WiSe21 Vertrauenspersonen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verantwortliche/r:''' [[Benutzer:karola|Karola (Alumni, ehem. Potsdam)]]  <br \>
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Die Orga in Göttingen hat angemerkt, das es den Anschein hat, als wäre es eine Empfehlung / Wunsch, die Orga-Vertrauenspersonen mit jeweils einer Frau und einem Mann zu besetzen. Das steht zwar in keinem Papier so drin, dennoch ist der Gedanke da, da es ja genau 2 Vertrauenspersonen sein sollen.
Die Orga stößt also den Gedanken an, ob man die Anzahl nicht auf "mindestens zwei" verändert, sodass auch nicht-binäre Personen damit eingeschlossen sind. 


<!--Das kam als Telegram Nachricht von Sophie:-->
<!--Also: Bei der Orga in Göttingen ist aufgefallen, dass es empfohlen wird, dass bei der Wahl von zwei Orga-VP der Eindruck erweckt wird, dass es im Idealfall eine männliche und eine weibliche VP geben sollte. Direkt in der Satzung steht dazu aber nichts. Da kam dann die Überlegung, das auf mindestens zwei zu ändern, da das mit dem Argument der unterschiedlichen Geschlechter schon einen Grund hat, aber man da vielleicht auch nicht-binäre Personen mit einbeziehen sollte. Soweit war das die Frage von der Göttinger Orga, ob man darüber mal diskutieren könnte. Genau steht dazu in der Satzung ja nichts drin. Zusätzlich haben wir in meiner Fachschaft generell nochmal über das VP-Konzept gesprochen, und das Thema interessiert ja auch einige, da wird der AK vielleicht auch noch ein bisschen allgemeiner für alle, die an dem Konzept interessiert sind-->


= Arbeitskreis: Vertrauensperson =
= Arbeitskreis: Vertrauensperson =
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== Wichtige Informationen zum AK ==
== Einleitung/Ziel des AK ==


Zitat von Sophie bzw der Orga:
Also: Bei der Orga in Göttingen ist aufgefallen, dass es empfohlen wird, dass bei der Wahl von zwei Orga-VP der Eindruck erweckt wird, dass es im Idealfall eine männliche und eine weibliche VP geben sollte. Direkt in der Satzung steht dazu aber nichts. Da kam dann die Überlegung, das auf mindestens zwei zu ändern, da das mit dem Argument der unterschiedlichen Geschlechter schon einen Grund hat, aber man da vielleicht auch nicht-binäre Personen mit einbeziehen sollte. Soweit war das die Frage von der Göttinger Orga, ob man darüber mal diskutieren könnte. Genau steht dazu in der Satzung ja nichts drin. Zusätzlich haben wir in meiner Fachschaft generell nochmal über das VP-Konzept gesprochen, und das Thema interessiert ja auch einige, da wird der AK vielleicht auch noch ein bisschen allgemeiner für alle, die an dem Konzept interessiert sind


== Protokoll ==


Das Anliegen der Göttinger Orga wird vorgestellt. Dabei wird schnell klar, das es nirgends steht, welche Geschlechter die Vertrauenspersonen der Orga haben sollen. Dennoch wird eingesehen, dass es vielleicht einfach der Logik geschuldet ist, die beiden Personen mit unterschiedlichen Geschlechter zu besetzen.


== Einleitung/Ziel des AK ==
Die Idee, dennoch etwas dazu zu schreiben, kommt auf. Es gibt schon Handreichungen für die Vertrauenspersonen. Diese werden gesichtet. Es wird der Vorschlag gemacht, in die Handreichung für die Orga etwas zu den Orga-Vertrauenspersonen zu schreiben. Das klingt gut.
Die Handreichung wird im Punkt "Vertrauenspersonen der Orga" erweitert. Ebenfalls werden weitere Ideen, wie man die Arbeit der Vertrauenspersonen besser unterstützen kann, hinzugefügt.
Zum Schluss werden noch einige sprachliche und Allgemeine Infos bearbeitet.


Am Ende wird noch einmal der Punkt der Orga aufgegriffen, ob "mindestens 2" Vertrauenspersonen von der Orga gestellt werden sollen. Der Standort Köln merkt an, dass es für die dezentrale ZaPF gut gewesen wäre, da die Orga Vertrauenspersonen lediglich in Göttingen I und II zu finden sind. Die 6 Vertrauenspersonen der Teilnehmika sind ebenfalls verstreut, aber nicht in Köln. Hier wäre es also gut, eine zusätzliche Person zu haben. Allerdings erfordert das eine GO-Änderung. Da man davon ausgeht, dass es (hoffentlich) keine dezentrale ZaPF mehr geben wird, einigt man sich darauf, dass 2 Vertrauenspersonen der Orga ausreichend sind. Sollte es widererwarten nochmal dazu kommen, muss bei der Planung darauf geachtet werden, dass an jedem Standort eine Vertrauensperson ist, egal ob von der Orga oder nicht.


== Protokoll ==
Protokollpad: https://pad.gwdg.de/hBHhRjBXRayPMGwlyKdM0Q#


== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==

Version vom 12. November 2021, 15:58 Uhr

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Karola (Alumni, ehem. Potsdam)

Die Orga in Göttingen hat angemerkt, das es den Anschein hat, als wäre es eine Empfehlung / Wunsch, die Orga-Vertrauenspersonen mit jeweils einer Frau und einem Mann zu besetzen. Das steht zwar in keinem Papier so drin, dennoch ist der Gedanke da, da es ja genau 2 Vertrauenspersonen sein sollen. Die Orga stößt also den Gedanken an, ob man die Anzahl nicht auf "mindestens zwei" verändert, sodass auch nicht-binäre Personen damit eingeschlossen sind.


Arbeitskreis: Vertrauensperson

Protokoll vom 12.11.2021

Beginn
11.05 Uhr
Ende
12:45 Uhr
Redeleitung
Karola Schulz (Alumni)
Protokoll
Karola Schulz
Anwesende Fachschaften
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,
Humboldt-Universität zu Berlin,
Universitas Saccos Veteres,
Universität Rostock,
Universität zu Köln,
Universität Hamburg


Einleitung/Ziel des AK

Protokoll

Das Anliegen der Göttinger Orga wird vorgestellt. Dabei wird schnell klar, das es nirgends steht, welche Geschlechter die Vertrauenspersonen der Orga haben sollen. Dennoch wird eingesehen, dass es vielleicht einfach der Logik geschuldet ist, die beiden Personen mit unterschiedlichen Geschlechter zu besetzen.

Die Idee, dennoch etwas dazu zu schreiben, kommt auf. Es gibt schon Handreichungen für die Vertrauenspersonen. Diese werden gesichtet. Es wird der Vorschlag gemacht, in die Handreichung für die Orga etwas zu den Orga-Vertrauenspersonen zu schreiben. Das klingt gut. Die Handreichung wird im Punkt "Vertrauenspersonen der Orga" erweitert. Ebenfalls werden weitere Ideen, wie man die Arbeit der Vertrauenspersonen besser unterstützen kann, hinzugefügt. Zum Schluss werden noch einige sprachliche und Allgemeine Infos bearbeitet.

Am Ende wird noch einmal der Punkt der Orga aufgegriffen, ob "mindestens 2" Vertrauenspersonen von der Orga gestellt werden sollen. Der Standort Köln merkt an, dass es für die dezentrale ZaPF gut gewesen wäre, da die Orga Vertrauenspersonen lediglich in Göttingen I und II zu finden sind. Die 6 Vertrauenspersonen der Teilnehmika sind ebenfalls verstreut, aber nicht in Köln. Hier wäre es also gut, eine zusätzliche Person zu haben. Allerdings erfordert das eine GO-Änderung. Da man davon ausgeht, dass es (hoffentlich) keine dezentrale ZaPF mehr geben wird, einigt man sich darauf, dass 2 Vertrauenspersonen der Orga ausreichend sind. Sollte es widererwarten nochmal dazu kommen, muss bei der Planung darauf geachtet werden, dass an jedem Standort eine Vertrauensperson ist, egal ob von der Orga oder nicht.


Zusammenfassung

Links

Hier bitte überlegen ob der AK in eine Kategorie einordbar ist (https://zapf.wiki/index.php?title=Spezial:Kategorien&offset=&limit=500) Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden (https://zapf.wiki/index.php?title=Kategorie:Unkategorisiertes_Thema&action=edit&redlink=1).