WiSe23 AK Finanzen

Aus ZaPFWiki

Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Samuel (Jena)

Let's talk about money!

Einleitung und Ziel des AK
Finanzen spielen in der Fachschaftsarbeit eine nicht zu vernachlässigende Rolle - sie bilden die Grundlage für die meisten Veranstaltungen. Im AK möchten wir uns darüber austauschen, welche verschieden Systeme es gibt, welche Vor- und Nachteile diese jeweils haben und welche Umsetzung besonders gut sind.
Das Ergebnis kann die Sammlung dieser Informationen sein. Vielleicht mit noch ein paar Links zu den dazugehörigen Ordnungen, falls jemand mal Inspiration braucht. Gerne können wir die Zielsetzung zusammen anpassen, kommt dafür einfach auf mich zu.

Handelt es sich um einen Folge-AK?
Nein

Wer ist die Zielgruppe?
Alle Personen, die sich für die Finanzen von Fachschaft und Studierendenschaft interessieren.

Wie läuft der AK ab?
Austausch, Diskussion,...

Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
Kenntnis des Finanzsystems der eigenen Studierendenschaft. Interesse am Austausch über die Thematik.
Es schadet bestimmt nicht die Finanzordnung der eigenen Studierendenschaft und Teile des jeweiligen Hochschulgesetztes gelesen zu haben, ist aber kein muss.

Materialien und weitere Informationen

Arbeitskreis: Studierendenschafts- und Fachschaftsfinanzen

Protokoll vom 29.10.2022

Beginn
10:30 Uhr
Ende
??:?? Uhr
Redeleitung
Samuel (Jena)
Protokoll
Jan (Mainz)
Anwesende Fachschaften
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
junge Deutsche Physikalische Gesellschaft,
Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald,
Freie Universität Berlin,
Friedrich-Schiller-Universität Jena,
Emmy-Noether-Universität (Georg-August) Göttingen,
Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main,
Johannes Gutenberg Universität Mainz,
Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
Karlsruher Institut für Technologie,
Philipps-Universität Marburg,
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Kaiserslautern,
Ruhr-Universität Bochum,
Technische Universität Darmstadt,
Technische Universität München,
Universidad de los saccos veteres,
Universität Bielefeld,
Universität Bremen
Universität Hamburg,
Universität Heidelberg

Protokoll

Zu Beginn tauschen wir uns darüber aus, warum wir ins diesem AK sind und was wir besprechen wollen.

Welche Befugnisse hat die Fachschaft bzgl. Geld?

  • Heidelberg: Geld wird zentral zugewiesen abhängig von Studizahl + Sockelbeitrag, Geld im Rahmen der Finanzordnung frei nutzbar
  • Marburg: Geld wird an alle Fachschaften verteilt anhand von jährlichem Haushaltsplan, Geldzuweisung muss einstimmig entschieden werden
  • Darmstadt: Fachschaften dürfen kein Geld haben/verwalten, Geld wird komplett vom AStA verwaltet und über einzelne Anträge abgestimmt, Haushalt fast immer leer, da Anträgen immer zugestimmt wird und es keinen Verteilungsschlüssel gibt
  • Bochum: Geld wird Fachschaften zugewiesen abhängig von Größe (Grundzuweisung) und selbst verwaltet, zusätzlich kann Geld für Parties, Erstifahrten etc. beantragt werden, ausführliches Kassenbuch für Steuerprüfung, Einnahmen bei Veranstaltungen sind möglich, müssen deklariert werden -> sehr große Freiheit, sehr komfortabel
  • Würzburg: Etat von ca. 800 Euro pro Jahr (zweckgebunden), Rechnungen müssen eingereicht werden, wird von Fakultät bewilligt, Kooperation mit Verein
  • RUB: Doppelte Prüfung von Anträgen: Erst bei der FSVK, dann beim AstA, beide können es ablehnen
  • Heidelberg: Projekte gemeinsam mit der Fakultät: Fachschaft organisiert, Fakultät bezahlt, Bezug zu Lehre
  • Jena: Alle Fachschaften erhalten feste Mittel, vor Ausgeben von Geld formaler Antrag, der nur sachlich darauf geprüft wird, ob Geld so ausgegeben werden darf, und nicht darauf ob der Inhalt des Antrags als sinnvoll empfunden wird.
  • TUM: Studentische Vertretung hat Haushalt, finanziert sich aber nicht über Semesterbeiträge
  • Karlsruhe: Fachschaft muss einen Haushaltsplan entwerfen, meistens ist darüber hinaus kein Geld verfügbar, gibt Regelungen um trotzdem Geld zu erhalten
  • Frankfurt: Qualitätssicherungsmittel können von allen Studis angefragt werden, oft nutzen Fachschaftsräte diese; Mittel vom Frauenrat können genutzt werden für Aktivitäten von Frauen (z.B. Vorträge oder Fahrt zur ZaPF)
  • Karlsruhe: Verein liegt über 22500€ und muss daher Umsatzsteuer zahlen und weitere Formalia einhalten, Unimittel werden vom Landesrechnungshof überprüft
  • Bochum: Haushaltsplan von Anfang des Jahres, Gelder können zwischen Unterkonten relativ leicht bewegt werden (einige Konten deckungsfähig, sonst Nachtrag zum HHP), Anträge erstmal für Projekte, Auszahlung von Geld nach Durchführung von Projekten mit Kassenbons etc. (analog und digital), jährliche Finanzerschulung von FSVK, ab 250 Euro sind Rechnunen mit Rechnungsstelle notwendig, bei höheren Beträgen sind Vergleichsangebote einzuholen
  • Heidelberg: Es gibt eine Beauftrage für den Haushalt (BfH) (fest angestellt, öffentlicher Dienst), die alle Konten führt und die Ausgaben der Fachschaften, auf rechtliche Zulässigkeit prüft, in den letzten Jahren wurden zu hohe Steuern gezahlt, daher die nächsten Jahre keine Steuern
  • TUM: Finanzen werden vertraulich gehandhabt, andere Mitglieder sehen nur Punkte für konkrete Veranstaltungen, Finanzer haben Vetorecht (das sie faktisch nicht nutzen), Verein hat einen Steuerberater
  • Heidelberg: Finanzen dürfen nicht vertraulich sein
  • Marburg: arm
  • Greifswald: Kassenwart und Finanzer überprüfen Kasse der Fachschaft, Fachschaft darf maximal 250 Euro in der Kasse haben, Rechnungen werden monatlich vom AStA überprüft
  • Jena: Geldverantwortung zentral bei der Studierendenschaft (früher gab es Fachschaftskonten), dort kann man Anträge einreichen, Schulung für Finanzen, rechtlich bindend ist nur Studierendenrat und nicht Fachschaft
  • Greifswald: Längere Zeit gab es Whitelist, wo man Dinge einkaufen darf, dies wurde vor kurzem erleichtert
  • Karlsruhe: Kauf nur auf Rechnung möglich, Blacklist mit u.a. Amazon, Büromaterial über Beschaffungsamt des Landes BaWü
  • Heidelberg: Bürobedarf über Rahmenvertrag der Uni, sonst freien Einkauf

Welche Geldquellen es gibt:

  • Verein: 5
  • Studierendenschaft: 19
  • Uni/Fakultät: 9
  • extern: 6
  • Sponsoring: 2

Wie werden die Mittel der Studierendenschaft (Semesterbeitrage) freigegeben:

  • Fachschaft/Fachschaftsrat: 9
  • StuRa/Asta: 7
  • Irgendwas dazwischen: 7

Ablauf der Fakultätsmittelvergabe:

  • über SHK-Stellen: 7
  • Projektfinanzierung: 6

Wo gibt es eine Person, die für die Haushaltsführung zuständig ist:

  • Angestellt (nicht gewählt sondern als normaler Job): 5
    • BW: Nach LHG muss eine fest angestellte Person, mit Befähigung zum mittleren Verwaltungsdienst, den Haushalt führen
  • Gewählt: 9
    • Muss ein Studi sein: 9
      • Thüringen: Nach ThürHG muss ein Studi die Haushaltsverantwortung inne haben.
      • Karlsruhe (Ausnahme weil KIT): Finanzausschuss prüft: “Der Finanzausschuss prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verfassten Studierendenschaft. Es erfolgt mindestens eine Prüfung im Semester; über das Ergebnis der Prüfung ist dem Finanzreferat, dem Studierendenparlament und der Fachschaftenkonferenz zu berichten. Näheres regelt die Finanzordnung.”
  • keine zentrale Stelle: 2-3

Wo dürfen Verträge von Fachschaften als Teil der Studischaft selbst unterschrieben werden:

  • Bochum
  • Dresden

Welche Rechtsform habt ihr (Fachschaft und Studierendenschaft sollten gleich sein):

  • (Teil-)körperschaft öffentlichen Rechts: 11
    • davon Gliedkörperschaft der Uni: 3
  • keine: (Bayern) 3
    • daher gibt es einen Verein: 2
  • unbekannt: 4

Abfrage Auslegung von Geldern?:

  • FSR / FSR-Mitglied legt Geld aus und bekommt vom AStA erstattet: 4
  • AStA/StuRa bezahlt eingereichte Rechnungen: 2
  • Auslegung und Rechnungen beides möglich: 7
  • AstA/StuRa kauft Dinge ein (FSR sieht die Rechnung nicht): 1
  • eigenes Konto ohne Einfluss des AStA/StuRa: 3

(zustätzliche) Finanzierung durch Vereine:

  • hauptsächlich durch Verein (Bayern): 2
  • zusätzlich durch Verein: 3
  • nicht mehr: 1 (Heidelberg)
  • nein: 12

Regelung zur Kooperation Verein-Fachschaft:

  • Karlsruhe: Fachschaftsrat darf über Finanzen des Vereins entscheiden, Verein ist zusätzlich zu Fachschaftsrat, kann als juristische Person Verträge unterschreiben
  • Mainz: gemeinnütziger Alumniverein, verkauft Getränke und Süßigkeiten und führt Feiern durch, zahlt Umsatzsteuer, Fachschaftsrat ist mit einer Person im Verein vertreten, Verein ist notwendig da Antragstellung zu bürokratisch ist und zu lange dauert (teilweise mehrere Monate für Druck von Plakaten oder Erstiheften), Studierendenschaft lässt Gelder für größere Veranstaltungen über Privatkonten der Organisierenden laufen, dies ist mit einigen Nachteilen verbunden (z.B. wegen BAFöG)
  • Heidelberg: Party wurde über den Verein ausgerichtet (knapp 2000 Studis, daher müssen sehr viele Verträge unterschrieben werden), es gab Kooperationsvereinbarung mit Fachschaft

Linksammlung

1| Beispiel Uni || Bundesland || Link A || Link B || Link C
Uni Bundesland Finanzordnung Hochschulgesetz ´Weitere Dokumente
FSU Jena Thüringen Finanzordnung Jena ThürHG ThürStudFVO
RPTU Kaiserslautern Rheinland-Pfalz https://www.stupa.uni-kl.de/fileadmin/public/dokument/rechtliches/Finanzordnung.pdf
Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rheinland-Pfalz https://asta.uni-mainz.de/files/2020/09/2011_10_10_FinO.pdf https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-HSchulGRP2020rahmen - - Uni Heidelberg Baden-Württemberg Haushalt der VS Haushalt der FS Finanzordnung der VS Beitragsordnung (ja das ist unsere Art von Zwangsgebühren, wie die GEZ)
TU Darmstadt Hessen [1] [2]
Karlsruher Institut für Technologie Baden-Württemberg Finanzordnung VS KIT KIT Gesetz (LHG gilt für uns nicht direkt) BW Inhaltsverzeichnis&psml=bsbawueprod.psml&max=true LHG BW Haushalte VS KIT
Uni Bremen Bremen [3]
Uni Kiel Schleswig-Holstein [4] [5] [6]
Uni Göttingen Niedersachsen [7] [8] [9]
Uni Hamburg Hamburg https://www.asta-uhh.de/3-publikationen-downloads/formulare/finanzen-formulare/finanzrichtlinie.pdf
Uni Greifswald Mecklenburg-Vorpommern https://stud.uni-greifswald.de/storages/uni-greifswald/einrichtungen/stud/alte_struktur/Dokumente/Satzungen/2022-01-11_FinanzO.pdf https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-HSchulGMV2011V11IVZ/part/S }
TU Dresden Sachsen [10] []
Uni Würzburg Bayern Hochschulgesetz: https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/99122000/pdf-Dateien/hs_hochschulgesetz_hschg_gvbl102006.pdf

Protokoll

WiSe23_AK_Finanzen

Zusammenfassung/Ausblick