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WiSe16 AK VGWort: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Kathi M. (Diskussion | Beiträge)
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== Vorstellung des AKs==
== Vorstellung des AKs==
'''Verantwortliche/r:''' [[User:Patrick.Haiber|Paddy (UKN)]] <br \>
'''Verantwortliche/r:''' [[Benutzer:Patrick.Haiber|Paddy (UKN)]] <br \>


Eine umfangreiche Themensammlung zum Thema hat die BuFaTa ET im Sommer erstellt. Diese ist [http://www.bufata-et.de/wiki/arbeitskreise/vg-wort/sose16-regensburg hier] zu finden. Zudem hat der StAPF hat seit der letzten ZaPF den [[SoSe16_Beschlüsse#VG_Wort|Brief der Fatama]] unterstützt. Bitte bereitet euch schon im Vorfeld auf den AK vor, damit wir nach einer kurzen Zusammenfassung der Inhalte direkt zur Diskussion über die Resolutionen kommen können.
Eine umfangreiche Themensammlung zum Thema hat die BuFaTa ET im Sommer erstellt. Diese ist [http://www.bufata-et.de/wiki/arbeitskreise/vg-wort/sose16-regensburg hier] zu finden. Zudem hat der StAPF hat seit der letzten ZaPF den [[SoSe16_Beschlüsse#VG_Wort|Brief der Fatama]] unterstützt. Bitte bereitet euch schon im Vorfeld auf den AK vor, damit wir nach einer kurzen Zusammenfassung der Inhalte direkt zur Diskussion über die Resolutionen kommen können.
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Erlaubt sind dabei:
Erlaubt sind dabei:


* Sprachwerke geringen Umfangs: max. 12 Seiten oder 100 Seiten eines Werkes
* Artikel aus Zeitschriften / Zeitungen
sowie die Folgenden Punkte, welche jedoch durch Pauschalverträge mit anderen Verwertungsgesellschaften (Bild/Ton, GEMA,...) geregelt sind: 
* Bilder / Fotos
* Bilder / Fotos
* max. 5 Minuten eines Musikstückes
* max. 5 Minuten eines Musikstückes
* max. 5 Minuten eines Kinofilmes (älter als 2 Jahre)
* max. 5 Minuten eines Kinofilmes (älter als 2 Jahre)
* max. 6 Seiten von Noteneditionen  
* max. 6 Seiten von Noteneditionen  
* Sprachwerke geringen Umfangs: max. 12 Seiten oder 100 Seiten eines Werkes
 
* Artikel aus Zeitschriften / Zeitungen 


Weiterhin frei nutzbar sind:  
Weiterhin frei nutzbar sind:  
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Die VG Wort muss eine Lücke in ihrem Finanzetat schließen, welche sie ich dadurch zu füllen erhofft, dass die Universitäten nach dem neuen Rahmenvertrag mit den Ländern (alle haben diesen im September unterzeichnen müssen, da die VG Wort das Recht hat, ihre Einnahmen über eine Einzelabrechnung zu verwalten) nun alle verwendeten Bücher / Ausschnitte / Artikel / Paper / etc. einzeln abrechnen müssen. Dieser neue Rahmenvertrag wurde bereits vor zwei Jahren aufgesetzt, allerdings erst jetzt unterschrieben. Der Vertrag sollte eigentlich schon für das laufende Jahr gelten. Allerdings tritt er erst ab dem 01.01.2017 in Kraft, da die Länder und die Hochschule Osnabrück eine Studie zur Umsetzung dieser Einzelabrechnung durchführen wollte. Nun müssen ab dem 01.01.2017 0,8 ct pro Seite, Student und Zeitraum an die VG Wort bezahlt werden.  
Die VG Wort muss eine Lücke in ihrem Finanzetat schließen, welche sie ich dadurch zu füllen erhofft, dass die Universitäten nach dem neuen Rahmenvertrag mit den Ländern (alle haben diesen im September unterzeichnen müssen, da die VG Wort das Recht hat, ihre Einnahmen über eine Einzelabrechnung zu verwalten) nun alle verwendeten Bücher / Ausschnitte / Artikel / Paper / etc. einzeln abrechnen müssen. Dieser neue Rahmenvertrag wurde bereits vor zwei Jahren aufgesetzt, allerdings erst jetzt unterschrieben. Der Vertrag sollte eigentlich schon für das laufende Jahr gelten. Allerdings tritt er erst ab dem 01.01.2017 in Kraft, da die Länder und die Hochschule Osnabrück eine Studie zur Umsetzung dieser Einzelabrechnung durchführen wollte. Nun müssen ab dem 01.01.2017 0,8 ct pro Seite, Student und Zeitraum an die VG Wort bezahlt werden.  


Die Studie der Universität Osnabrück würde durchgeführt, um zu testen, welchen Aufwand und welche Kosten die Einzelabrechnung wirklich mit sich bringt. Dabei wurde festgestellt, dass es zu einer deutlichen Mehrarbeit der ProfessorInnen kommt und einem hohen Kostenbeitrag. Die Ergebnisse der Studie sind online zu finden.  
Die Studie der Universität Osnabrück würde durchgeführt, um zu testen, welchen Aufwand und welche Kosten die Einzelabrechnung wirklich mit sich bringt. Dabei wurde festgestellt, dass es zu einer deutlichen Mehrarbeit der ProfessorInnen kommt und einem hohen Kostenbeitrag. Die [https://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/forschung/projekte/pilotprojekt_zum_52a_urhg.html Ergebnisse der Studie] sind online zu finden.  


Der neue Rahmenvertrag wurde zwischen den Ländern und der VG Wort getroffen, wodurch die Hochschulen nicht dazu verpflichtet sind, dem Inhalt zu folgen. Laut manchen Aussagen ist auch genau dies, was die Länder gehofft haben: dass die Hochschulen sich gegen den Rahmenvertrag wehren, was sie selbst nicht können.   
Der neue Rahmenvertrag wurde zwischen den Ländern und der VG Wort getroffen, wodurch die Hochschulen nicht dazu verpflichtet sind, dem Inhalt zu folgen. Laut manchen Aussagen ist auch genau dies, was die Länder gehofft haben: dass die Hochschulen sich gegen den Rahmenvertrag wehren, was sie selbst nicht können.   
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Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, wie die Hochschulen mit dem Rahmenvertrag umgehen können:  
Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, wie die Hochschulen mit dem Rahmenvertrag umgehen können:  


1. Nicht beitreten: alle Texte müssen online entfernt werden
# Nicht beitreten: alle Texte müssen online entfernt werden
2. Beitreten:
# Beitreten:
* Lehrende melden selbst: größter Aufwand, minimale Kosten
## Lehrende melden selbst: größter Aufwand, minimale Kosten
* ILIAS, Mudel, etc erledigen diese Meldung, geht automatisch an die VG Wort; hohe Kosten, nicht bis Anfang 2017 umsetzbar
## ILIAS, Mudel, etc erledigen diese Meldung, geht automatisch an die VG Wort; hohe Kosten, nicht bis Anfang 2017 umsetzbar
* neue Stelle einrichten; Uni Osnabrück: 21000€ Verwaltung, 4000€ Meldekosten
## neue Stelle einrichten; Uni Osnabrück: 21000€ Verwaltung, 4000€ Meldekosten


Zu diesem ganzen Aufwand kommt noch dazu, dass die VG Wort ein umfassendes Prüfungsrecht hat. Dies ist datenschutzrechtlich gesehen sehr problematisch, da sie auf alles (ILIAS, Mudel, Mails) zugreifen dürfen. Des Weiteren sind vorrangige Verlagsangebote nicht abschließend geklärt und es kann durchaus häufiger vorkommen, dass Werke mehrfach bezahlt werden. Wenn nicht alle Werke gemeldet sind, kann die Uni verklagt werden.
Zu diesem ganzen Aufwand kommt noch dazu, dass die VG Wort ein umfassendes Prüfungsrecht hat. Dies ist datenschutzrechtlich gesehen sehr problematisch, da sie auf alles (ILIAS, Mudel, Mails) zugreifen dürfen. Des Weiteren sind vorrangige Verlagsangebote nicht abschließend geklärt und es kann durchaus häufiger vorkommen, dass Werke mehrfach bezahlt werden. Wenn nicht alle Werke gemeldet sind, kann die Uni verklagt werden.
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In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachen, Sachen-Anhalt, Thüringen und Nordrheinwestphalen sind die Universitäten dem Rahmenvertrag geschlossen nicht beigetreten.  
In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachen, Sachen-Anhalt, Thüringen und Nordrheinwestphalen sind die Universitäten dem Rahmenvertrag geschlossen nicht beigetreten.  


Unterdessen hat die VG wort Verhandlungen mit Universitätsleitungen sowie der HRK aufgenommen. Rektoren der Rechenzentren sind gegen die Einzelabrechnung. Der Bibliothekenverband schließt sich dem an, allerdings ist ihm egal, ob die Hochschulen oder das Land diese Gelder zahlen.  
Unterdessen hat die VG wort Verhandlungen mit Universitätsleitungen sowie der HRK aufgenommen. Rektoren der Rechenzentren sind gegen die Einzelabrechnung. Der Bibliothekenverband schließt sich dem an, allerdings ist ihm egal, ob die Hochschulen oder das Land diese Gelder zahlen.


== Offener Brief ==
== Offener Brief ==
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== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==


In dem AK wurden die Teilnehmika auf den aktuellsten Stand des neuen Rahmenvertrages gebracht, den Inhalt des Rahmenvertrages, als auch ein offener Brief besprochen. Dieser soll nun im Plenum vorgestellt und beschlossen werden.
In dem AK wurden die Teilnehmika auf den aktuellsten Stand der Verhandlungen des neuen Rahmenvertrages gebracht, der Inhalt des Rahmenvertrages, als auch ein offener Brief besprochen. Der offene Brief soll nun im Plenum vorgestellt und beschlossen werden.


= Entwürfe für Resolutionen =
= Entwürfe für Resolutionen =
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[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:VGWort]]
[[Kategorie:VGWort]]
[[Kategorie:WiSe16]]
[[Kategorie:WiSe16]]