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SoSe26 AK NHG Novelle

Aus ZaPFWiki

Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Jorim (Alter Sack, Oldenburg)

Einleitung und Ziel des AK

Es wird ja gerade eine NHG Novelle geplant. Der StuPa Göttingen hat dazu eine Resolution verabschiedet, die auch ihrem Personalrat unterstützt, und an den Landtag geschickt wurde. Da das alle Niedersächsischen Hochschule betrifft sollten wir uns dazu positionieren und gegebenenfalls eine eigene Reso verfassen.

Handelt es sich um einen Folge-AK?

Nein

Wer ist die Zielgruppe?

Insbesondere natürlich die Niedersachsen Fachschaften, andere (insbesondere mit Hochschulgesetz Erfahrung) sind natürlich auch willkommen.

Wie läuft der AK ab?

- Diskussion der Novelle und der Reso des Goettinger StuPas, sowie falls bis dahin vorhanden weiteren Positionierungen.

Voraussetzungen (materielle und immaterielle)

Am besten die Novelle und Reso schonmal gelesen haben.

Materialien und weitere Informationen

NHG Novelle
Resolution NHG Novelle
https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/hochschulen/hochschulpolitik/nhg_novelle/niedersachsen-starkt-seine-hochschulen-249105.html

https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/09501-10000/19-09621.pdf

SoSe26 AK NHG Novelle

Protokoll vom TT.MM.YYYY

Beginn
   17:35 Uhr
Ende
   18:45 Uhr
Redeleitung
   Jorim (Alter Sack, Oldenburg)
Protokoll
   Leonie (Oldenburg)
Anwesende Fachschaften


  • Universität Bremen,
  • Universität Göttingen,
  • Universität Kiel,
  • Universität Oldenburg,
  • Universität Rostock,

Protokoll

https://pads.zapf.in/SoSe26_Goettingen_AK_NHGNovelle

  • NGH soll geändert werden
  • Das StuPa Göttingen hat sich schon geäußert
  • es gibt 2 verschiedene Novellen
    • eine schwer auffindbare vom Januar 26
    • eine leichter auffindbare vom März 26

Änderungen vom Januar:

  • §19 bzgl Exmatrikulation "aufgrund von Straftaten" es sollen Dinge hinzugefügt werden
    • Änderungsidee ist nichts neues, es war auch schon Thema auf ZaPF
      • alte Dokumente raussuchen
      • was hat der StuPa Göttingen dazu gesagt?
        • Hochschulen können sagen, dass eine Person den Hochschulalltag stört und sie aufgrund dessen exmatrikulieren. Was die Störung genau ist, ist nicht definiert und kann von der Hochschule selbst bestimmt werden. Doppelstruktur der Rechtssprechung
        • Sperrfrist: durch interne Willkür Studium in ganz Deutschland zu verwehren
        • Störung des Hochschulbetriebs: dafür sollte man keine Leute exmatrikulieren dürfen
        • Wer entscheidet an Unis? Profs, diese bekommen dadurch viel zu viel Macht und das verleitet zu Machtmissbrauch
  • §40 bzgl Abwahl von Präsidiumsmitgliedern
    • Abwahl soll nicht nur durch Senat und Hochschulrat erfolgen, sondern braucht die Zustimmung des Ministeriums
      • durch Nein vom Ministerium kann niemand mehr abgewählt werden
    • das aus Absatz1 2
      • Option 1: Senat, HSR und Ministerium muss ja sagen um abzuwählen
      • Option 2: Abwahl durch Hochschullehrendengruppe
  • §41 bgzl Zusammensetzung des Senats
    • Umformulierung und leichte Anpassung -> unproblematisch

Vorgehen: Schließen wir uns Göttingens Resolution an?

  • keine inhaltliche Kritik -> das sieht nach der einfachsten Lösung aus

Was problematisch ist, ist für §40 Abs 7, weil das Exmatrikulation ohne Gerichtsbeschluss ermöglicht

Änderungen aus der anderen Novelle:

  • Studentenwerke heißen jetzt Studierendenwerke - jippie!
  • viel Maintanence was das durchgucken schwer macht
  • was zu Gaststudierende, was gut ist
  • zu Finanzordnungen

Reso Verfahren

  • Wir schreiben Reso und schließen und Göttingen an.
  • Adressaten: Nds. Landesregierung, deren Jugendgruppen/Hochschulgruppe, Fachministerium
    • wir sollten auch eine Kleinigkeit schreiben und vergangene Resos und Göttinger Reso anhängen

Suche nach vergangenen Beschlüssen

  • SoSe24 AK Reso Ordnungsrecht (dann im Wiki verlinken)
  • WiSe24 AK NRW Hochschulgesetz (dann im Wiki verlinken)

Draft

Die ZaPF möge beschliessen, dass:
Adressaten: Nds. Landesregierung (B90/Die Grünen Niedersachsen, SPD Niedersachsen), deren Jugendgruppen (JUSOS Niedersachsen, Grüne Jugend Niedersachsen)/Hochschulgruppen (jusohochschulgruppen Niedersachsen, Campus Grün Niedersachsen, Grüne Hochschulgruppe Göttingen), nds. Kultusministerium

Wie bereits zu den Gesetzesentwürfen in Berlin und NRW, die das sogenannte "Ordnungsrecht" in die entsprechenden Hochschulgesetze einfügen, lehnt die ZaPF auch
gleichartige Änderungen im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) ab[1][2][3].

Die ZaPF fordert, dass das NHG keine parallelen quasi-gerichtlichen Strukturen an Hochschulen schafft, keine hochschulübergreifende Sperrfrist einführt und die studentische Stimme in den höchsten Ebenen der Universitäten, insbesondere bei der Abwahl von Präsidiumsmitgliedern der Hochschulen, nicht geschwächt wird.

Eine detaillierte Diskussion der einzelnen Änderungsvorschläge hat das Studierendenparlament der Universität Göttingen in ihrer
"Resolution der Studierendenschaft der Universität Göttingen zur geplanten Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes" [4]
erarbeitet.
Dieser Resolution wollen wir hiermit noch einmal Nachdruck verleihen und schließen uns an.

[1] https://zapfev.de/resolutionen/sose24/Ordnungsrecht/Reso_Ordnungsrecht.pdf
[2] https://zapfev.de/resolutionen/sose25/Hochschulgesetze/Resolution_NRW_Hochschulgesetz.pdf
[3] https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_19_10000/09501-10000/19-09621.pdf
[4] https://asta.uni-goettingen.de/wp-content/uploads/2026/03/ResolutionNHGNovelle.pdf

Email adressen:

Nds. Landesregierung
B90/Die Grünen Niedersachsen: landesverband@gruene-niedersachsen.de
SPD Niedersachsen: spd-niedersachsen@spd.de

deren Jugendgruppen
JUSOS Niedersachsen: info@jusos-niedersachsen.de
Grüne Jugend Niedersachsen: lavo@gj-nds.de

Hochschulgruppen
jusohochschulgruppen Niedersachsen: lko-nds@jusohochschulgruppen.de
Campus Grün Niedersachsen: vorstand@campusgruen.de
Grüne Hochschulgruppe Göttingen: ghg@riseup.net

nds. Kultusministerium
? poststelle@mwk.niedersachsen.de

Zusammenfassung/Ausblick

Hier ist eine kurze Zusammenfassung (ggf. mit einem kurzen Ausblick) des AKs einzutragen. Die Aufgabe fällt den Protokollantika des AK, in erster Linie jedoch den Leitika des AK zu.


Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (in Liste aller Kategorien unter Inhalte).