WiSe12 AK Akkreditierung2

Aus ZaPFWiki

Einleitung/Ziel des AKs

Die Zapf hat Richtlinien zu Programmakkreditierung im Wiki, aber nicht zur Systemakkreditierung. In diesem AK soll diskutiert werden, ob wir Systemakkreditierung unterstützen sollen. Zur Systemakreditierug werden Richtlinien in einem späteren AK ausgearbeitet. Außerdem sollen die Richtlinien zur Programmakkreditierung erweitert werden.

Protokoll

Protokoll vom 16.11.2012

Beginn: 17:00

Ende: 19:00

Redeleitung: Timo Falck (RWTH Aachen)

Protokoll: Adrian Hauffe-Waschbüsch (RWTH Aachen)

Anwesende: RWTH Aachen, TU Dortmund, TU Dresden, Uni Augsburg, Uni Bielefeld, Uni Frankfurt, Uni Göttingen, Uni Heidelberg, Uni Konstanz, Uni Leipzig, Uni Rostock, Uni Stuttgart, PsyFaKo

Es wurde wie auf dem Anfangsplenum vom PVT berichtet.
Daraufhin wurde kurz über Vor- und Nachteile von Systemakkreditierung diskutiert. Die Ergebnisse sind im Protokoll vom AK Systemakkreditierung zusammengetragen.
Es wurde diskutiert, ob man als Gutachter eine Stellungnahme von den betroffene Fachschaften eingefordert werden soll. Dies wurde für sinnvoll befunden.
Es wurde gefragt, ob man auch Doktoranden in den studentischen Pool entsenden soll. Im Einzelfall ist dies zu entscheiden.
Zum Schluss wurde noch besprochen, wie eine Qualitätssicherung der studentischen Gutachter vollzogen werden kann. Von unserer Seite scheitert dies am Datenschutz, aber die Agenturen können sich bereits jetzt beim Pool beschweren, wenn grobe Fehler aufgetreten sind.
Des weiteren wurden zwei Beschlüsse ausgearbeitet.

Beschlüsse

  • Ein Gutachter der Zapf hat bei einer Akkreditierung darauf zu achten, dass eine Stellungnahme der Fachschaft bei einer Programmakkreditierung bzw. der Fachschaften bei einer Systemakkreditierung, sofern sie nicht vorliegt, eingefordert wird.
  • Die ZaPF verpflichtet den StaPF widerrufene Entsendungen, insbesondere nach abgelaufener und nicht verlängerter Entsendungsfrist, den studentischen Akkreditierungspool mitzuteilen.