WiSe09 AK Berufungskommissionen
\begin{Protokoll}{BeKo}
\moderation{Ari Wugalter} \protokollant{Philipp Serr} \teilnehmer{Uni Regensburg, TU Dresden, Uni Bonn, Uni Göttingen, Uni Bielefeld, TU München, Uni Frankfurt, Uni Konstanz, Uni Greifswald, FU Berlin, HU Berlin, Uni Tübingen, Uni Augsburg}
\sitzungsort{A450} \sitzungsdatum{14.11.2009} \sitzungsbeginn{11:15} \sitzungsende{12:30} \protokollKopf
\topic{Begrüßung durch Sitzungsleitung} \topic{TO Wunsch} \topic{AK zuletzt in Konstanz} Damals hptsl. Erfahrungsaustausch. \topic{Berichte aus Unis} Bei Uni Augsburg relativ enger Zeitplan, daher Einzelgespräche fast nicht möglich. Große Belastung. Berufungskommission für Chemieprofessur, aber keine Chemie an Uni.
Fachschaft der HU Berlin läd Berufungskandidaten in Fachschaft zum Gespräch ein. Eher lockerer Zeitplan der BeKo. Hat Fragenkatalog erarbeitet.
Bielefeld hat nur Gleichstellungsbeauftrage(r), keine Frauenbeauftragte. Es gibt eine Lehrprobe: Keine komplette VL, Studenten sind eingeladen.
Uni Bonn hat Erfahrung, dass gerade Einzelgespräche sehr informativ sind.
In Frankfurt nur bei wiss. Mitarbeitern Frauenanteil vorgeschrieben. Quote häufig nicht erfüllt, wird vom Präsidium akzeptiert. Hoher Arbeitsaufwand, da 12 BeKos mit je 12 Kandidaten.
Göttingen hat Probleme Frauenquote zu erfüllen. Probleme bei der Suche nach (weibl.) studentischen Mitglieder. Studenten reden alleine mit Bewerbern.
TU München hat meistens Frauenbeauftrage dabei. Studenten in BeKo nur beratend. Präsident hat Berufungsrecht (ohne Ministerium).
Regensburg hat keine Frauenquote. Häufig nur Männer. Probevorlesung für jeden Bewerber pflicht; kombiniert mit Evaluation. BeKo nur beratend.
Tübingen sucht explizit auch nicht Fachschaftler für BeKo, diese werden entsprechend gebrieft. Studenten sind stimmberechtigt. Studenten und Professoren haben gemeinsames Interesse: Dazu gehört auch gute Lehre.
=> Feststellung: Frauenquote bzw. Anteil bei BeKos probl. Thema sollte sensibel behandelt werden. => Konsens: Gleichstellungsbeauftragte(r) sollte bei BeKo beteiligt sein.
Meinungsbild: Wo Probevorlesung? An 6 Unis der Fall; an 7 nicht.
Debatte: Kann Vorlesungsqualität an einer Probevorlesung festgemacht werden? \begin{Argumentation} \ergebnis Auf jeden Fall Anhaltspunkt, ob Dozent Vortragen kann merkt man insbesondere in Anfängervorlesung! \end{Argumentation}
Debatte (anlass Göttingen): Sollte Prof in Fak-Konzept passen oder gute leere halten. Welches Kriterium wichtiger? \begin{Argumentation} \ergebnis Konsens: Einzelfallentscheidung; studenten sollten auf gute Lehre achten - ob Prof in Fak passt ist Sorge der Profs. Probevorlesung nicht allein entscheiden. Fragen zu Übungsbetrieb etc. auch bedeutend. \end{Argumentation}
Vorstellung: Fragenkatalog der HU Berlin (soll intern bleiben, daher Protokollpause). Dazu Bonn: Man sollte sich etwas erklären lassen, dass man selber noch nicht behandelt hat. Dem Prof sollte diese Situation dargelegt werden (Semester etc). Somit kann man beurteilen, ob der Dozent Vorwissen der Studenten einschätzen kann.
Resolutionswunsch: ZaPF unterstützt Forderung, dass BeKo-Kandidaten Probe(grund)vorlesung halten sollten. Debatte: Wie viele/welche Kandidaten sollten Probevorlesung halten? Grundvlreihe könnte Unterbrohen werden. Zu viele Probevorlesungen. \begin{Argumentation} \item Lehrprobe muss nicht in regulärer VL stattfinden. Getrennte Probevorlesung organisieren; Studente einladen. \item Lehrprobe in normaler VL macht bessere Evaluation möglich, aber aufgrund der Anzahl der geladenen Kandidaten nicht möglich. \item Wg. Vergleichbarkeit müssen alle Kandidaten das gleiche Thema bekommen? Gegenrede: Lehre kann auch mit versch. Themen gut bewertet werden. \item Um Anzahl der Probevorlesungen zu reduzieren, bloß engeren Kreis Probevorlesung halten lassen. \end{Argumentation}
Antrag: Die ZaPF möge beschließen, dass Lehrproben in Gestalt einer Grundstudiumsvorlesung - mit Evaluation - in den normalen Ablauf eines Berufungsverfahrens aufgenommen werden sollen. \abstimmung{Antrag}{13}{0}{0}%Für Abstimmungen
\beschluss{antrag}{Antrag: Resolution}[Die ZaPF möge beschließen, dass Lehrproben in Gestalt einer Grundstudiumsvorlesung - mit Evaluation - in den normalen Ablauf eines Berufungsverfahrens aufgenommen werden sollen.]
Domi (Regensburg) und Rebecca (HU Berlin) stellen Antrag im Abschlussplenum.
\end{Protokoll}