SoSe16 AK Unterstützung finanzschwacher Fachschaften
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Benni (HUB) / Zoë (FFM) / ZaPF e.V.
Auf der Mitgliederversammlung des ZaPF e.V.s auf der ZaPFFM im Winter15 in Frankfurt wurde folgende Idee geäußert: "Für Fachschaften, die nicht genug Geld haben auf die Zusammenkünfte zu fahren, soll es einen flexiblen Topf geben aus dem Anfahrtskosten getragen werden können. Es soll sehr genau nach bestimmten Kriterien geprüft werden, welche Fachschaften gefördert werden. Die Mitglieder sprechen sich dafür aus, dass es solch eine Regelung geben soll, die Ausarbeitung dieser jedoch auf einen Zeitpunkt verlegt werden wird, zu dem die Formulierung für Fördermitglieder bereits abgeschlossen ist. Der Verein spricht sich dafür aus, dass es auf der ZaPF in Konstanz im Mai 2016 hierzu einen AK geben soll." – Zitat Protokoll vom 21.11.15
Arbeitskreis: Unterstützung finanzschwacher Fachschaften
Protokoll vom 06.05.2016
- Beginn
- 21:30 Uhr
- Ende
- 22:15 Uhr
- ZaPF e.V.
- Benni (HUB), Paddy (Konstanz), Vale (HUB), Zoë (Frankfurt)
- Protokoll
- Zoë (Frankfurt)
- Anwesende Fachschaften
HU Berlin, Uni Frankfurt, Uni Freiberg, Uni Göttingen, Uni Konstanz
Einleitung/Ziel des AK
Benni erzählt: Fanny (Bochum) hatte Idee finazschwache Fachschaften bzw. einzelne Fachschaftler (besonders in Kombination) zu fördern.
Woher Gelder akkquirieren und wie verteilen (Auflagen)?
Protokoll
- Angst vor bürokratischem Apparat
- Vertrauen, dass nur wirklich bedürftige Fachschaften einen Antrag stellen
- 500 bis 1000 € (eventuell nach Prozent?)
- über den Kassenwart
- Personenkreis soll auf Kassenwart und Kassenprüfer beschränkt sein
- nur ein bis drei Teilnehmer pro Fachschaft
- Tagungsbeiträge und/oder Fahrtkosten erstatten
- Priorität auf Fachschaft, die letzte ZaPF nicht da war, wenn zu viele Bewerber
- Freiberg:
- diese ZaPF zum ersten Mal genug Geld, um Kosten nicht privat decken zu müssen
- Bahn schon meist zu teuer (400 € hin/zurück für zwei Personen)
- nach Entfernung staffeln
- normales Bahnticket (2. Klasse) als Obergrenze
- reicht normale Quittung für Rechnungshof?
- auf zwei Jahre beschränken ab Berlin oder wann auch immer genug Resourcen
- Vertraulichkeitsklausel
- zwei Personen aus dem e.V. die das Geld handhaben (vom Plenum bestimmt)
- allgemeine Regelungen wie der e.V. sein Geld ausgibt
- Benni schlägt vor, dass eine Person für administrative Tätigkeiten eine angemessene Aufwandsentschädigung (max. ist 750 €) erhalten
- Vale meint der TOPF macht sehr viel Arbeit und jetzt auch für den e.V. (Server) würde in diese Kategorie fallen
Zusammenfassung
- Paddy bereitet eine Formulierung vor
- Mitgliederversammlung beschließt
- wird im Plenum vorgestellt
Fazit
- Budget/Topf: 500 bis 1000 €
- Kassenwart und ein zusätzlicher – vom Plenum bestimmter – Vorstand bearbeitet Anträge
- ein bis drei Teilnehmer pro Fachschaft werden gefördert, wobei das höchste Ziel ist möglichst viele Fachschaften zu unterstützen und bei vielen finanzschwaschen Fachschaften die Zahl der geförderten Fachschaftler pro Fachschaft zu reduzieren
- Fachschaften müssen im Antrag ankreuzen was sie erstattet haben wollen (Teilnehmerbeitrag und/oder Fahrtkosten) und sind dabei angehalten zu überlegen, ob sie nur mit einer Erstattung klarkommen, falls viele Anträge gestellt wurden; werden wenige Anträge gestellt sollen Fachschaften benachrichtigt werden, ob sie auch noch den anderen Teil erstattet/gefördert haben wollen, falls sie nur TB oder Fahrtkosten angekreuzt haben
- Fachschaften darauf hinweisen, dass sie zuerst bei anderen Töpfen (Asta, StuPa, Gleichstellungsrat, FSK, Institute) anfragen sollen und erst, wenn gar nichts mehr geht auf uns zukommen sollen (ein Antrag beim ZaPF e.V. soll durch seinen vergleichsweise geringen bürokratischen Aufwand nicht als einfache/schnelle Lösung dienen und auch nicht, wenn die Fachschaft vergessen hat fristgerecht wo anders einen Antrag zu stellen) –> Frist setzen (eventuell danach gehen, wann Sparpreise der Bahn noch verfügbar sind) ein paar Monate vorher oder wenn die Zusagen für die Plätze auf der ZaPF da sind? –> vom Plenum absegnen lassen
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