WiSe21 Vertrauenspersonen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Orga in Göttingen hat angemerkt, das es den Anschein hat, als wäre es eine Empfehlung / Wunsch, die Orga-Vertrauenspersonen mit jeweils einer Frau und einem Mann zu besetzen. Das steht zwar in keinem Papier so drin, dennoch ist der Gedanke da, da es ja genau 2 Vertrauenspersonen sein sollen. | * '''Ziel des AK:''' - <br \> | ||
Die Orga stößt also den Gedanken an, ob man die Anzahl nicht auf "mindestens zwei" verändert, sodass auch nicht-binäre Personen damit eingeschlossen sind. | |||
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Das Anliegen der Göttinger Orga wird vorgestellt. Dabei wird schnell klar, das es nirgends steht, welche Geschlechter die Vertrauenspersonen der Orga haben sollen. Dennoch wird eingesehen, dass es vielleicht einfach der Logik geschuldet ist, die beiden Personen mit unterschiedlichen Geschlechter zu besetzen. | Das Anliegen der Göttinger Orga wird vorgestellt. Dabei wird schnell klar, das es nirgends steht, welche Geschlechter die Vertrauenspersonen der Orga haben sollen. Dennoch wird eingesehen, dass es vielleicht einfach der Logik geschuldet ist, die beiden Personen mit unterschiedlichen Geschlechter zu besetzen. | ||
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Am Ende wird noch einmal der Punkt der Orga aufgegriffen, ob "mindestens 2" Vertrauenspersonen von der Orga gestellt werden sollen. Der Standort Köln merkt an, dass es für die dezentrale ZaPF gut gewesen wäre, da die Orga Vertrauenspersonen lediglich in Göttingen I und II zu finden sind. Die 6 Vertrauenspersonen der Teilnehmika sind ebenfalls verstreut, aber nicht in Köln. Hier wäre es also gut, eine zusätzliche Person zu haben. Allerdings erfordert das eine GO-Änderung. Da man davon ausgeht, dass es (hoffentlich) keine dezentrale ZaPF mehr geben wird, einigt man sich darauf, dass 2 Vertrauenspersonen der Orga ausreichend sind. Sollte es widererwarten nochmal dazu kommen, muss bei der Planung darauf geachtet werden, dass an jedem Standort eine Vertrauensperson ist, egal ob von der Orga oder nicht. | Am Ende wird noch einmal der Punkt der Orga aufgegriffen, ob "mindestens 2" Vertrauenspersonen von der Orga gestellt werden sollen. Der Standort Köln merkt an, dass es für die dezentrale ZaPF gut gewesen wäre, da die Orga Vertrauenspersonen lediglich in Göttingen I und II zu finden sind. Die 6 Vertrauenspersonen der Teilnehmika sind ebenfalls verstreut, aber nicht in Köln. Hier wäre es also gut, eine zusätzliche Person zu haben. Allerdings erfordert das eine GO-Änderung. Da man davon ausgeht, dass es (hoffentlich) keine dezentrale ZaPF mehr geben wird, einigt man sich darauf, dass 2 Vertrauenspersonen der Orga ausreichend sind. Sollte es widererwarten nochmal dazu kommen, muss bei der Planung darauf geachtet werden, dass an jedem Standort eine Vertrauensperson ist, egal ob von der Orga oder nicht. | ||
Die Handreichung soll in der Postersession vorgestellt bzw ausgestellt werden. Sowie in den Orga-Austausch AK gebracht werden, um zukünftige Orgas bei diesem sensiblen und wichtigen Thema zu unterstützen. | |||
== Zusammenfassung == | == Zusammenfassung == | ||
Die Handreichung für die Orga wurde erweitert und erneuert. Wir bitten alle zukünftigen Orgas diese | Die Handreichung über Vertrauenspersonen für die Orga der ZaPF wurde erweitert und erneuert. Wir bitten alle zukünftigen Orgas diese Handreichung als Empfehlung und Leitfaden zu sehen, nicht als Vorschrift. Alles was davon umgesetzt werden kann, ist toll. | ||
Das neue Dokument findet ihr hier: [[Datei:Handreichung_Orga_neu.pdf]] | |||
Alle anderen [[Handreichungen_Vertrauensperson|Handreichungen]] finden sich auf der entsprechenden Wiki-Seite. Auch da lohnt sich mal ein Blick rein. | |||
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Aktuelle Version vom 27. Februar 2022, 16:19 Uhr
Vorstellung des AKs
- Verantwortliche/r: Karola (Alumni, ehem. Potsdam)
- Ziel des AK: -
- Handelt es sich um einen Folge-AK: -
- Materialien und weitere Informationen: -
- Wer ist die Zielgruppe?: -
- Wie läuft der AK ab?: -
- Materielle (und immaterielle) Voraussetzung: -
- Sonstige Vorstellung: Die Orga in Göttingen hat angemerkt, das es den Anschein hat, als wäre es eine Empfehlung / Wunsch, die Orga-Vertrauenspersonen mit jeweils einer Frau und einem Mann zu besetzen. Das steht zwar in keinem Papier so drin, dennoch ist der Gedanke da, da es ja genau 2 Vertrauenspersonen sein sollen.
Die Orga stößt also den Gedanken an, ob man die Anzahl nicht auf "mindestens zwei" verändert, sodass auch nicht-binäre Personen damit eingeschlossen sind.
Arbeitskreis: Vertrauensperson
Protokoll vom 12.11.2021
- Beginn
- 11.05 Uhr
- Ende
- 12:45 Uhr
- Redeleitung
- Karola Schulz (Alumni)
- Protokoll
- Karola Schulz
- Anwesende Fachschaften
- Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,
- Humboldt-Universität zu Berlin,
- Universitas Saccos Veteres,
- Universität Rostock,
- Universität zu Köln,
- Universität Hamburg
Protokoll
Protokoll-Pad: https://pad.gwdg.de/hBHhRjBXRayPMGwlyKdM0Q?view
Das Anliegen der Göttinger Orga wird vorgestellt. Dabei wird schnell klar, das es nirgends steht, welche Geschlechter die Vertrauenspersonen der Orga haben sollen. Dennoch wird eingesehen, dass es vielleicht einfach der Logik geschuldet ist, die beiden Personen mit unterschiedlichen Geschlechter zu besetzen.
Die Idee, dennoch etwas dazu zu schreiben, kommt auf. Es gibt schon Handreichungen für die Vertrauenspersonen. Diese werden gesichtet. Es wird der Vorschlag gemacht, in die Handreichung für die Orga etwas zu den Orga-Vertrauenspersonen zu schreiben. Das klingt gut. Die Handreichung wird im Punkt "Vertrauenspersonen der Orga" erweitert. Ebenfalls werden weitere Ideen, wie man die Arbeit der Vertrauenspersonen besser unterstützen kann, hinzugefügt. Zum Schluss werden noch einige sprachliche und Allgemeine Infos bearbeitet.
Am Ende wird noch einmal der Punkt der Orga aufgegriffen, ob "mindestens 2" Vertrauenspersonen von der Orga gestellt werden sollen. Der Standort Köln merkt an, dass es für die dezentrale ZaPF gut gewesen wäre, da die Orga Vertrauenspersonen lediglich in Göttingen I und II zu finden sind. Die 6 Vertrauenspersonen der Teilnehmika sind ebenfalls verstreut, aber nicht in Köln. Hier wäre es also gut, eine zusätzliche Person zu haben. Allerdings erfordert das eine GO-Änderung. Da man davon ausgeht, dass es (hoffentlich) keine dezentrale ZaPF mehr geben wird, einigt man sich darauf, dass 2 Vertrauenspersonen der Orga ausreichend sind. Sollte es widererwarten nochmal dazu kommen, muss bei der Planung darauf geachtet werden, dass an jedem Standort eine Vertrauensperson ist, egal ob von der Orga oder nicht.
Die Handreichung soll in der Postersession vorgestellt bzw ausgestellt werden. Sowie in den Orga-Austausch AK gebracht werden, um zukünftige Orgas bei diesem sensiblen und wichtigen Thema zu unterstützen.
Zusammenfassung
Die Handreichung über Vertrauenspersonen für die Orga der ZaPF wurde erweitert und erneuert. Wir bitten alle zukünftigen Orgas diese Handreichung als Empfehlung und Leitfaden zu sehen, nicht als Vorschrift. Alles was davon umgesetzt werden kann, ist toll.
Das neue Dokument findet ihr hier: Datei:Handreichung Orga neu.pdf
Alle anderen Handreichungen finden sich auf der entsprechenden Wiki-Seite. Auch da lohnt sich mal ein Blick rein.