WiSe18 AK Praxissemester Bezahlung
Aus ZaPFWiki
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Minnie Phi (UP)
Dieser AK soll sich mit der Bezahlung von Lehramtsstudierenden während des Praxissemesters beschäftigen.
Arbeitskreis: Bezahlung im Praxissemester
Protokoll vom 23.11.2018
- Beginn
- 16:30 Uhr
- Ende
- 18:30 Uhr
- Redeleitung
- Minnie Phi (UP)
- Protokoll
- Niklas (TU BS)
- Anwesende Fachschaften
- Freie Universität Berlin,
- Technische Universität Braunschweig,
- Friedrich-Schiller-Universität Jena,
- Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
- Universität Konstanz,
- Universität Potsdam,
- Universität Rostock,
Wichtige Informationen zum AK
- Ziel des AK: Austausch
- Handelt es sich um einen Folge-AK: nein
- Materialien und weitere Informationen: Petition der Uni Wuppertal für die Vergütung im Praxissemester, Kritik der GEW Hessen zum Praxissemester, Forderungen zu den Praxisphasen in NRW von der GEW NRW
- Wer ist die Zielgruppe?: Einsteiger oder Erfahrene im jeweiligen Thema, Lehrämtler
- Wie läuft der AK ab?: kurze Umfrage, wie die Praxissemester in den jeweiligen Uni so laufen (werden diese auch bezahlt?), dann Diskussion: Inwiefern ist die Bezahlung sinnvoll? Welche Rahmenbedingungen könnten noch verbessert werden?
- materielle (und immaterielle) Voraussetzung: Laptop, Kenntnisse über das Praxissemester der jeweiligen Uni
Einleitung/Ziel des AK
- Praxissemester kollidiert mit Nebenjobs einzelner Studierender
- in Potsdam: 16 Schulstunden (45 min, gemischt Hospitation und Unterricht), 5 Monate
- mehrfach bereits Forderun nach Bezahlung, z.B durch die GEWen:
https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/forderungen-zu-den-praxisphasen-im-lehramtsstudium-nrw.html
https://www.gew-hessen.de/fileadmin/user_upload/bildung/themen/lehrerbildung/bes_h3_abschaffg_praxissemester.pdf
Protokoll
Strukturierung von Praxissemestern
- Potsdam:
- 66 Stunden Hospitation und angeleitetes Unterrichten, 50 Stunden selbst erteilen, schulische Veranstaltungen
- unabhängig der Schulform
- Konstanz:
- 130 Stunden, davon 30 selbst erteilt
- 12 Wochen Regeldauer
- nach der BA
- TU Braunschweig:
- Praxissemester für Grund-, Haupt- und Realschulen, nicht für Gymnasien, nur Blockpraktika
- FU Berlin
- Grundschule geht bis 6, daher keine großen
- 32 angeleitete Unterrichtsstunden, Hälfte je fach
- Jena:
- 5., 6. Semester
- 20 Unterrichtsstunden selbst erteilter Unterricht
- Kiel:
- wird von den Studierenden nicht gut angenommen
- mindestens eine mehrstündige EInheit je Fach selbstständig, Rest in Absprache mit Schule
- 8 Schulwochen
- Rostock (ganz Meck-Pomm):
- Kein Praxissemester, mehrere Praktika in der vorlesungsfreien Zeit (wie Braunschweig)
- mehrere kleine mit nur Hospitation
- 55 hospitieren, 8 halten bei Grundschule, 10 bei anderen Schulformen
In der Lehramtsstellungnahme von 2010 wird nur eine Forderung nach dem Praxissemester gestellt, kein Kommentar zur Vergütung
https://zapf.wiki/images/3/35/Lehramtstellungnahme.pdf
Allgemeine Pro/ Contra bezüglich Bezahlung
Hier wird Bezahlung als Überbegriff für alle Arten des Geldflusses an den Studi hinsichtlich des Praxissemesters verwendet
- Frage nach **Entlohnung vs Entschädigung** (mögl. Contra: Verpflichtung zur Arbeit statt Weiterbildungsinhalten im Studium)
- Contra: Keine Entlohnung, weil Teil eines Studiums
- Pro: Vollzeitstudium kann keine Arbeit nebenher ermöglichen
- Contra: Einige schaffen es (=Nebenjob) nebenher
- Contra: CPs sind "Entlohnung"
- Pro: Fahrtzeit/ -kosten sind ggf weiterer Punkt
Konsens im AK: Nur Entschädigung fordern
Was soll entschädigt werden
- Fahrtkosten
- Essenspauschale
- Arbeitsmaterialien
- Weitere Auslagen nach Absprache
- Obergrenze Fahrtzeit
Zusammenfassung
Grundstruktur für möglichen Antrag
- Problem beschreiben, Bewusstsein wecken, was ist ein Praxissemester?
- Problematik: Auslagen
- Konsequenz: Ersatz für Auslagen
- Entlohnung vs Entschädigung, Zitate bringen, Contra-Argumente