WiSe16 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Lukian (Diskussion | Beiträge)
 
(3 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 100: Zeile 100:


====Resolution zur Verwendung von Taschenrechnern in der Schule====
====Resolution zur Verwendung von Taschenrechnern in der Schule====
'''Adressaten:''' KMK, (Bildungs-/Wissenschafts)ministerien der Länder, BMBF, GDCP, GDM, DMV, DPG, jDPG, Bundeselternrat (BER), Philologenverband und die Bundesschülerkonferenz


Die ZaPF schließt sich der Resolution der KoMa (siehe unten) mit folgendem Zusatz an:
Die ZaPF schließt sich der Resolution der KoMa (siehe unten) mit folgendem Zusatz an:
Zeile 123: Zeile 125:
Zur [[:Datei:Taschenrechner_WiSe16.pdf|Resolution zur Verwendung von Taschenrechnern in der Schule]]
Zur [[:Datei:Taschenrechner_WiSe16.pdf|Resolution zur Verwendung von Taschenrechnern in der Schule]]


====Offener Brief zum Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz====


====Offener Brief zum Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz====
'''Adressaten:''' alle deutschen Physik-Fachschaften, die deutschen  Hochschulen, die VG Wort, KMK/Ministerien, LRK/LHK, LAK, Zeitungen


Die Kultusministerkonferenz hat zusammen mit der VG Wort einen [http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Rahmenvertrag__54c_181213_unterschrieben.pdf Rahmenvertrag] über die Vergütung für die Benutzung von urheberrechtlich geschützten Texten zu Unterrichtszwecken abgeschlossen. Dieser gilt ab dem 01.01.2017 und ersetzt das bis dahin geltende pauschale Abrechnungsverfahren. Die Hochschulen haben einzeln die Möglichkeit, diesem Rahmenvertrag beizutreten und jede Benutzung von geschützten Texten einzeln abzurechnen oder komplett auf sie zu verzichten. Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften empfiehlt den Hochschulen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.
Die Kultusministerkonferenz hat zusammen mit der VG Wort einen [http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Rahmenvertrag__54c_181213_unterschrieben.pdf Rahmenvertrag] über die Vergütung für die Benutzung von urheberrechtlich geschützten Texten zu Unterrichtszwecken abgeschlossen. Dieser gilt ab dem 01.01.2017 und ersetzt das bis dahin geltende pauschale Abrechnungsverfahren. Die Hochschulen haben einzeln die Möglichkeit, diesem Rahmenvertrag beizutreten und jede Benutzung von geschützten Texten einzeln abzurechnen oder komplett auf sie zu verzichten. Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften empfiehlt den Hochschulen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.
Zeile 135: Zeile 138:


====Resolution gegen Zugangs- und Zulassungbeschränkung====
====Resolution gegen Zugangs- und Zulassungbeschränkung====
'''Adressaten:''' HRK, KFP, DPG, KMK, Physikfachschaften


Aufgabe der Hochschulen sollte es sein, jedem Menschen die Möglichkeit zu Bildung zu eröffnen und sie nicht vorzuselektieren. Die dafür notwendigen Kapazitäten sind gegebenenfalls aufzubauen.[[#NC1|¹]] Dennoch gibt es an einigen Hochschulen (größtenteils formale) Zulassungsbeschränkungen und bei den meisten Physik-Masterstudiengängen zusätzlich Zugangsbeschränkungen, vor allem in Form von Grenznoten. Dies führt dazu, dass das Studium den Charakter eines Privilegs bzw. einer Belohnung, statt der eines Rechts bekommt und hat vor allem folgende Wirkungen:
Aufgabe der Hochschulen sollte es sein, jedem Menschen die Möglichkeit zu Bildung zu eröffnen und sie nicht vorzuselektieren. Die dafür notwendigen Kapazitäten sind gegebenenfalls aufzubauen.[[#NC1|¹]] Dennoch gibt es an einigen Hochschulen (größtenteils formale) Zulassungsbeschränkungen und bei den meisten Physik-Masterstudiengängen zusätzlich Zugangsbeschränkungen, vor allem in Form von Grenznoten. Dies führt dazu, dass das Studium den Charakter eines Privilegs bzw. einer Belohnung, statt der eines Rechts bekommt und hat vor allem folgende Wirkungen:
Zeile 179: Zeile 184:
Zum [[:Datei:Positionspapier_Studiengebuehren_WiSe16.pdf|Positionspapier zu Studiengebühren]]
Zum [[:Datei:Positionspapier_Studiengebuehren_WiSe16.pdf|Positionspapier zu Studiengebühren]]


=== weitere Beschlüsse ===
=== Weitere Beschlüsse ===


==== Selbstverpflichtung zur Zusammenarbeit mit der DPG ====
==== Selbstverpflichtung zur Zusammenarbeit mit der DPG ====