WiSe21 AK SHK WHK

Aus ZaPFWiki

Vorstellung des AKs

  • Ziel des AK: Austausch, später mal ne Reso?!
  • Handelt es sich um einen Folge-AK: Nein, aber aus dem SoSe21_BAföG AK entstanden.
  • Wer ist die Zielgruppe?: Alle Interessierten
  • Wie läuft der AK ab?: Austausch und Sammeln von Problemen und Diskussion über die aktuelle Situation
  • Materielle (und immaterielle) Voraussetzung: Bitte die Probleme an der eigenen Uni sammeln.
  • Sonstige Vorstellung: -

Arbeitskreis: AK SHK WHK

Protokoll vom 12.11.2021

Beginn
08:45 Uhr
Ende
ca. 10:30 Uhr (rekonstruierte Angabe)
Redeleitung
Christian Birk (UMR)
Protokoll
Jules (UHH) und alle
Anwesende Fachschaften
Universität Bayreuth,
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU),
Universität Hamburg,
Philipps-Universität Marburg,
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,


Protokoll

Im BaföG-AK wurde festgestellt, dass SHK/WHK ein uniübergreifendes Thema ist. Daher gibt's jetzt nen eigenen AK zu.

Wie viel Geld verdient man pro h?

idR Aufteilung nach Bachelor-Abschluss / kein Bachelor-Abschluss


Uni ohne Bachelor mit Bachelor mit Master
Marburg 10.80 12.42 16.52
FAU 9.60 10.70 13.25
Oldenburg (Niedersachsenweit) 10.69 12.43 16.86
Hamburg 10.91 12.68 -
Bonn 10.50 11.50 15.50
Bayreuth 10.50 11.50 12.50

Hamburg nicht möglich, dass man nach dem Master (ohne Studium) als SHK/WHK weiter beschäftigt wird.

UHH: Mit Master-Abschluss meist dann TVL, da keine Student mehr.

-> Oldenburg auch unüblich

Wie sind die Bezahlungen geregelt?
FAU: von der Uni selbst
OLD: niedersachsenweit
Berlin: Tarifvertrag
UHH: hamburgweit gleich von der Stadt

Es gibt eine Initiative TVStud, die auch bundesweit einen Tarifvertrag aushandeln. Die zuständigen Gewerkschaften sind GEW und ver.di.

Bayreuth: Aktuell Streiks wegen TV-L , da machen auch Studis mit.
UHH: In Hamburg auch Streiks.

Aktuell sind Streiks für die TV-L Verhandlungen (Tarifvertrag der Länder, alle Beschäftigten der Uni außer Studis), dort machen auch Studis (TVStud) mit, da dort ein eigener Tarifvertrag für Studis verhindert wird.

Jules (Hamburg) und Sean (Bonn) machen beide bei TVStud mit.

Befristung

FAU: Tutorien auf Vorlesungszeit befristet je nach Lehrstuhl auch das komplette Semester, HiWi stellen am Lehrstuhl individuell. Bearbeitungszeit 4-6 Wochen für Vertragsabschluss. Gelegentlich auch Vertrag erst nach Arbeit.

UMR: Digitalisierung in der Verwaltung lässt zu wünschen übrig.
UMR-Statuten: Alle Verträge für min. 6 Monate, mehr gibt es idR auch nicht.

Oldenburg: Tutorien über 6 Monate. Statuten dazu gibt es nicht.

Bonn: Auch so (MIN). Auch Verträge für 1 Jahr. Verlängerung unbürokratisch. Kündigungsfrist bis Ende des Monats.

Hamburg: Verträge 3-6 Monate, Tutorien nur Vorlesungszeit (4 Monate). Korrektur von Klausuren z.B. über Extra-Bezahlung geregelt.

Diskussion: Verträge von min. 6 Monaten sind prinzipiell gut.

- Mehrheitliche Zustimmung

Bayreuth: Für Vorkurs nicht sinnvoll. (1 Monatsverträge) Vorkurs geht 1 Woche.

UMR: Man könnte den Vertrag ja trotzdem strecken.

Oldenburg: Man kann sich den Zeitraum aussuchen.

FAU: Verträge strecken/stauchen unkompliziert möglich.

Tatsächliche Arbeitszeit

UMR: Zeit knapp bemessen, es wird aber Zeit für Korrektur und Vor-/Nachbereitung einbezogen.

-> Oldenburg auch so

UHH: 90 min Tutorium hat 3.5h Vor-/Nachbereitung, das ist eher knapp bemessen.

Bonn: Ca. 9.5h für Tutorium (Minijobgrenze) - eigentlich reicht das, bei Einzelabgaben ist das oft zu wenig Zeit.

FAU: 7-10h für Tutorium, das ist in der Regel zu viel Zeit veranschlagt.

UMR: Es gab vor einigen Jahren eine Lohnerhöhung als Kompensation. Hat aber nicht viel gebracht.

Bayreuth: Physik hat Geld, Stunden werden sehr kulant gezählt. Aber nur am FB so.

Bonn: Auch Lohnerhöhung um 0.50€. Stunden wurden angepasst für Minijob-Grenze.

Zeiterfassung

Bonn: Es gibt Stundenzettel, die ausgefüllt werden sollen. Wird je nach FB unterschiedlich gehandhabt.

UMR: Stundenzettel müssen abgegeben werden. Nur Zeitangaben. Der muss auch aufgehen.

-> Oldenburg auch so
-> FAU auch

UHH: Keine verpflichtenden Stundenzettel. Das darf man auch nicht.

Oldenburg: Es soll eine elektronische Zeiterfassung für SHKs kommen.

UMR: Es wird oft bei Vertrauensarbeitszeiten zu viel gearbeitet.

Bonn: Überstunden sind im Arbeitsvertrag nicht erlaubt. Man kann aber geringfügig zwischen den Monaten schieben.

-> UHH auch so

Urlaubstage ect.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch sind 4 Wochen (20 Tage) pro Kalenderjahr.

UHH: Urlaub wird oft nicht genommen, auch nicht ausgezahlt am Ende.

UMR: Urlaubsanspruch ist von den Stunden schon abgezogen. Die kann man sich frei einteilen. (Bei Tutorien also faktisch kein Urlaub, nur mehr Geld.)

-> Bayreuth auch so
-> Oldenburg macht das ähnlich (einfach weniger arbeiten)

Bonn: Es gibt sehr viele Tutor\*innen, die gar nichts von ihrem Urlaubsanspruch wissen.

UHH: Tutor\*innen dürfen in der Vorlesungszeit keinen Urlaub nehmen, sind aber nur da angestellt => faktisch kein Urlaub.

Krankheit

FAU: Geht, wobei viel unwissenheit vorhanden ist.

Bonn: Stunden werden auf Tage runtergerechnet. Krankheitstage zählen dann diese Stunden.

Personalvertretung

Bonn: Jain, WHF/WHK über den Personalrat vertreten, SHKs haben theoretisch eine gewählte Vertretung, die aber weder beworben wird noch einen starken Einfluss hat. SHK-Vertretung wird bei der Gremienwahl mitgewählt (für 1 Jahr, 1 Person je Fakultät).

UMR: Referat für Studierende (vom AStA organisiert). Aber keine eigene Personalvertretung.

FAU + Bayreuth?: Es gibt eine, aber keine Ahnung was die tut oder wer drinnen sitzt oder wie lange oder warum überhaupt. Bayreuth wählt jedenfalls irgendwas.

Hamburg + Oldenburg: keine Personalvertretung für SHK

Jahressonderzahlung

Oldenburg/Niedersachen: Ja, fest gebunden an TV-L (~75% Monatsgehalt, anteilig für beschäftigte Monate im Kalenderjahr) Man muss im November/Dezember angestellt sein, um die Zahlung zu bekommen, frühere Verträge zählen aber mit.

alle anderen: Nein!!1!!!1elf!

Wien: +2 Monatsgehalte als Sonderzahlung

Fazit: Sonderzahlungen sind absolute Ausnahme.

WissZeitVG

Kurzfassung: Ab 6 Jahren Anstellung vor oder nach muss entfristet werden.

Man fällt als HiWi überhaupt unter das WissZeitVG (https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/BJNR050610007.html)??

-> uneindeutige Diskussion
-> Niemand versteht es
-> man darf max. 6 Jahre als SHK/WHK arbeiten (§6)

Ausblick

Wie geht es weiter? -> weiterhin Austausch -> ggf. TVStud als ZaPF unterstützen (Reso)

Zusammenfassung

Wir haben viele Probleme mit studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften gefunden, die in vielen Bundesländern unterschiedlich stark ausgeprägt werden und auch unterschiedlich angegangen werden.