Weitere Optionen
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Erlaubt sind dabei: | Erlaubt sind dabei: | ||
* Sprachwerke geringen Umfangs: max. 12 Seiten oder 100 Seiten eines Werkes | |||
* Artikel aus Zeitschriften / Zeitungen | |||
sowie die Folgenden Punkte, welche jedoch durch Pauschalverträge mit anderen Verwertungsgesellschaften (Bild/Ton, GEMA,...) geregelt sind: | |||
* Bilder / Fotos | * Bilder / Fotos | ||
* max. 5 Minuten eines Musikstückes | * max. 5 Minuten eines Musikstückes | ||
* max. 5 Minuten eines Kinofilmes (älter als 2 Jahre) | * max. 5 Minuten eines Kinofilmes (älter als 2 Jahre) | ||
* max. 6 Seiten von Noteneditionen | * max. 6 Seiten von Noteneditionen | ||
Weiterhin frei nutzbar sind: | Weiterhin frei nutzbar sind: | ||
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In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachen, Sachen-Anhalt, Thüringen und Nordrheinwestphalen sind die Universitäten dem Rahmenvertrag geschlossen nicht beigetreten. | In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachen, Sachen-Anhalt, Thüringen und Nordrheinwestphalen sind die Universitäten dem Rahmenvertrag geschlossen nicht beigetreten. | ||
Unterdessen hat die VG wort Verhandlungen mit Universitätsleitungen sowie der HRK aufgenommen. Rektoren der Rechenzentren sind gegen die Einzelabrechnung. Der Bibliothekenverband schließt sich dem an, allerdings ist ihm egal, ob die Hochschulen oder das Land diese Gelder zahlen. | Unterdessen hat die VG wort Verhandlungen mit Universitätsleitungen sowie der HRK aufgenommen. Rektoren der Rechenzentren sind gegen die Einzelabrechnung. Der Bibliothekenverband schließt sich dem an, allerdings ist ihm egal, ob die Hochschulen oder das Land diese Gelder zahlen. | ||
== Offener Brief == | == Offener Brief == | ||