SoSe13 AK Demokratie in akademischen Gremien: Unterschied zwischen den Versionen
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Für die konstruktive Zusammenarb eit aller | Für die konstruktive Zusammenarb eit aller Statusgruppen in Universitätsgemien empiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten. | ||
# Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgrupp enveto). Daraufhin soll ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus einem Vertreter jeder Statusgrupp e sowie einem weiteren Mitglied | # Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgrupp enveto). Daraufhin soll ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus einem Vertreter jeder Statusgrupp e sowie einem weiteren Mitglied der Veto-einlegenden Statusgruppe, eingesetzt werden. Dieser Vermittlungsausschuss soll frühestens zur nächsten Sitzung einen Kompromiss erarbeiten. Für die Kompromissfindung in diesem Ausschuss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Ein Veto ist pro Antrag und pro Statusgruppe nur einmal möglich. Wird der dann eingebrachte Kompromiss verworfen und über den ursprünglichen Antrag erneut abgestimmt, so ist nun eine 2/3-Mehrheit nötig, damit der Antrag angenommen ist. | ||
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* Das Ergebnis der Abstimmung: | * Das Ergebnis der Abstimmung: |
Version vom 29. Mai 2014, 10:06 Uhr
Protokoll
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r:
Arbeitskreis: "Demokratie in akademischen Gremien"
Protokoll vom tt.mm.jjjj
- Beginn
- HH:MM Uhr
- Ende
- HH:MM Uhr
- Redeleitung
- Vorname Nachname (Uni)
- Protokoll
- Vorname Nachname (Uni)
- Anwesende Fachschaften
Einleitung/Ziel des AK
Protokoll
Zusammenfassung
Folgendes Positionspapier soll verabschiedet werden.
Position der ZaPF zur demokratischen Mitgestaltung von Hochschulgremien
Für die konstruktive Zusammenarb eit aller Statusgruppen in Universitätsgemien empiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten.
- Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgrupp enveto). Daraufhin soll ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus einem Vertreter jeder Statusgrupp e sowie einem weiteren Mitglied der Veto-einlegenden Statusgruppe, eingesetzt werden. Dieser Vermittlungsausschuss soll frühestens zur nächsten Sitzung einen Kompromiss erarbeiten. Für die Kompromissfindung in diesem Ausschuss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Ein Veto ist pro Antrag und pro Statusgruppe nur einmal möglich. Wird der dann eingebrachte Kompromiss verworfen und über den ursprünglichen Antrag erneut abgestimmt, so ist nun eine 2/3-Mehrheit nötig, damit der Antrag angenommen ist.