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WiSe23 AK WissZeitVG: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
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So, jetzt nochmal ernsthaft.
=== So, jetzt nochmal ernsthaft ===


Wir machen hier die Fortführung aus Berlin. In diesem AK sind wir am Ende zu Personalstrukturen gelangt, und heute wollen wir einmal intensiver darauf eingehen.
Wir machen hier die Fortführung aus Berlin. In diesem AK sind wir am Ende zu Personalstrukturen gelangt, und heute wollen wir einmal intensiver darauf eingehen.
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* TU München Frage: wie sah das Gesetz vor dem WissZeitVG bzgl der Befristung aus?
* TU München Frage: wie sah das Gesetz vor dem WissZeitVG bzgl der Befristung aus?


    * Das Gesetz sprach sich gegen Habilitationen aus.
** Das Gesetz sprach sich gegen Habilitationen aus.


* War davor alles auch schon befristet?
* War davor alles auch schon befristet?
    * Ja/nein: in den ~70ern waren alle tendentiell verbeamtet: also auch wenn man eine Promotion gemacht hat war man ein Beamter.
** Ja/nein: in den ~70ern waren alle tendentiell verbeamtet: also auch wenn man eine Promotion gemacht hat war man ein Beamter.
    * Der Rahmen war eigentlich einfach kleiner weil jeder Prof i.d.R. nur so 2 Promotionen hatte.
** Der Rahmen war eigentlich einfach kleiner weil jeder Prof i.d.R. nur so 2 Promotionen hatte.
    * Dann kam die Öffnung der Hochschulen, und der hochschulische Mittelbau.
** Dann kam die Öffnung der Hochschulen, und der hochschulische Mittelbau.
    * Es gab auch vor dem WissZeitVG schon befristungen, die liefen dann oftmals übers so Kettenbefristungen, das wollte eigentlich das WissZeitVG auflösen, damit die Forschenden irgendwann eine Sicherheit haben, dass sie eine feste Stelle haben.
** Es gab auch vor dem WissZeitVG schon befristungen, die liefen dann oftmals übers so Kettenbefristungen, das wollte eigentlich das WissZeitVG auflösen, damit die Forschenden irgendwann eine Sicherheit haben, dass sie eine feste Stelle haben.
    * Das hat nicht so gut geklappt
** Das hat nicht so gut geklappt
    * Sachgründe: Qualifikation wird im WissZeitVG (nicht so genau definiert) und zeitlich begrenzte Projektmittel (DFG)
*** Sachgründe: Qualifikation wird im WissZeitVG (nicht so genau definiert) und zeitlich begrenzte Projektmittel (DFG)
    * "Bonus" wenn Promotion unter 6 Jahre: verbliebene Zeit wird aufgerechnet
*** "Bonus" wenn Promotion unter 6 Jahre: verbliebene Zeit wird aufgerechnet
    * außerdem gibt es noch Möglichkeiten, diese Zeit noch zu verlängern
*** außerdem gibt es noch Möglichkeiten, diese Zeit noch zu verlängern
        * Kinder / Pflege von Angehörigen  
**** Kinder / Pflege von Angehörigen  
        * Drittmittel: Übergangszeit durch Unis
**** Drittmittel: Übergangszeit durch Unis
            * Das ist oftmals für die Uni bequemlicher
***** Das ist oftmals für die Uni bequemlicher
            * Auf Drittmitteln kann man auch "ewig" studieren weil das WissZeitVG da nicht greift
***** Auf Drittmitteln kann man auch "ewig" studieren weil das WissZeitVG da nicht greift
            * Das ist quasi-unmöglich
***** Das ist quasi-unmöglich


Anmerkung: Mit Drittmittel: gilt auch unter Befristung als Qualifikation, richtig? -> Korrekt.
Anmerkung: Mit Drittmittel: gilt auch unter Befristung als Qualifikation, richtig? -> Korrekt.
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Beispiel aus Ö: Graduiertenschulsystem. WEnn man Promoviert betritt man eine Promoviertenschule und muss dann in 3 Jahren abschliessen oder fällt halt raus. Man kann dann noch danach neben der Arbeit versuchen fetig zu werden, aber dass halt noch unter der Auflage 3 Paper zu veröffentlichen usw.
Beispiel aus Ö: Graduiertenschulsystem. WEnn man Promoviert betritt man eine Promoviertenschule und muss dann in 3 Jahren abschliessen oder fällt halt raus. Man kann dann noch danach neben der Arbeit versuchen fetig zu werden, aber dass halt noch unter der Auflage 3 Paper zu veröffentlichen usw.


<!-- mir fehlt da der Anfang-->Es gibt ja in Deutschland die Freiheit von Wissenschaft und Lehre _______ wenn der Bund Gelder and UNis verteilt, dann bestimmt der wofür dass verwendet wird, und woran geforscht wird. Und dadurch auch direkt hinenpfuscht was getan wird
Es gibt ja in Deutschland die Freiheit von Wissenschaft und Lehre _______ wenn der Bund Gelder and UNis verteilt, dann bestimmt der wofür dass verwendet wird, und woran geforscht wird. Und dadurch auch direkt hineinpfuscht was getan wird


AW: Es gibt eine Freiheit von Forschung und Lehre. Siehe das 73er Urteil. Was relativ klar ist dass die Hochschullehrer:innen und die Wissenschaftler:innen  wissenschaftliche Freiheit haben und die Studis ggf auch.
AW: Es gibt eine Freiheit von Forschung und Lehre. Siehe das 73er Urteil. Was relativ klar ist dass die Hochschullehrer:innen und die Wissenschaftler:innen  wissenschaftliche Freiheit haben und die Studis ggf auch.
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Traumdenken:  
Traumdenken:  
* es ist komisch dass eine Promotion eine Qualifikation darstellt, aber eine Promotion auch nicht klar ist wie lange das dauert
* es ist komisch dass eine Promotion eine Qualifikation darstellt, aber eine Promotion auch nicht klar ist wie lange das dauert
    * man sollte also entweder sagen wie lange so was dauert, halt das Forschungsprojekt entkoppelt betrachten
** man sollte also entweder sagen wie lange so was dauert, halt das Forschungsprojekt entkoppelt betrachten
* Aktuell muss man praktisch die Leute so lange Promovieren lassen wie sie brauchen, damit  sie nicht  dann weg sind und man vergisst wie man macht was die machen.
* Aktuell muss man praktisch die Leute so lange Promovieren lassen wie sie brauchen, damit  sie nicht  dann weg sind und man vergisst wie man macht was die machen.
* Wenn man das mit einem Hard Cut 3 Jahre lösen würde, wäre ja da der Anreiz dass man Leute beibehält
* Wenn man das mit einem Hard Cut 3 Jahre lösen würde, wäre ja da der Anreiz dass man Leute beibehält