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GO Anträge: | GO Anträge: | ||
Wenn jemand einen GO-Antrag stellt, so macht diese Person eine Fürrede. Daraufhin darf eine Gegenrede inhaltlich als auch formal gehalten werden. Danach wird der Antrag ohne weiter Diskussion abgestimmt. | |||
Ein solcher Antrag wird immer so abgearbeitet. | |||
Allgemeine Beschlüsse (also fast alles) brauchen eine Fürmehrheit, das heißt mehr Ja-Stimmen als Nein + Enhaltung-Stimmen. Damit ist eine Enthaltung defacto eine weiche Nein-Stimme, da keine Beschlussnahme mit Enthaltungsmehrheit stattfindet. | |||
Beispiel: 2/1/40 | |||
Laut der Satzung haben die Fachschaften die Möglichkeit zur Nichtabstimmung. | |||
Für die Beschlussfähigkeit sind die Anwesenheit von mehr als 20 Fachschaften nötig. Eine Feststellung der Beschlussfähigkeit muss beantragt werden. | |||
Beschlüsse mit weniger als 20 Stimmen zählen nach aktueller GO. Ein GO Antrag auf Beschlussfähigkeit müsste vorher gestellt werden. | |||
Austausch von Gedanken und Ideen sind sehr erwünscht, da sie Diversität ermöglichen. | |||
Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für das Plenum in dem Meinungen offen und respektvoll ausgetauscht werden. Dies ist explizit wichtig wenn die Meinung der anderen Person nicht geteilt wird. | |||