WiSe19 AK Vertrauensperson

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Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Karola (Uni Potsdam)


Alle Jahre wieder.... ;) Der gute alte Vertrauenspersonen AK. Wir haben viel geschafft auf den letzten ZaPFen, aber noch nicht alles. Nachdem jetzt das How-to-be in Bonn fertig gestellt wurde, geht es an die anderen Handreichungen. Diese sollten wir, wenn möglich, nochmal auf inhaltliche Vollständigkeit und Ästhetik bearbeiten.

Desweiteren steht immer noch die Diskussion bzgl eines Austausches von Vertrauenspersonen an. In Wien wurde "beschlossen", dass die Vertrauenspersonen Diskretions wahren müssen. Dies wollen wir auf keinen Fall verändern. Wir wollen nur darüber diskutieren, inwieweit wir einen Austausch zwischen Vertrauenspersonen ermöglichen wollen.

Wer noch keine Ahnung hat, was die Vertrauenspersonen auf der ZaPF sind oder was wir alle schon gemacht habe, sollte sich in Vorbereitung auf diesen AK mal durch die Kategorie durchklicken und nachlesen. Viel Spaß dabei! (da ich gerade nicht weiß wie man Kategorien verlinkt, einfach nach rechts --> gucken und da auf "Vertrauenspersonen" klicken)



Arbeitskreis: AK Vertrauenspersonen

Protokoll 01.11.2019

Beginn
08:05 Uhr
Ende
10:00 Uhr
Redeleitung
Karola Schulz (Uni Potsdam/ Alter Sack)
Protokoll
Jakob Schneider (Uni Göttingen /Alter Sack)
Anwesende Fachschaften
Alumnika,
Bonn,
Chemnitz,
Göttingen,
Köln,
Marburg,
Potsdam,
Siegen,
TUB,


Protokoll

Karola fasst die Ergebnisse der vorangegangen AK zusammen. Wichtige offene Punkte:
- Schweigepflicht für VPers: Nur in Wien besprochen, dort anscheinend beschlossen? "Verpflichtung zur Diskretion gegenüber den Betroffenen"
- Handreichung Vertrauenspersonen: Wollen wir ein How-to zur Handreichung dazu stellen? Kann vielleicht jemand gut genug TeXen um eine Checklist draus zu machen?

Vorgehen: Erst Inhalt (vor allem Schweigepflicht) klären, da technisch die Texte anzupassen leichter und unkritischer ist.

Die Handreichung für Vertrauenspersonen wird an die Wand geworfen und von allen gelesen.

Leitikon: Falls Schweigepflicht lockern: Auf jeden Fall Betroffene vorher fragen, bevor man redet. Aber: Bitte im Gespräch an einer Stelle einfließen lassen, an der es passt.

Alumnus: In Wien Kontroverse ob die Einrichtung der Vertrauenspersonen sinnvoll ist; Gegenfraktion wollte von Anfang an eine Evaluationsmöglichkeit. Aber: Es sollte von Anfang an klar sein, dass es insgesamt eine gute Instituion ist. Veränderung gegenüber Wien ist vor allem, dass Vertrauenspersonen neben den Ansprechpartnern noch die Funktion als Mediatoren dazubekommen haben - für Mediation ist eine Zusammenarbeit mit anderen sehr wichtig!

Marburg: Frage ist nicht, ob gebraucht oder nicht. Wichtig ist die Suche nach systematischen Problemen auf der ZaPF (falls vorhanden). Wahlprozedere der Vertrauenspersonen läuft darauf hinaus, dass Vertrauenspersonen sich nicht untereinander vertrauen müssen und auch ZaPFika eben nur sicher mindestens einen Ansprechikon haben - es kann sein, dass ein ZaPFikon eben nur mit einer der Vertrauensperson reden will, ohne dass die anderen das erfahren.

Alumnus: Vertrauenspersonen sollen sich gegenseitig vertrauen, sonst können sie nicht sinnvoll miteinander reden.

TUB: Aber genau das widerspricht dem Wahlprinzip. Was es schon länger gibt: Workshops / AKs bei denen alle Vertrauenspersonen da sein sollen (was eine gemeinsame Vertrauensbasis schafft). Wichtig wäre auch, dass die Gruppe der Vertrauenspersonen erkennen kann, welche Knackpunkte es auf der ZaPF gibt, einschließlich Überforderungen der Vertrauenspersonen, zB um passend für nächste ZaPF Workshops zu machen. Auf Veranstaltungen nehmen Awarenessteams stark zu - es gibt wahrscheinlich also eine Notwendigkeit für Vertrauenspersonen.

Alumnus: Vertrauensperson sollte nicht in Frage gestellt werden (das war früher, ist aber abgehakt). Alter Beitrag war gemeint: Es solle keine Struktur geschafften werden an die sich alle halten müssen. Es sollte eben mehr auf gesunden Menschenverstand der einzelnen Vertrauensperson abzielen.

[technische Probleme]: Zusammenfassung Leitikon: Um Qualität zu sichern sind Workshops wichtig, aber sie sind schwer zu organisieren. Zu wissen, wo Wissen fehlt, wäre hier sehr nützlich. Ansonsten sind sich die Teilnehmika im Grunde einig, dass es etwas Austausch braucht, aber offen ist, wie man das ausreichend gut anonymisiert. Marburg merkt an, dass ein Austausch nicht jede ZaPF dazu führen würde, dass Vertrauenspersonen, die nur ein Mal gewählt wurden, unter den Tisch fallen. Diese könnten aber auch nur schwer zapfübergreifende strukturelle Probleme erkennen.

Alumnus: Austausch untereinander scheint den Vertrauenspersonen wichtig und nicht schädlich zu sein. Das können die Vertrauenspersonen vor dem Plenum so vertreten und danach ist es erstmal egal, welche Struktur sich ergibt (oder eben keine formelle Struktur).

Leitikon: Frage ist, ob Austausch alle x ZaPFen sinnvoll ist, weil sowohl Vertrauenspersonen, die nur ein mal gewählt waren als auch solche, die zufällig das eine Mal nicht da sind, unter den Tisch fallen. Außerdem sind die ZaPFika jedes mal viele andere. Bei längerer Tradierung läuft man auch Gefahr, dass bestimmte Probleme strukturell erscheinen, ohne es zu sein. Lieber nur eine Zusammenfassung der letzten stattgefundenen ZaPF.

TUB: Auf jeden Fall sollte man Abfragen, ob man einen Fall in einer Abschlussbesprechung ansprechen darf. Sieht kein Problem damit, wenn etwas wichtiger erscheint als es ist, weil wir ja erstmal nur Workshops in die Richtung machen würden und diese ja nicht schaden würden. Falls Alarmismus aufkäme, würde man ja sowieso nochmal genauer hinschauen bevor man überreagiert.

Marburg: Verhalten der Vertrauenspersonen sollte eben jeweils im Einzelfall sein und nicht vorab ein (Gesprächs-)Konzept ausgearbeitet werden. Später weiter drüber sprechen abhängig davon, wie persönlich ein Betroffikon eine Situation sieht.

TUB: Es kommt halt auf den Fall an, ob man auf der ZaPF mit andern VPers reden muss, oder halt nur in einem Auswertungsgespräch.

Alumnus: Rückfragen an die Betroffika ist auch nützlich, um abzuklären, dass man das Problem richtig verstanden hat. Auch für sicherere Einordnung, um welches Themenfeld es sich handelt. Wir sollten den VPers soweit vertrauen, dass sie selbst entscheiden können. Das Plenum hat den VPers ja dieses Vertrauen ausgesprochen.

Alumnus: Einen absoluten Schutz vor Missbrauch gibt es eben nicht - daher müssen wir die VPers eben vertrauen. Problemfeld Schweigepflicht: Es gibt sehr viele

Berufsgruppen, die Schweigepflicht haben, und es trotzdem wichtig ist drüber zu reden. Man muss eben eine Struktur schaffen, um Probleme nicht zu eigenen zu machen und Dinge weiterzuentwickeln: Man kann (und soll) sich aber Gesprächspartner suchen, die mit dem konkreten Fall keine Bezug haben. Falls Betroffikon nicht will, dass weitergesprochen wird, kann man das einzelfallbezogen im Gespräch herausfinden. Eine große, detaillierte Struktur ist hier nicht hilfreich.

Leititkon: Jetzt bitte weitergehen: Konstruktiv diskutieren, was wir dem Plenum sagen wollen, wie wir es haben wollen - damit etwas schriftlich fixiert ist und nicht jede ZaPF immer wieder diskutiert werden muss.

TUB: Was gesunden Menschenverstand angeht: In Siegen hatten wir einen Workshop, der zum Teil auf "geh mit gesundem Menschenverstand in die Situation" hinauslief. Frage für den AK: Brauchen wir einen Beschluss der ZaPF oder was anderes um formell was zu ändern?

Leitikon: Da in Wien nur steht "die ZaPF hat beschlossen", wahrscheinlich Selbstverpflichtung. Um das zu ändern: Ein neuer Beschluss sticht einen alten vergleichbaren Beschluss. ZaPFika brauchen Beschlüsse, um sich auf etwas berufen zu können, daher machen wir gerne lieber Abstimmungen - dann sind am Ende alle Beteilig. Schreiben der Selbstverpflichtung machen wir sobald wir Zeit haben, zB gleich :-)

Bonn: Man kann auch "zur Diskretion verpflichtet" heißt Schweigepflicht. Wenn anders beschlossen, kann man drüber reden.

Alumnus: Die Formulierung kann man verschieden interpretieren, zB als Austausch zwischen VPers erlaubt.

Göttingen: Bisher ist die Interpretation gleich Sehweigepflicht, eine Änderung sollte (schon um des lieben Frieden willen) durch das Plenum abgesegnet werden, statt durch die VPerst interpretiert. Wichtiger ist die Erwartung der ZaPFika als das, was irgendwo steht.

Es besteht Konsens, dass jede Änderung immer durchs Plenum muss und nicht nur im Kleinen Kreis sein darf.

Alumnus: Aktuelle Formulierung gibt eigentlich schon her, in jedem Einzelfall mit der hilfesuchenden Person abzuklären, ob und wenn ja wie man mit andern spricht. Es ist nicht explizit ausgeschlossen, zu reden.

Marburg: Opfer- und Täterschutz und Gewissensverpflichtung lösen jede Schweigepflicht ja schon auf.

Alumnus: Betont "den Umständen entsprechend". Aber: Den Menschen auf der ZaPF wird immer gesagt, es gäbe absolute Schweigepflicht - wir sollten es umformulieren, um nicht zu sagen, wir hätten unsere eigenen Texte die letzten Jahre falsch verstanden...

Leitikon: Was man als erstes hört ist eben anders als das was geschrieben steht, wir müssen das Denken der ZaPF ändern. Daher Beschluss nötig.

Marburg: Eigentlich sind die drei Sätze schön formuliert. Wir sollten den Text nicht groß verändern, also zB Beschluss über wie wir sie auslegen wollen. zB die drei Sätze als Zitat.

Allgemein besteht Konsens, ein erklärendes Selbstverständnis der VPers zu schreiben. Dazu werden die bestehenden Sätze aufgegriffen.

(Köln kommt)

Leitikon: Den Inhalt wollen wir erhalten, wir formulieren konkret eine weiterführede Erklärung (zu den drei Sätzen "Die angesprochene Vertrauensperson ist zur Diskretion gegenüber den Hilfesuchenden verpflichtet. Der Opfer- und Täterschutz ist den Umständen entsprechend zu gewährleisten. Die Vertrauenspersonen sind in letzter Instanz ihrem Gewissen verpflichtet." [[1]]).

Es wird die folgende Formulierung ausdiskutiert (Karola formuliert sehr schön am Ende ein Gesamtkonzept :-). Wichtige Punkte sind:
- Diskretion sollte erklärt werden, aber nicht als erstes.
- Thematisierung von Fällen zwischen VPers kann sinnvoll sein um sturkturelle Probleme anzugehen.
- strukturelle Proleme angehen, oder Problem strukturell angehen? --> Evaluation kann helfen, um strukturelles Vorgehen anzugleichen. Aber es wäre wahrscheinlich sinnvoll, beides aufzunehmen, um die Arbeit der VPers qualitativ hochwertig zu halten.
- Für Plenum wichtig, zu erklären, wie wir trotzdem die Geheimhaltung wahren - Einzelpeson muss klar bleiben, dass Geheimhaltung gewahrtwerden kann.
- Es sollte betont werden, dass in jedem Einzelfall abgeklärt wird, ob und wie weit gerdet wird.
- Ist Austausch nur wichtig für strukturelle Probleme oder für alle? --> Ja, zB wenn man über besonders krasse Dinge reden muss.
- Die Vormulierung sollte nicht ausschließen, dass sich VPers mehr zusammenschließen als ein Mal pro ZaPF. Das sollte aber auch nicht gefordert werden.
- Betonen wir die Gewährleistung der Anonymität der Hilfesuchenden Persons zu Anfangs oder am Ende?
- Es sollen eine schöne Einleitung und ein klare Ziel eingefügt werden.

Ergebnis:

Selbstverpflichtung

Die ZaPF bekräftigt und konkretisiert die Selbstverpflichtung aus Wien:

"Die angesprochene Vertrauensperson ist zur Diskretion gegenüber den Hilfesuchenden verpflichtet. Der Opfer- und Täterschutz ist den Umständen entsprechend zu gewährleisten. Die Vertrauenspersonen sind in letzter Instanz ihrem Gewissen verpflichtet." Protokoll Wien

Erklärung:
Um die Arbeit der Vertrauenspersonen qualitativ hochwertig zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, ist der Austausch der Vertrauenspersonen gestattet.
Dabei wird die Anonymität der Hilfesuchenden stets gewährleistet.
In jedem Einzelfall muss mit der hilfesuchenden Person abgeklärt werden, ob und in welchem Umfang das Themengebiet abstrahiert in den Austausch getragen wird.
Dazu ist zum Beispiel geplant, dass sich VP zum Ende einer ZaPF treffen. Mit einem Austausch soll sicher gegangen werden, dass Probleme erkannt und strukturiert angegangen werden können. Ziel ist es beispielsweise Fortbildungen zu Schwerpunktthemen anbieten zu können.


Wir schauen in der Postersession, ob es große Anmerkungen gibt :-)

Zusammenfassung/Ausblick

Der AK diskutierte und formulierte ein Konzept, wie dem Mythos von der absoluten Verschwiegenheit der Vertrauenspersonen entgegengetreten werden kann. Dies soll durch eine entsprechende Erläuterung zu den bestehenden Formulierungen (die im Plenum beschlossen werden soll) geschehen.

Beschlussvorlage für das Plenum:

Antrag zu einer Selbstverpflichtung der ZaPF

Die ZaPF bekräftigt (und konkretisiert) die Selbstverpflchtung aus Wien 2013[1]:

"Die angesprochene Vertrauensperson ist zur Diskretion gegenüber den Hilfesuchenden verpflichtet. Der Opfer- und Täterschutz ist den Umständen entsprechend zu gewährleisten. Die Vertrauenspersonen sind in letzter Instanz ihrem Gewissen verpflichtet."

Um die Arbeit der Vertrauenspersonen zu verbessern, ist der Austausch der Vertrauenspersonen untereinander gestattet. Dabei wird die Anonymität der Hilfesuchenden stets gewährleistet. In jedem Einzelfall muss mit der hilfesuchenden Person abgeklärt werden, ob und in welchem Umfang das Themengebiet abstrahiert in den Austausch getragen wird. Dazu ist zum Beispiel geplant, dass sich Vertrauenspersonen zum Ende einer ZaPF treffen. Mit einem Austausch soll sichergestellt werden, dass Probleme erkannt und strukturiert angegangen werden können. Ziel ist es beispielsweise Fortbildungen zu Schwerpunktthemen arrangieren zu können. Mögliche Maßnahmen gegen strukturelle Probleme sollen mit zukünftigen Orgas besprochen werden.

[1] https://zapf.wiki/WiSe13_AK_Anti_Harassment_Policy