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Debattenkultur in Plenen: Unterschied zwischen den Versionen

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GO Anträge:
GO Anträge:
Wenn jemand einen GO-Antrag stellt, so macht diese Person eine Fürrede. Daraufhin darf eine Gegenrede inhaltlich als auch formal gehalten werden. Danach wird der Antrag ohne weiter Diskussion abgestimmt.
Ein solcher Antrag wird immer so abgearbeitet.
Allgemeine Beschlüsse (also fast alles) brauchen eine Fürmehrheit, das heißt mehr Ja-Stimmen als Nein + Enhaltung-Stimmen. Damit ist eine Enthaltung defacto eine weiche Nein-Stimme, da keine Beschlussnahme mit Enthaltungsmehrheit stattfindet.
Beispiel: 2/1/40
Laut der Satzung haben die Fachschaften die Möglichkeit zur Nichtabstimmung.
Für die Beschlussfähigkeit sind die Anwesenheit von mehr als 20 Fachschaften nötig. Eine Feststellung der Beschlussfähigkeit muss beantragt werden.
Beschlüsse mit weniger als 20 Stimmen zählen nach aktueller GO. Ein GO Antrag auf Beschlussfähigkeit müsste vorher gestellt werden.
Austausch von Gedanken und Ideen sind sehr erwünscht, da sie Diversität ermöglichen.
Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für das Plenum in dem Meinungen offen und respektvoll ausgetauscht werden. Dies ist explizit wichtig wenn die Meinung der anderen Person nicht geteilt wird.