SoSe24 AK Antifaschismus: Unterschied zwischen den Versionen

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(Hab mal die Entsprechenden Ausschnitte der Hochschulgesetze als Ausklapptext hinzugefügt. Hoffe dass euch das gefällt.)
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: "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung"
: "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung"


<div class="ml20 mw-collapsible mw-collapsed bv-collapsible" style="overflow:auto;"><span style="font-size:1.1em; font-weight:bold;"> Ausschnitte aus den Verschiedenen Landeshochschulgesetzen</span>
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[https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/rechtsvorschriften-lehrplaene/uebersicht-hochschulgesetze.html  Quellen über die Seite der Kultusminister Konferenz]
* Baden-Württemberg
** §65Abs2Punkt3 "die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
* Bayern
** keine Verfasste Studierendenschaft
* Berlin
** §18Abs2Punkt4 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,"
* Brandenburg
** §17 Absatz1Punkt2 (Aufgaben) "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung,"
* Bremen
** $45Abs2Punkt3 (Aufgabe) "    im Bewusstsein der Verantwortung vor der Gesellschaft die Förderung der politischen Bildung der Studierenden,"
* Hamburg
** §102Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte sowie zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
* Hessen
** §84Abs2Punkt5 (Aufgaben) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
* Mecklenburg Vorpommern HSchulGMV2011rahmen
** §24Absatz2Punkt6 (Die Studierendenschaft hat) "...die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,..."
* Niedersachsen NHG
** §20Abs4 "Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern"
* NRW
** $53Abs4. (Die Studierendenschaft hat) "...auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern"
* Rheinland Pfalz
**$108Abs1Punkt5 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern," 
* Saarland
** §83 Abs1Satz2 "Die Studierendenschaft hat insbesondere die Aufgabe, ... , die politische, geistige und musische Bildung der Studierenden zu fördern ..."
* Sachsen
** §25Abs3Punkt7 (Die Aufgaben der Studentenschaft sind die) Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung."
* Sachsen anhalt - nix zu verfasster Studierendenschaft
* Schleswig Holstein
** §72Abs2Punkt2  (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
* Thüringen
** §80Abs1Punkt4 (Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
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<span class="bv-collapsible-back">&#129145;</span></div>
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Nicht nur seit der letzten ZaPF haben wir davon gehört wie Politiker*innen der AfD und Werteunion ethnische Säuberungen planen und  die Gewalt gegen Politiker*innen anderer Parteien zunimmt und trotzdem die Umfragewerte der AfD vorallem bei jungen Menschen immer höher werden.
Nicht nur seit der letzten ZaPF haben wir davon gehört wie Politiker*innen der AfD und Werteunion ethnische Säuberungen planen und  die Gewalt gegen Politiker*innen anderer Parteien zunimmt und trotzdem die Umfragewerte der AfD vorallem bei jungen Menschen immer höher werden.



Version vom 10. Mai 2024, 15:52 Uhr


Vorstellung des AKs

Verantwortliche: lobachevsky, Opa

Die überwiegende Anzahl der deutschen Hochschulgesetze gibt den Studierendenschaften die Aufgabe für die politische Bildung der Studierenden zu sorgen. Dies klingt vielerorts ungefähr so:

"die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung"
Ausschnitte aus den Verschiedenen Landeshochschulgesetzen

Quellen über die Seite der Kultusminister Konferenz

  • Baden-Württemberg
    • §65Abs2Punkt3 "die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
  • Bayern
    • keine Verfasste Studierendenschaft
  • Berlin
    • §18Abs2Punkt4 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,"
  • Brandenburg
    • §17 Absatz1Punkt2 (Aufgaben) "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung,"
  • Bremen
    • $45Abs2Punkt3 (Aufgabe) " im Bewusstsein der Verantwortung vor der Gesellschaft die Förderung der politischen Bildung der Studierenden,"
  • Hamburg
    • §102Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte sowie zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
  • Hessen
    • §84Abs2Punkt5 (Aufgaben) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
  • Mecklenburg Vorpommern HSchulGMV2011rahmen
    • §24Absatz2Punkt6 (Die Studierendenschaft hat) "...die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,..."
  • Niedersachsen NHG
    • §20Abs4 "Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern"
  • NRW
    • $53Abs4. (Die Studierendenschaft hat) "...auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern"
  • Rheinland Pfalz
    • $108Abs1Punkt5 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,"
  • Saarland
    • §83 Abs1Satz2 "Die Studierendenschaft hat insbesondere die Aufgabe, ... , die politische, geistige und musische Bildung der Studierenden zu fördern ..."
  • Sachsen
    • §25Abs3Punkt7 (Die Aufgaben der Studentenschaft sind die) Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung."
  • Sachsen anhalt - nix zu verfasster Studierendenschaft
  • Schleswig Holstein
    • §72Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
  • Thüringen
    • §80Abs1Punkt4 (Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
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Nicht nur seit der letzten ZaPF haben wir davon gehört wie Politiker*innen der AfD und Werteunion ethnische Säuberungen planen und die Gewalt gegen Politiker*innen anderer Parteien zunimmt und trotzdem die Umfragewerte der AfD vorallem bei jungen Menschen immer höher werden.

SoSe24 AK Antifaschismus

Protokoll vom tt.mm.jjjj

Beginn
HH:MM Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Vorname Nachname (Uni)
Protokoll
Vorname Nachname (Uni)
Anwesende Fachschaften


Protokoll

Zusammenfassung/Ausblick


Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im Kategorienbaum unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([1]).

[[Kategorie:{{{Thema}}}]]