinetts sollen nun gestartet werden, bei normalem Vorgang würde dieses Gesetz dann im März beschlossen werden. Die ersten Gebühren würden dann im WS 17/18 erhoben werden.
Die Mehreinnahmen durch den Verwaltungskostenbeitrag dürften bei rund 6 Mio. € pro Jahr liegen.
Die Landesregierung geht davon aus, dass es im Bereich der internationalen Studierenden eine Reihe von Ausnahmeregelungen geben wird, so dass nur ein Teil der Nicht-EU-, Nicht-EWR-, Nicht-Erasmus-„Bildungsausländer“ von den Beiträgen betroffen sein werden.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sowohl bei den Gebühren für internationale Studierende als auch beim Zweitstudium einen Bestandsschutz geben wird, d.h. die Gebühren würden stufenweise anwachsen und somit nur für die ab dem WS 17/18 neu eingeschriebenen Studierenden erhoben. Die Fraktion geht ebenso davon aus, dass die Erhebung der Gebühren im Rahmen der üblichen Verfahren (Einschreibung, Rückmeldung) durch die Hochschulen durchgeführt werden kann und so kein substanzieller zusätzlicher Aufwand entsteht.
Unklar ist, ob diese Gebühren verfassungskonform sind. Da sie nicht für die Studierenden oder der Verbesserung der Lehre  eingesetzt werden, sondern nach Beschluss des Kabinetts eindeutig für den Haushaltsausgleich.
Die Informationen zu den Reaktionen der Landesrektorenkonfrenz sind sehr unterschiedlich. Wir werden sie aber in jedem Fall in unserer Resolution mitaddressieren.
Es scheint Konsens, dass wir gegen Studiengebühren sind. Insbesondere gilt dies bei ungerechter Behandlung von Studierenden.
Hierzu gab es bisher keinen ZaPF-Beschluss, also schreiben wir hierzu noch ein Positionspapier.
"Die ZaPF spricht sich gegen / verurteilt  jede Form von Studiengebühren an staatlich anerkannten Hochschulen."
:Im AK sind 12 Personen für  "spricht sich gegen... aus",  8 für "verurteilt".
Sachsen hatte zeitweise Gebühren für Nicht-EU-Ausländer eingeführt. Dieser Beschluss wurde aber vom BGH gekippt.
Am 20.10.2004 hat der DGB-Bundesjugendausschusses ein Positionspapier gegen Studiengebühren beschlossen.
Andere Möglichkeiten, die man anstatt von Studiengebühren fordern könnte:
* Erlass der Schuldenbremse (Änderung des Grundgesetzes)
* Erhöhung von Steuern
Es kommt die Frage auf, ob wir uns nicht kompromissbereiter zeigen sollten. Werden wir ansonsten nicht ignoriert?
:Antwort:
:Wir sprechen als ZaPF für ALLE Physikstudierenden. Wenn wir hier Kompromisse zeigen, sind wir "zumindest teilweise" für Studiengebühren.
:Außerdem schwächen wir damit die Verhandlungsbasis der Landesstudierendenvertretung. Diese wollen wir aber unterstützen.
Studiengebühren müssen für die Verbesserung der Lehre sein, nicht zum Ausgleich von Haushaltsdefiziten. Darauf sollte nochmal besonders Wert gelegt werden. Hier sollten wir auch den Fachschaften den Rücken stärken.
Es bleibt unklar warum dieses Thema eigentlich nur in Baden-Württemberg auftritt, da die Schuldenbremse ja für alle Länder gilt.
Die hiesigen Entscheidungen betreffen durchaus ganz Deutschland, da sie beispielsweise Grundsatzenscheidungen der Bundesgrünen widersprechen (Siehe hierzu [1] und [2]). Außerdem untergraben sie die Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der UN ("10. Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern").
[1] http://www.gruene.de/partei/dafuer-und-dagegen-brauchts-gruen/dagegen-studiengebuehren.html,
[2] http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Beschluesse/Bildung-keine-Studiengebuehren-Beschluss-BDK-Erfurt-11-2008.pdf.
== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==
Der AK schlägt dem Plenum folgendes Positionspapier
[[Medium:Positionspapier_Studiengebühren.pdf|Entwurf Positionspapier Studiengebühren]]
sowie folgende Resolution zur Abstimmnung vor:


[[Medium:Entwurf_Resolution_Studiengebuehren.pdf|Entwurf Resolution Studiengebühren]]


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[[Kategorie:Studiengebühren]]
[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:WiSe16]]
[[Kategorie:WiSe16]]
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[[Kategorie:Vorlagen]]
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Aktuelle Version vom 10. November 2018, 14:08 Uhr

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Paddy (UKN)


Arbeitskreis: Studiengebühren Baden-Württemberg

Protokoll vom 11.11.2016

Beginn
19:33 Uhr
Ende
21:37 Uhr
Redeleitung
Patrick Haiber (Konstanz)
Protokoll
Victoria Schemenz (KIT)
Anwesende Fachschaften

Freie Universität Berlin,--> Humboldt-Universität zu Berlin,--> Heinrich Heine Universität Düsseldorf,--> Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,--> Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,--> Universität Heidelberg,--> Universität zu Köln,--> Universität Konstanz, Ludwig-Maximilians-Universität München, Eberhard Karls Universität Tübingen, Karlsruher Institut für Technologie, Universitas Saccos Veteres,

Wichtige Informationen zum AK

  • Ziel des AK: Es soll über die geplanten Studiengebühren der Landesregierung Baden-Würrtemberg informiert werden und hierzu eine Resolution verabschiedet werden.
  • Materialien und weitere Informationen: Resolution der KIF 44,5, Positionspapier der LAK BW
  • Wer ist die Zielgruppe?: Hauptsächlich Studierende aus Baden-Württemberg, jedoch auch aus Sachen-Anhalt und Thüringen, da hier schon einmal Ähnliches versucht wurde. Gerne sind natürlich auch alle anderen ZaPFika gesehen.
  • Wie läuft der AK ab?: Input-Vortrag dann Diskussion.

Einleitung/Ziel des AK

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit dem Kabinettsbeschluss Mitte Oktober die Erhebung von Studiengebühren beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nun gestartet werden, sodass mit Ziel Februar 2017 ein Gesetz in Kraft treten kann, welches folgende Studiengebühren ab dem Wintersemster 17/18 in Baden-Württemberg einführt:

  • Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Länder (~1.500 €)
  • Erhöhung des Verwaltungsbeitrags von 60 € auf 70 €
  • Studiengebühren für ein Zweitstudium (~650 €)

Die ZaPF soll sich gegen die Studiengebühren aussprechen und sich für alternative Finanzierungsmodelle der Länder einsetzen, wie zum Beispiel die Abschaffung der Schuldenbremse. Hierzu soll eine Resolution erarbeitet werden.

Protokoll

Zunächst werden die Hintergründe und Erklärungen zu den Studiengebühren in Baden-Württemberg dargestellt. Ziel dieses AK ist eine Resolution. Die vermutlich an die Erklärung der Landesastenkonferenz Ba-Wü unterstützen sollte.


Was bisher geschah und geschehen wird: Das Kabinett hat vor einigen Wochen eine Haushaltssitzung gehabt, bei der auf Grund der Schuldenbremse große Einsparungen beschlossen wurden. Das MWK soll 48 Mio. € einsparen. Theresia Bauer möchte dabei Kürzungen in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Kunst zu vermeiden. Sie sagt, dass sie den Hochschulfinanzierungsvertrag Perspektive 2020 nicht in Frage stellen will (letzte Legislaturperiode...).


Vorschlag des MWK ist die Einführung folgender Studiengebühren:

  • Nicht-EU-Ausländer: 1500€ (300 € an die Hochschule, 1200€ ans Land)
  • 2. Nichtkonsekutiver Studiengang:
  • Erhöhung der Verwaltungsgebühren um 10€ auf dann 70€

Die Gesetzesentwicklung zu diesen Entscheidungen des Kabinetts sollen nun gestartet werden, bei normalem Vorgang würde dieses Gesetz dann im März beschlossen werden. Die ersten Gebühren würden dann im WS 17/18 erhoben werden.

Die Mehreinnahmen durch den Verwaltungskostenbeitrag dürften bei rund 6 Mio. € pro Jahr liegen.


Die Landesregierung geht davon aus, dass es im Bereich der internationalen Studierenden eine Reihe von Ausnahmeregelungen geben wird, so dass nur ein Teil der Nicht-EU-, Nicht-EWR-, Nicht-Erasmus-„Bildungsausländer“ von den Beiträgen betroffen sein werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sowohl bei den Gebühren für internationale Studierende als auch beim Zweitstudium einen Bestandsschutz geben wird, d.h. die Gebühren würden stufenweise anwachsen und somit nur für die ab dem WS 17/18 neu eingeschriebenen Studierenden erhoben. Die Fraktion geht ebenso davon aus, dass die Erhebung der Gebühren im Rahmen der üblichen Verfahren (Einschreibung, Rückmeldung) durch die Hochschulen durchgeführt werden kann und so kein substanzieller zusätzlicher Aufwand entsteht.


Unklar ist, ob diese Gebühren verfassungskonform sind. Da sie nicht für die Studierenden oder der Verbesserung der Lehre eingesetzt werden, sondern nach Beschluss des Kabinetts eindeutig für den Haushaltsausgleich.

Die Informationen zu den Reaktionen der Landesrektorenkonfrenz sind sehr unterschiedlich. Wir werden sie aber in jedem Fall in unserer Resolution mitaddressieren.

Es scheint Konsens, dass wir gegen Studiengebühren sind. Insbesondere gilt dies bei ungerechter Behandlung von Studierenden. Hierzu gab es bisher keinen ZaPF-Beschluss, also schreiben wir hierzu noch ein Positionspapier.


"Die ZaPF spricht sich gegen / verurteilt jede Form von Studiengebühren an staatlich anerkannten Hochschulen."

Im AK sind 12 Personen für "spricht sich gegen... aus", 8 für "verurteilt".

Sachsen hatte zeitweise Gebühren für Nicht-EU-Ausländer eingeführt. Dieser Beschluss wurde aber vom BGH gekippt. Am 20.10.2004 hat der DGB-Bundesjugendausschusses ein Positionspapier gegen Studiengebühren beschlossen.


Andere Möglichkeiten, die man anstatt von Studiengebühren fordern könnte:

  • Erlass der Schuldenbremse (Änderung des Grundgesetzes)
  • Erhöhung von Steuern

Es kommt die Frage auf, ob wir uns nicht kompromissbereiter zeigen sollten. Werden wir ansonsten nicht ignoriert?

Antwort:
Wir sprechen als ZaPF für ALLE Physikstudierenden. Wenn wir hier Kompromisse zeigen, sind wir "zumindest teilweise" für Studiengebühren.
Außerdem schwächen wir damit die Verhandlungsbasis der Landesstudierendenvertretung. Diese wollen wir aber unterstützen.

Studiengebühren müssen für die Verbesserung der Lehre sein, nicht zum Ausgleich von Haushaltsdefiziten. Darauf sollte nochmal besonders Wert gelegt werden. Hier sollten wir auch den Fachschaften den Rücken stärken.

Es bleibt unklar warum dieses Thema eigentlich nur in Baden-Württemberg auftritt, da die Schuldenbremse ja für alle Länder gilt.

Die hiesigen Entscheidungen betreffen durchaus ganz Deutschland, da sie beispielsweise Grundsatzenscheidungen der Bundesgrünen widersprechen (Siehe hierzu [1] und [2]). Außerdem untergraben sie die Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der UN ("10. Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern").


[1] http://www.gruene.de/partei/dafuer-und-dagegen-brauchts-gruen/dagegen-studiengebuehren.html,

[2] http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Beschluesse/Bildung-keine-Studiengebuehren-Beschluss-BDK-Erfurt-11-2008.pdf.

Zusammenfassung

Der AK schlägt dem Plenum folgendes Positionspapier

Entwurf Positionspapier Studiengebühren

sowie folgende Resolution zur Abstimmnung vor:

Entwurf Resolution Studiengebühren