WiSe06 AK Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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== Daten ==
Zeit: Sa, 25.11.2006 14:30-15:00<br />
Ort: HIL Foyer<br />
Sitzungsleitung: Felix Wenning (HU Berlin)<br />
Protokollführung: Michael (UdS Saarbrücken)
== Kommentar ==
[[:Category:Studiengebühren|Weitere Materialien]]
== anwesende Fachschaften ==
HU Berlin<br />
TU Berlin<br />
RU Bochum<br />
Uni Bonn<br />
TU Dresden<br />
FH OOW (Emden)<br />
Uni Freiburg<br />
JWGU Frankfurt<br />
Uni Göttingen<br />
Uni Hamburg<br />
TU Kaiserslautern<br />
Uni Karlsruhe<br />
CAU Kiel<br />
Uni Konstanz<br />
UdS Saarbrücken<br />
Uni Stuttgart
== Protokoll ==
=== Statusbericht ===
'''Frankfurt''': Verfassungsklage in Hessen -> 48000 Unterschriften sind nötig
'''Hamburg''': Studiengeführen eingeführt
'''Bonn''': Einführung von Studiengebühren ab SoSe 07; konstruktive Mitarbeit an Satzung [http://hss.ulb.uni-bonn.de/amtliche-informationen/amtl.bekanntmachungen/2006/index.htm Beitragsordnung mit Verwendungszwecken]
'''Bochum''': Einführung von Studiengebühren ab SoSe 07; konstruktive Mitarbeit an Satzung
'''Saarbrücken''': Studiengebühren ab WiSe 07/08; wenig studentischer Widerstand
'''Kiel''': Gesetzesänderung durchgesetzt, aber Studiegebühren noch nicht eingeführt; Problem: MOtivation der Studierenden
'''Würzburg''': Einführung geplant; Verfassungsklage geplant in Bayern
=== Geldverteilung (Rechtlicher Rahmen, Nutzung, ...) ===
'''Bayern'''
* Verbesserung der Lehre
* Teilweise Rückzahlung der Gelder an die Studierenden möglich
* Tutorienfinanzierung durchgeführt
* schwammige Verteilungsregelungen innerhalb der Fakultät
'''Baden-Württemberg'''
* schwammige Formulierung im Gesetz
* Ideensammlung (Raum und Personal) an Dekan
* Exkursions-Topf geplant
'''Hamburg'''
* Verwendung für Studium & Lehre
* 70% pro Kopf-Verteilung; 30% Komplettaufteilung in Fakultäten
'''Niedersachsen'''
* Verbesserung Studium & Lehre
'''Nordrhein-Westfalen'''
* Verbesserung der Lehre; 23% aber im Ausfallfond
* Universitäten entscheiden selbst (es gibt Kontra von Unis)
* Geldverteilung nach Tutorien oder Übungsgruppen
* Festlegung: Gelderzirkulation durch Fakultäten/Dekane
* Planung einer Anlaufstelle für Studenten niederer Semester (fachliche Nachhilfe in Tutorien)
'''Bochum'''
* ca. 40% der Gelder kommen in der Fachrichtung an
=== Freistellung ===
'''Frage''': Freistellung bei sozialem Engagement
'''Nordrhein-Westfalen'''
* gewählte Vertreter können bis 2 Jahre freigestellt werden (gesetztlich geregelt)
'''Freiburg'''
* Härtefallregelungen: Dritte-Kind-Regelung, Kinder unter 8 Jahren, etc.
'''Bochum'''
* Freistellung wegen Gremientätigkeit möglich
'''Frage''': Ist soziales außeruniversitäres Engagemeint befreit und durch Befreiung Fachschaftstätigkeiten verschärft?
'''Nordrhein-Westfalen'''
* Hoffnung/Vertrauen auf Demokratie, damit ordentliche Fachschaftsarbeit gewährleistet wird
* Mißbrauch ist zu unterbinden
* auf der anderen Seite soll aber auch die Arbeit belohnt werden.
'''Saarland'''
* Falls Fachschaft Geld bekommt, muss sie entlastet werden, z.B. durch AStA
'''Frankfurt'''
* Schwierigkeit darin, dass eine Unterscheidung von aktiven und inaktiven Fachschaftsmitgliedern stattfinden soll
'''HU Berlin'''
* dagegen, da bisher auch kein Mißbrauch (im grossen Stil) erfolgt
* Freiwilligkeit fördert zwar engagierte Studierende
* Konkurrenz durch Freistellung könnte allerdings das Fachschaftsleben fördern
'''Bochum'''
* Fakultätsratsmitglieder treten aus Fachschaft aus, damit andere Studenten nachrücken können und auch in den Genuss der Freistellung kommen können
=== Meinungsbild / Beschluss / Empfehlung ===
Sollen gewählte Fachschafts-/Gremienmitglieder aus ihren Ämtern ausscheiden / zurücktreten - wo es gesetzlich möglich ist - damit Studierende nachrücken können; soziale Härtefälle bevorzugt zu betrachten?
14 dafür
11 dagegen
  2 Enthaltungen
Hannover: Befreiung Noten- oder Abiturabhängig?
Bayern: Befreiung von 10% der Studenten leistungsabhängig möglich (gesetzlich geregelt)
Stuttgart: 5%-Regelung pro Semester
=== Boykott ===
vertagt auf Fondue
=== Fazit ===
Konkreter Maßnahmenkatalog im Wiki
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[[WiSe06_Arbeitskreise|Zurück]]
[[WiSe06_Arbeitskreise|Zurück]]


[[Kategorie:Arbeitskreise]]
[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:Studiengebühren]]
[[Kategorie:WiSe06]]

Aktuelle Version vom 22. Oktober 2016, 21:46 Uhr

Daten

Zeit: Sa, 25.11.2006 14:30-15:00
Ort: HIL Foyer
Sitzungsleitung: Felix Wenning (HU Berlin)
Protokollführung: Michael (UdS Saarbrücken)

Kommentar

Weitere Materialien

anwesende Fachschaften

HU Berlin
TU Berlin
RU Bochum
Uni Bonn
TU Dresden
FH OOW (Emden)
Uni Freiburg
JWGU Frankfurt
Uni Göttingen
Uni Hamburg
TU Kaiserslautern
Uni Karlsruhe
CAU Kiel
Uni Konstanz
UdS Saarbrücken
Uni Stuttgart

Protokoll

Statusbericht

Frankfurt: Verfassungsklage in Hessen -> 48000 Unterschriften sind nötig

Hamburg: Studiengeführen eingeführt

Bonn: Einführung von Studiengebühren ab SoSe 07; konstruktive Mitarbeit an Satzung Beitragsordnung mit Verwendungszwecken

Bochum: Einführung von Studiengebühren ab SoSe 07; konstruktive Mitarbeit an Satzung

Saarbrücken: Studiengebühren ab WiSe 07/08; wenig studentischer Widerstand

Kiel: Gesetzesänderung durchgesetzt, aber Studiegebühren noch nicht eingeführt; Problem: MOtivation der Studierenden

Würzburg: Einführung geplant; Verfassungsklage geplant in Bayern

Geldverteilung (Rechtlicher Rahmen, Nutzung, ...)

Bayern

  • Verbesserung der Lehre
  • Teilweise Rückzahlung der Gelder an die Studierenden möglich
  • Tutorienfinanzierung durchgeführt
  • schwammige Verteilungsregelungen innerhalb der Fakultät

Baden-Württemberg

  • schwammige Formulierung im Gesetz
  • Ideensammlung (Raum und Personal) an Dekan
  • Exkursions-Topf geplant

Hamburg

  • Verwendung für Studium & Lehre
  • 70% pro Kopf-Verteilung; 30% Komplettaufteilung in Fakultäten

Niedersachsen

  • Verbesserung Studium & Lehre

Nordrhein-Westfalen

  • Verbesserung der Lehre; 23% aber im Ausfallfond
  • Universitäten entscheiden selbst (es gibt Kontra von Unis)
  • Geldverteilung nach Tutorien oder Übungsgruppen
  • Festlegung: Gelderzirkulation durch Fakultäten/Dekane
  • Planung einer Anlaufstelle für Studenten niederer Semester (fachliche Nachhilfe in Tutorien)

Bochum

  • ca. 40% der Gelder kommen in der Fachrichtung an

Freistellung

Frage: Freistellung bei sozialem Engagement

Nordrhein-Westfalen

  • gewählte Vertreter können bis 2 Jahre freigestellt werden (gesetztlich geregelt)

Freiburg

  • Härtefallregelungen: Dritte-Kind-Regelung, Kinder unter 8 Jahren, etc.

Bochum

  • Freistellung wegen Gremientätigkeit möglich


Frage: Ist soziales außeruniversitäres Engagemeint befreit und durch Befreiung Fachschaftstätigkeiten verschärft?

Nordrhein-Westfalen

  • Hoffnung/Vertrauen auf Demokratie, damit ordentliche Fachschaftsarbeit gewährleistet wird
  • Mißbrauch ist zu unterbinden
  • auf der anderen Seite soll aber auch die Arbeit belohnt werden.

Saarland

  • Falls Fachschaft Geld bekommt, muss sie entlastet werden, z.B. durch AStA

Frankfurt

  • Schwierigkeit darin, dass eine Unterscheidung von aktiven und inaktiven Fachschaftsmitgliedern stattfinden soll

HU Berlin

  • dagegen, da bisher auch kein Mißbrauch (im grossen Stil) erfolgt
  • Freiwilligkeit fördert zwar engagierte Studierende
  • Konkurrenz durch Freistellung könnte allerdings das Fachschaftsleben fördern

Bochum

  • Fakultätsratsmitglieder treten aus Fachschaft aus, damit andere Studenten nachrücken können und auch in den Genuss der Freistellung kommen können

Meinungsbild / Beschluss / Empfehlung

Sollen gewählte Fachschafts-/Gremienmitglieder aus ihren Ämtern ausscheiden / zurücktreten - wo es gesetzlich möglich ist - damit Studierende nachrücken können; soziale Härtefälle bevorzugt zu betrachten?

14 dafür
11 dagegen 
 2 Enthaltungen


Hannover: Befreiung Noten- oder Abiturabhängig?

Bayern: Befreiung von 10% der Studenten leistungsabhängig möglich (gesetzlich geregelt)

Stuttgart: 5%-Regelung pro Semester

Boykott

vertagt auf Fondue

Fazit

Konkreter Maßnahmenkatalog im Wiki



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