WiSe11 AK SGeb Abschlussarbeiten

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In Göttingen existieren derzeit Anträge zur Finanzierung von Abschlussarbeiten aus Studiengebühren. Es soll geklärt werden, ob dies an anderen Universitäten praktiziert wird, wenn ja in welcher Art und Weise und wie die Meinungen dazu sind.
Folgende Fragen sollen konkret geklärt werden:

  • Was ist Grundausstattung einer Abschlussarbeit?
  • Sollte man Abschlussarbeiten generell aus Studiengebühren bezuschussen?
  • Sollte man den den Besuch von Tagungen / Workshops im Rahmen von Abschlussarbeiten aus Studiengebühren bezuschussen?
  • Wenn ja, welche Geldbeträge?

Als Ziel wird ein Meinungsaustausch (und daraus die Erstellung individueller Richtlinien) angestrebt.


Protokoll

Protokoll vom 25.11.2011

Beginn: 08:19

Ende: 09:45

Redeleitung: Katharina (Göttingen)

Protokoll: Dominik Klaes (Uni Bonn)

Anwesende: Uni Augsburg, Uni Bonn, TU Chemnitz (ab 9 Uhr), Uni Düsseldorf, Uni Frankfurt, Uni Göttingen, Uni Konstanz, LMU München


Ausgangslage: In Göttingen existierte ein Pflichtmodul um Tagungen zu besuchen. Da eine Finanzierung über Heraeus oft nicht möglich ist und die Institute die hohe Anzahl an Tagungen nicht finanzieren können, wurde diskutiert, dies aus Studiengebühren zu finanzieren. Die Meinung der Studierenden dazu ist, dass Pflichtmodule nicht aus Studiengebühren bezahlt werden sollen. Somit wurde das Modul abgeändert, sodass nun auch Präsentationen in Seminaren zählen, da die Finanzierung ohne Studiengebühren zu teuer war. Die Frage ist nun, ob auch Abschlussarbeiten aus Studiengebühren finanziert werden sollen, da diese ebenfalls Pflichtmodule darstellen. Hierzu zählt auch die (Teil-)Finanzierung von z.B. (Labor-/Büro-)Ausstattung, Vorträgen, Konferenzen im Ausland während der Masterarbeit. Letzteres stellt ein aktuelles, konkretes Problem dar.
Vorab berichten die LMU München und Göttingen vom allgemeinen Problem, dass Anträge häufig erst im Nachhinein gestellt werden und von einer Genehmigung ausgegangen wird.

Die anwesenden Universitäten berichten von ihrer Situation und Meinung zu den in der Einleitung gestellten Fragen.

  • Konstanz: Dieses Problem stellt sich nicht, da die Abschlussarbeiten zu 100% vom Lehrstuhl bezahlt werden.
  • LMU: In München stehen ca. 10 bis 20 Laptops für 300 Absolventen zum Verleih zur Verfügung. Diese wurden ursprünglich für ein Seminar aus Studiengebühren angeschafft. Ob man als Student einen Büroarbeitsplatz erhält ist lehrstuhlabhängig. Während der Masterarbeit hat man allerdings Anspruch auf einen Büroplatz, der dann auch mit Laptop oder Desktop-PC ausgestattet ist. Die Meteorologen machen "Praktikumsfahrten", bekommen die Kosten aber nicht voll erstattet. Allerdings ist hierbei ein ganzes Semester (ungefähr 50 Leute) gemeinsam gefahren. Die LMU plädiert gegen die Förderung einzelner Studenten, da die Studiengebühren eher der breiten Studierendenschaft zu Gute kommen soll. Weiterhin wird von den Lehrstühlen vorausgesetzt, dass die Studenten privat einen Rechner besitzen. Dabei wird auf die bestehende Infrastruktur (z.B. CIP-Pool) verwiesen. Da von den anwesenden Fachschaften nur die LMU aktuelle Erfahrung mit dem Lehramt hat: Hierbei werden als Abschlussarbeiten Praktikumsversuche bzw. -anleitungen erstellt, die eine direkte Verbesserung der Lehre für alle Studenten darstellen. Als Idee wird eingebracht, dass der Druck und die Bindung der Abschlussarbeiten aus Studiengebühren finanziert werden könnte, wenn dies nicht vom Lehrstuhl bezahlt wird. Aktuell werden schon Fachbücher (allgemeiner Art, aber auch explizit für Abschlussarbeiten) auf Wunsch aus Studiengebühren angeschafft. Die LMU sichert zu, ihren Leidfaden für Genehmigung von Anträgen zur Verfügung zu stellen.
  • Konstanz: Es wird berichtet, dass ca. die Hälfte der Abschlussarbeiten im Ausland geschrieben werden. Die Studiengebühren fließen größtenteils in die Praktika. Bei internen Bachelorarbeiten wird meist ein eigener Platz zur Verfügung gestellt, wobei jedoch ein eigener Laptop genutzt werden soll. Meist stehen aber auch z.B. Laborrechner zur Verfügung. Bei Masterarbeiten steht definitiv ein Büroplatz zur Verfügung. Fahrten zu Tagungen u.ä. werden vom Fachbereich selber bezahlt (größtenteils aus Drittmitteln). Auch hier zahlen ca. 50% der Studierenden keine Studiengebühren. Ebenfalls müssen Studiengebühren wärhend der Abschlussarbeit gezahlt werden. Konstanz ist der Meinung, dass Studiengebühren nur für die Lehre da sind, nicht für Forschung.
  • Frankfurt: Die Bachelorstudenten hatten meist einen Arbeitsplatz, die Masterstudenten immer. In Frankfurt gibt es keine Studiengebühren mehr. Vorher wurde pro Student maximal einmal pro Studium eine Fahrt bezahlt. Dies übernimmt mittlerweile das Institut (nicht sicher). Frankfurt ist der Meinung, dass z.B. Rechner (Laptop) in Einzelfällen aus Studiengebühren bezahlt werden sollten, wenn keine anderen Mittel verfügbar sind und nach Beendigung der Arbeit zurückgegeben werden.
  • Düsseldorf: Auch hier keine Studiengebühren mehr. Vorher gab es im Vergleich z.B. zur LMU München nur wenige Befreiungsgründe (z.B. Schwerbehinderung, Arbeit im Fachschaftsrat). Allerdings existieren nun Ersatzmittel ("Kompensationsmittel") vom Land NRW. Die aktuelle Regelung besteht darin, dass für jede dritte Abschlussarbeit dem jeweiligen Institut aus Studiengebühren ein Rechner bezahlt wird. Diese verbleiben an den Arbeitsplätzen, sind offiziell auch nur für Bachelorarbeiten gedacht. Für Tagungen wurde ein extra Topf angelegt, aus dem pro Masterstudent je eine Tagung bezahlt wird. Aktuell gibt es Ärger mit der Verwaltung, die androht, die Mittel zentral zu vergeben, wenn weiterhin hohe Restmittel bestehen, sodass diese Mittel bevorzugt im eigenen Fachbereich (und damit für Abschlussarbeiten) ausgegeben werden. Das gängige Verfahren ist, die Restmittel gleichmäßig auf die einzelnen Institute aufzuteilen ohne die Anzahl der Abschlussarbeiten zu berücksichtigen. Da die Institute aber Personalmangel haben, kann diese Regelung nicht ausgentzt werden (ca. 400 Studenten verteilt auf 14 Institute). Die Größenordnung pro Institut betrug beim letzten Mal ca. 8.000 Euro, was vergleichsweise viel ist. Düsseldorf plädiert für die Verwendung für Abschlussarbeiten, da so benötigtes Material meist schneller zur Verfügung steht und ist sich auch des Problems bewusst, dass damit indirekt Studiengebühren in die Forschung fließen.
  • Augsburg: Augsburg hat noch Studiengebühren. Es zahlen ca. 50% bis 2/3. Bei der Bachelorarbeit erhalten die Studenten meist einen Büroarbeitsplatz oder einen Laborplatz. Bei der Masterarbeit steht immer ein Büroarbeitsplatz zur Verfügung. Es gab schon Anträge von Professoren zur Finanzierung von Abschlussarbeiten. Allerdings hat man sich gegen einen allgemein Topf entschieden. In Einzelfällen bei guter Begründung ist eine Bezuschussung allerdings möglich. Dies ist bisher nicht geschehen. Es existiert ein allgemeiner Topf für Exkursionen mit einer ganzen Vorlesung. Das aktuelle Problem sind die zu vielen Restmittel. Eine Diskussion darüber wird in den nächsten Wochen stattfinden. In Augsburg muss man keine Studiengebühren mehr zahlen, wenn nur noch eine Prüfung offen ist. Allerdings ist z.B. die Bachelorarbeit und der dazugehörige Vortrag zwei separate Module, sodass der effektive Nutzen eher gering ist. Eine Bezuschussung soll nur in besonderen Fällen stattfinden, da die Ausstattungskosten auch bei einem Doktoranden existieren. Als Begründung wird angesehen, dass nur in den seltensten Fällen ein Gerät ausschließlich für einen Bachelorstundenten angeschafft wird. Weiterhin dienen Bachelorarbeit häufig als Grundlage für Diplom-, Master- und Doktorarbeiten.
  • Göttingen: Das aktuelle Problem besteht in einem Antrag eines einzelnen Studenten, der 2.000 Euro beantragt. Da aber nur effektiv 250 Euro pro Semester in der Physik ankommen (Rektorat und Fakultät behalten Mittel ein), wird dies sehr kritisch gesehen. Die Bachelor haben keinen Anspruch auf ein Büro und Rechner, aber der Großteil erhält einen Büroplatz. Rechner gibt es dagegen sehr selten. Die Master haben meistens ein Büro und einen Rechner (ob ein Anspruch besteht, ist unklar). Für Tagungen gibt es Zuschüsse, wenn die Tagung nicht im eigenen Forschungsschwerpunkt liegt. Sollte die Tagung im eigenen Forschungsschwerpunkt liegen, ist eine Bezuschussung ebenfalls möglich. Dies war allerdings nur als provisorische Lösung im Rahmen des in der Einleitung angesprochenen Moduls gedacht gewesen. Eine 50-prozentige Bezuschussung über Heraeus ist in den meisten Fällen im Gegensatz zum Diplom nicht möglich, da die Tagungstermine am Anfang der Masterarbeit liegen, sodass noch keine präsentierbare Ergebnisse existieren. Daraufhin gab es einen einmaligen Topf, der aber bisher noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Eine Rückzahlung von Studiengebühren an die Studierenden ist per Gesetz verboten.
  • Chemnitz: Hier besteht keine Notwendigkeit für die Bezahlung aus Studiengebühren, da Chemnitz eine vergleichsweise kleine Uni ist und schon so eine sehr gute Ausstattung sowie Betreuungsverhältnis aufweist. Chemnitz hat keine Studiengebühren. Weiterhin wird sich gegen eine direkte Bezahlung von Abschlussarbeiten ausgesprochen, da hierbei meist ein Forschungsbezug besteht.

Göttingen erläutert die grundzätzliche Idee, dass jeder Student “Büroaussattung” bezahlt bekommt. Dies kann z.B. ein Rechner sein.


Ergänzungen

  • Die LMU wirft die Frage auf, warum die Studenten Studiengebühren zahlen müssen, obwohl sie keine Vorlesungen mehr besuchen, somit keinen Nutzen von diesen haben, und auch eine Leistung für die Universität erbracht wird. Früher bekam man die Studiengebühren zurück, wenn man nur wenige Tage in das neue Semester reingeschrieben hat. Diese Kulanzregelung existiert nun nicht mehr. Ein weiteres Problem ist, dass effektiv nur ca. 50% der Studierenden Studiengebühren bezahlen, da der Rest aufgrund von z.B. der Geschwisterregelung (bei mehr als zwei Geschwistern zahlen alle weiteren keine Studiengebühren) von der Zahlung befreit ist.


Zusammenfassung

Folgende Punkte können als Konsens festgehalten werden:

  • Abschlussarbeiten sollten nicht bezuschusst werden, Tagungen aber in Einzelfällen schon.
  • Jeder Student, der vom Lehrstuhl keinen PC bereitgestellt bekommt, soll in Einzelfällen einen aus Studiengebühren bezahlten Laptop oder Desktop-PC zur Ausleihe erhalten können.
  • Wenn angedroht wird, dass die Studiengebühren bei Nichtverausgabung an die Zentrale zurückgehen, sollten die Studiengebühren bevorzugt im eigenen Lehrbereich ausgegeben werden, da man hier weitaus mehr Kontrolle über die Verwendung hat.
  • Es soll mehr Gleichberechtigung gegenüber älteren Studenten geben, die zwar Studiengebühren zahlen, aber keine Vorteile mehr davon haben. Dies würde z.B. durch die Bezuschussung von Tagungen gewährleistet werden.

Weiterhin wird festgehalten, dass an keiner der anwesenden Universitäten Büchergutscheine verteilt werden.