WiSe17 AK Uni-Wechsel

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Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Fabs (TU Berlin)

Der Uniwechsel-Prozess ist ineffizient und verbaut viele Chancen. So kann es (zumindest in Berlin) durch unglückliche Synergien diverser z.T. einzeln sinnvoll erscheinender Regulationen dazu kommen, dass

  • ein Uniwechsel außerhalb der Regelstudienzeit kategorisch unmöglich werden kann
  • ein Uniwechsel u.U. nur innerhalb der ersten 3 Fachsemester im Bachelor bzw. 2 im Master möglich ist
  • je nach StuPO es tatsächlich unmöglich sein kann, von einer Universität an bestimmte andere zu wechseln.

Bisher hat das alles aufgrund kulanter Prüfungsausschüsse geklappt, aber durch ungünstige Wechsel kommt es jetzt dazu, dass bestimmte Prüfungsausschüsse solche formalen Kriterien dazu nutzen, um einen Bewerber auf höhere Fachsemester außerhalb der Regelstudienzeit abzulehnen.

In diesem AK sollen

  • Erfahrungen ausgetauscht werden, wo sonst ähnliche Probleme aufgetreten sind und wie dort mit diesen umgegangen wurde
  • Konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet werden
  • Eine (oder mehrere an verschiedene geeignete Adressaten gerichtete) Resolution(en) erarbeiten, um auf eine (politische) Änderung der Regulationen hinzuwirken.

Arbeitskreis: Uni-Wechsel

Protokoll vom 29.10.2017

Beginn
15:06 Uhr (ENT)
Ende
17:33 Uhr (ENT)
Redeleitung
Fabs (TUB)
Protokoll
Jenny (FUB)
Anwesende Fachschaften
Universität Bayreuth,
Freie Universität Berlin,
Humboldt-Universität zu Berlin,
Technische Universität Berlin,
Goethe-Universität a. Main,
Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald,
Universität Heidelberg,
Friedrich-Schiller-Universität Jena,
Technische Universität Kaiserslautern,
Universität Konstanz,
Universität Potsdam,
Universität Rostock,
Eberhard Karls Universität Tübingen,
Karlsruher Institut für Technologie,
Julius-Maximilians-Universität Würzburg,

Wichtige Informationen zum AK

  • Ziel des AK: eine Resolution, eine Resolution!
  • Handelt es sich um einen Folge-AK: nein, kein Folge-AK, kein Vorwissen nötig
  • Materialien und weitere Informationen: BerlHG, BerlHZG, die entsprechenden Hochschul- und Hochschulzulassungsgesetze der anderen Bundesländer, Eventuelle Einstufungsrichtlinien und Zulassungssatzungen der Hochschulen
  • Wer ist die Zielgruppe?: wen es interessiert, ZaPFika mit Prüfungsausschusserfahrung stark erwünscht
  • Wie läuft der AK ab?: Problemvorstellung, allgemeine Anprangerung des Problems, gemeinsames Erarbeitung von Lösungsvorschlägen, Resolution schreiben.
  • materielle (und immaterielle) Voraussetzung: allgemeine kognitive Fähigkeiten, geistige Anwesenheit erwünscht.

Einleitung/Ziel des AK

Protokoll (schnelle runtergetippte Version direkt aus dem AK)

Fabs (TUB) erklärt kurz wie er sich den AK vorgestellt hat:

Der AK hat sich aus zwei konkreten Problemfällen ergeben, die kurz im Plenum angesprochen wurden, die er aber nochmal ausführlich erklären würde. Danach soll auseinander genommen werden welche Regelungen wie ineinander greifen und damit insgesamt zu einem großen Problem werden. Hierzu sollen auch die Hochschulgesetze der verschiedenen Bundesländer in einem Leseblock durchgegangen und wichtige Passagen in einem Pad gesammelt werden. Anschließend soll darüber diskutiert werden, wie man das Problem lösen könnte und eventuell eine Reso vorbereitet werden.

Die zwei Beispielproblemfälle aus denen sich die Thematik ergeben hat:

  1. Wenn jemand anfängt Physik zu studieren, sich aber im Laufe des 1. Semesters exmatrikuliert, kann diese Person das Studium an einer anderen Uni nicht wieder aufnehmen, sondern muss abgelehnt werden, weil die Person schon einmal im 1. Fachsemester eingeschrieben war. Daher kann sie nicht wieder zum 1. Fachsemester zugelassen werden aber auch nicht zum 2. Fachsemester , da noch nicht die erforderlichen inhaltlichen Leistungen erbracht wurden.
  2. Wenn jemand von der FUB an die HUB wechseln möchte, vorher im 2. Fachsemester war aber am Ende noch nicht 60 LP absolviert hat, wird eine Immatrikulation in das 3. Fachsemester abgelehnt, da eine Immatrikulation nur in ein höheres Fachsemester erfolgen kann, man allerdings die Leistungspunkte gemäß des Studienverlaufsplans absolviert haben muss.

Wechsel an die HUB wo eine Imma in das 3. Fachsemester nicht möglich war PrA, wenn nicht 60 LP erbracht wurden.

Elli (TUB) schlägt vor nach der Beschreibung der Probleme erstmal einen kurzen Austausch zu machen.

Fabs (TUB) schlägt vor die Regularien aufzudröseln.

Marvin (Tübingen): Will der Prüfungsausschuss die Person dann gar nicht immatrikulieren oder nur nicht ins 3. Fachsemster.

Fabs (TUB): Nach den Regularien kann kann man dann nur ins 3. Fachsemester immatrikuliert werden aber das will der Prüfungsausschuss nicht, weil nicht genügend LP erbracht wurden.

Fabs (TUB): Grundsätzlich läuft ein Uniwechsel so ab: Man bewirbt sich auf ein höheres Fachsemester an einer anderen Uni. Dieser Bewerbung fügt man Bescheinigung über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen bei. Diese nimmt der Prüfungsausschuss als Grundlage für die Einstufung in das entsprechende Fachsemester. Für dieses erhält man dann eine Zulassungsbescheid und erst danach findet erst die Anrechnung der bisher erbrachten Leistungen statt.

Corina (Heidelberg): Hat eine Verständnisfrage. Sie hat LP an der TU erworben und dafür einen Schein erhalten. Könnte sie sich damit nicht einschreiben?

Fabs (TUB): Doch das geht. Das Problem ist nicht die Anrechnung von Leistung, sondern die Einstufung in ein Fachsemester. Man muss erst für ein bestimmtes Fachsemester zugelassen werden und das kann man nur, wenn der Prüfungsausschuss dem zustimmt.

Zoë (FFM): Geht es nur um einen Wechsel in ein hörere Fachsemester?

Fabs (TUB): Ja, da man nicht ins erste Fachsemester wechseln kann.

Niko (Kaiserslautern): Beispiel: Jemand hat etwas studiert und 25 LP in Statistik absolviert. Danach wollte sich die Person dann in den Mathe Master einschreiben, allerdings wurden ihm dort die 25 LP nicht anerkannt. Dieser Fall geht jetzt vor Gericht.

Elli (TUB): Kann sich die Person nicht einschreiben oder wurden ihm die Leistungspunkte nicht anerkannt.

Niko (Kaiserslautern): Man braucht die 25 LP um den Master anzufangen.

Zoë (FFM): Das war das was sie mit Wechsel zum 1. Fachsemester meinte.

Fabs (TUB): Das Thema Uni-Wechsel vom Bachelor zum Master ist auch interessant und wichtig, würde aber den AK sprengen.

Zoë (FFM): Das Problem ist, dass die Vorgaben der Länder nicht mit den Vorgaben der Unis zusammen passen.

Fabs (TUB): Insgesamt gibt es viele einzelne Richtlinien, die auch sinnvoll sind aber die in Summe zu Problemen führen.

Es gibt keine weiteren Erfahrungsberichte.

Fabs (TUB): Die Idee wäre ein Schaubild zu erarbeiten um zu verdeutlichen wie die Regularien ineinander greifen und an welchen Stellen etwas schief läuft.

unterschiedliche Regularien:

  1. Monotonie der Fachsemester
  2. Einstufung anhand von Leistung
  3. Für einen Abschluss müssen mindestens 50% der LP an der Uni erworben werden, die den Abschluss ausstellt.

Regelung 1 ist an sich sinnvoll, da man Fachsemester hochzählt. Allerdings gibt es zwischen den Punkten 1 und 2 einen Konflikt beim Einschreiben in höhere Fachsemester. Dazu kommt in einigen Bundesländern Regelung 3 hinzu.

Zoë (FFM): Geht es bei 3. um die tatsächlichen Leistungen, die an der Uni erbracht werden, oder darum, dass es sie dort theoretisch auch gibt.

Die Konsequenz aus 1. und 2. ist, dass man nur die Uni wechseln kann, wenn man in Regelstudienzeit studiert.

Selbst wenn man das erfüllt und man zum 5. Semester wechseln will, greift dann immer noch 3. Man kann dann wechseln aber keinen Abschluss mehr bekommen, da man nicht mehr 50% der Leistungspunkte an der neuen Hochschule erwerben kann. Das steht unter anderem im BerlHG und in Hessen gibt es das auch.
Allerdings kann man sich nicht nur einen Teil seiner bisherigen LP anrechnen lassen und die restlichen an der neuen Uni nochmal absolvieren, da man eine Prüfungsleistung nicht nochmal erbringen kann, wenn man sie schon bestanden hat. Außerdem würde man dann wieder mit der Regelstudienzeit in Konflikt kommen.

Einzeln ergeben die Regelungen Sinn, allerdings führen sie zusammen zu diesen krassen Konflikt.

Wenn man eins der Elemete raus nimmt, funktioniert es allerdings trotzdem noch nicht. Die vorgestellten Beispiel ist sind aus Berlin.

Bitte für die nächsten 20 min.: Schaut in eure Landeshochschulgesetze und findet heraus unter welchen Voraussetzungne jemand zugelassen werden kann und welche Probleme hierbei auftreten können. Tragt alles was euch auffällt in das folgende Pad unter eurem Bundesland ein. https://protokolle.zapf.in/Uniwechsel#

Marvin (Tübingen): Kann man sich nicht in ein anderes Studienfach einschreiben und dort in ein beliebiges Fachsemester einstufen lassen?

Fabs (TUB): Wenn man sich in ein anderes Studienfach einschreibt muss man sich aus seinem bisherigen Studienfach exmatrikulieren.
Die Problematik ist: Man macht 2 Semester an Uni A, dann Wechsel zu Uni B, der Prüfungsausschuss fordert: mind. 60 LP in Physik, andere Leistungspunkte zählen nicht.

Man muss dafür sorgen, dass die Punkte im richtigen Studienfach angerechnet werden. Urlaubsemester sind schwierig, da man schwer erklären kann wieso man nebenbei an einer anderen Uni studiert.

Marvin (Tübingen): In Tübingen 4+1 System. Leute hören Vorlesungen nach, die weder in den Bachelor noch in den Master eingeschrieben werden, die weder BA noch Master Vorlesung sind.

Fabs (TUB): Leute können unter Auflagen zugelassen werden.

Jenny (FUB): An der FU Berlin kann nicht unter Auflagen zugelassen werden. Hier müsste man mal ins BerlHG schauen, ob das eine Regelung der Uni ist oder länderabhängig.

Fabs (TUB): Laut BerlHG: Zitiert aus dem Pad "..." . Es wird nach Studienverlaufsplan eingestuft. Das steht im Gegensatz zur Freiheit von Forschung und Lehre.

Fabs (TUB) ergänzt, dass die betroffene Person bei der Rechtsberatung des AStA war. Dieser meinte, dass das tatsächlich nicht geht und die Rechtslage da eindeutig ist. Außerdem ist es ein bekanntes Problem, dass immer mal wieder auftritt.

Marcus (HUB): §23a Anrechnung von Studienleistung: Absatz 3 (oder Absatz 1, Satz 4): Es kann eine Einstufungsprüfung erfolgen um in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden, allerdings hat man kein Recht darauf, dass die Uni einem diese Prüfung auch ermöglicht.

Damit ist der Leseblock erstmal beendet.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten das Problem anzugehen.

Fabs (TUB) zählt die Möglichkeiten auf:

  1. Resolution an Prüfungsausschüsse um das Verhalten anzuprangern.
  2. Akkreditierungsrichtlinien (hier steht es allerdings schon drin, dass ein Uniwechsel problemlos möglich sein soll)
  3. Universitäten anschreiben um auf der Ebene regulieren zu schaffen
  4. Politisch auf das Problem zugehen, da eventuell nicht konform mit der Verfassung. Denn ein gewünschter Wechsel im 1. Fachsemester kann zu einem generellen Berufsverbot führen.

Laurin (FFM): Hatte der Prüfungsausschuss Angst das Gesetz zu brechen oder einfach keine Lust sich mit dem Thema zu befassen? Fabs (TUB): Der Prüfungsausschuss hat die Zulassung abgelehnt, da die Person außerhalb der Regelstudienzeit lag.

Andy (Würzburg): Prüfungsausschüsse sind langfristig nicht der richtige Ansprechpartner, da sie die Regeln nur ausführen und sich eigentlich daran halten müssen. Man müsste eher auf universitärer Ebene versuchen etwas an den Regelungen zu ändern.

Elli (TUB) unterstützt das, da wir uns schwer an die Prüfungsausschüsse wenden können mit der Bitte die Gesetze zu brechen. Aber wir können für das Thema sensibilisieren um zu erreichen, dass Regelungen schwächer ausgelegt werden.

Corinna (Heidelberg): In Heidelberg ist das Problem, das die Semester monoton steigen, aber da können die Unis nichts dafür.

Andy (Würzburg): Was hätten wir als ZaPF gerne, wie ein Uniwechsel noch möglich sein sollte? Wo auch immer das konkrete Problem liegt, kann sich dann trotzdem auf die Reso beziehen. Jedesmal anderer konkreter Angriffspunkt, der in den Aufgabenbereich anderer Organisationen passt.

Joachim (KIT): Unis können nicht immer was dafür aber man kann versuchen sie dazu zu bewegen etwas zu tun, da sie politisches Gewicht haben.

Elli (TUB): Man kann sie auffordern sich dafür einzusetzen.

Fabs (TUB): Das wäre ein Argument dafür das weiter oben anzusprechen und um Unterstützung zu bitte. Ein anderes Problem ist, dass man schlafende Hunde wecken könnte, weil manche Prüfungsausschüsse vielleicht nicht wissen, dass sie nicht in ein höheres Fachsemester einstufen dürfen. Wenn ihnen das bewusst wird, könnte sich die Situation verschlechtern.

Fabs (TUB): In den Akkreditierungsrichtlinien steht, dass ein Uniwechsel problemlos möglich sein sollte. Darauf kann man sich beziehen.

Argumente: Die Akkreditierungsrichtlinien sagen, dass ein Uniwechsel möglich sein soll. Allerdings stehendie LHGs dazu im Widerspruch.

Laurin (FFM): Es könnte passieren, dass dann die Akkreditierungsrichtlinien verschlechtert werden, um sie an die anderen Regelungen anzupassen.

Elli (TUB) glaubt nicht, dass das passieren könnte, da vom Akkreditierungsrat ständig der Wunsch nach besseren Wechselmöglichkeiten kommt.

Fabs (TUB): Wer wäre der richtige Ansprechpartner, wenn man die Leute, die Akkreditierung machen, erreichen möchte?

Jenny (FUB): Wäre das vielleicht ein Thema für ein Pool-Vernetzungs-Treffen?

Fabs (TUB): Vielleicht eher die Akkreditierungsagenturen? Wer bestimmt die Akkreditierungsrichtlinien?

Laurin (FFM) schaut nach...

Fabs (TUB): Prinzipiell müsste man sich an die Länder wenden und darauf aufmerksam machen, dass es einen Wiederspruch zwischen Akkreditierung und Landeshochschulverordnung.

Andy (Würzburg) hat für Bayern nur die Regelung gefunden, dass eine komplett nicht bestandene oder eine bereits bestandene Prüfung nicht wiederholen kann. Weiß nicht, ob es dort überhaupt eine Regelung für Einstufung gibt.

Laurin (FFM): Die ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen wird von der KMK gemacht.

Fabs (TUB): Das ist praktisch, da die KMK, glaubt er, auch für die Landeshochschulgesetze verantwortlich ist. Außerdem wäre es interessant das mit anderen BuFaTas abzusprechen.

Jenny (FUB): Die MeTaFa hatte ein Konzept entwickelt um Positionen mit mehreren BuFaTas zu verabschieden, das ist allerdings ineffizient, wenn man kurzfristig auf Dinge reagieren möchte.

Elli (TUB) ist nicht so wahnsinnig davon überzeugt auf dieser ZaPF schon eine Reso zu schreiben, da die Informationslage extrem schwierig ist.

Fabs (TUB): Wir können hier einen Rahmen abstecken um festzuhalten was wir überhaupt machen können.

Elli (TUB): Noch wissen wir nichtmal, ob es vielleicht nur ein Berliner Problem ist. Können wir eine Anfrage an die anderen BuFaTas schreiben, ohne dass es eine Reso geben muss?

Fabs (TUB): Wir können erstmal ein Positionspapier entwerfen, um den bisherigen Stand festzuhalten.

Jenny (FUB): Wir müssen nicht unbedingt etwas beschließen. Wir haben sehr viel diskutiert und Argumente und Meinungen im Protokoll festgehalten.

Fabs (TUB): Es kann ein Positionspapier dazu geben, dass wir eine Meinung haben.

Corinna (Heidelberg): Findet die Regelung mit den 50% gar nicht so schlecht aber man könnte es in Richtung eines anderen Prozentsatzes veschieben.

Fabs (TUB): Wenn man an eine andere Uni wechselt, kann nur bis zu 50% anerkannt werden. Es muss trotzdem die Möglichkeit geben zu wechseln. Man könnte die Grenze in Richtung der Menge der Leistungspunkte eines Semesters verschieben.

Stefan (Jena): Das wäre im Master problematisch, da die Masterarbeit über zwei Semester geht.

Zoë (FFM) schließt sich an.

Fabs (TUB): Dann muss auch ein Wechsel außerhalb der Regelstudienzeit möglich sein.

Andy (Würzburg): Fokus sollte darauf liegen, dass die Kopplung zwischen Regelstudienzeit und Uniwechsel, dazu führt, dass jemandem, der nicht in Regelstudienzeit ist, nicht wechseln kann.

Marvin (Tübingen): Die Probleme gibt es nicht, da die Fachsemesterzahl ansteigt, es aber als einziges Kriterium eine Orientierungsprüfung gibt. Wenn man eine "zu hohe" Fachsemesterzahl hat, geht man zu einem Beratungsgespräch und danach ist das weiter kein Problem.

Jenny (FUB): Ist das von den Regularien her so oder wird das so ausgelegt?

Marvin (Tübingen): Sie können endlos studieren, wenn die beiden Hürden, die es gibt, genommen wurden.

Elli (TUB): In welchen Fällen ist es nicht sinnvoll die Uni wechseln zu können? Es gibt unterschiedliche Zugangs und Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. maximale Semester oder Orientierungsprüfungen. Der Fall, dass jemand von Uni zu Uni wechselt und immer weiter studiert ist sehr konstruiert.
Kernaussage: Man muss sich fragen, welche Limitierunen sollte es geben? Eigentlich fällt ihr keine sinnvolle ein.

Laurin (FFM): Was ein bei ihnen ein Thema ist. Es gibt den Hochschulpakt 20/20. Danach wird das Geld, gemessen an Studierenden in Regelstudienzeit, vergeben. Weiß nicht sicher wie das in anderen Bundesländern ist.

Fabs (TUB): Was haltet ihr davon einen Entwurf zu schreiben in dem sich die ZaPF dafür ausspricht, dass ein Studienplatzwechsel unabhänging von geleisteten Leitstungen und unabhängig von der Semesterzahl möglich ist?

Elli (TUB): Fidnet es schwierig, wenn man sich Studiengänge anschaut, die sehr voll sind. Wenn eine Uni keinen Platz hat, dann ist das nochmal ein anderes Problem. Das wollen wir aber gar nicht adressieren.

Zoë (FFM): In der hessischen und bayrischen Verordnung ist geregelt, dass geschaut wird wie voll der Studiengang ist.

Sven (Greifswald): Bei ihnen wird das auch direkt an der Uni geschaut.

Fabs (TUB): Eine Regelung über ein Mindestmaß an erbrachten Leistungen soll einem Wechsel unabhängig von der bereits erbrachten Leistng nicht im Weg stehen. Das Mindesmaß an Leistungen, das an der abschlussgebenden Universität erbracht werden musss, soll auch an der abschlussgebenden Uni abgeleistet werden können.

Marcus (HUB): Eine Limitierung der anzuerkennenden Leistungspunkte soll nicht erfolgen.

Fabs (TUB): Das wollte er nich sagen, da z.B. Unis mit Schwerpunkt an der LP erbracht worden sind auch diese LP anerkennen.

Corinna (Heidelberg): Findet die 50% Regelung eigentlich ganz gut. Vielleicht kann man in die Richtung gehen, dass ein begründeter Uniwechsel unabhängig davon ist.

Elia (Konschdanz): Es sind oft schwammige Begründungen.

Fabs (TUB): Meine Meinung ist: Wechsel soll möglich sein aber er findet es nicht schlecht, wenn ein Mindestmaß an Leistungen an der abschlussgebenden Uni geleistet wird.

Andy (Würzburg): Zusatz, dass es in Außnahmen/ Härtefälle sollte es trotzdem gebn. Wenn persönliche Fälle dazu kommen, sollte es möglich sein zu wechseln.

Zoë (FFM): Ist sich nicht sicher, ob in jeder Prüfungsordnung Härtefallanträge möglich sind.

Fabs (TUB): Wäre das eine Frage für den Austausch AK, ob es an jeder Uni eine Möglichkeit für Härtefallanträge gibt? Gibt es einen Prüfungsausschuss, der Einzelfallanträge entscheiden kann.

Zoë (FFM): Kann sein.

Fabs (TUB): Wäre eine Kernaussage, dass ein Studium außerhalb der Regelstudienzeit keine Hinderung für einen Wechsel sein soll etwas wo ihr dahinter stehen würde?

Allgemeine Zustimmung.

Zoë (FFM): Was sind den langfristig unsere Ziele? Ansonsten müsste man das ja auch an andere BuFaTas rantragen und das Thema würde alle Studiengänge betreffen, die nicht zugangsbeschränkt sind.

Elli (TUB): Auch die, die nicht zulassungsfrei sind, können das Problem haben. Soll das nur gesagt werden oder als Arbeitsauftrag an den StaPF formuliert werden?

Jenny (FUB): Offizieller und konkreter ist Arbeitsauftrag an den StAPF.

Andy (Würzburg): Allgemein die Präsentation des AKs an das Plenum sollte auf zwei Thesen heruntergebrochen werden.

Fabs (TUB): Sollten wir nicht schon eine konkretere Meinung an die anderen BuFaTas herantragen?

Jenny (FUB): Wir können den anderen BuFaTas auch einfach sagen, wie es ist. Nämlich, dass die Problematik aufgetreten ist und wir das für ein wichtiges Thema halten.

Fabs (TUB): Wie ist die Stimmung dafür
A: ein Positionspapier
Wenn es im Plenum zerupft wird, dann ziehen wir es zurück.
B: eine Selbstverpflichtung sich mehr mit dem Thema auseinander zu setzen und sich selbst zu verpflichten mehr Informationen zu sammeln und das Problem im Auge zu behalten.

Andy (Würzburg): Sieht den Nutzen der Selbstverpflichtung nicht. Wenn es Interesse gibt, dann machen das Leute von alleine, wenn nicht dann machen sie es auch mit Selbstverpflichtung nicht.

Elli (TUB): Folge AK plus Selbstverpflichtung ist ausreichend. Außerdem ist das was der AK hier schon festgehalten hat etwas das die Meinung der ZaPF wiederspiegelt.

Fabs (TUB): Das könnte im Plenum zerlegt werden, weil Meinung der ZaPF kein Arbeitsauftrag ist.

Corinna (Heidelberg): Wir können den Arbeitsauftrag nicht losschicken, solange wir uns nicht damit beschäftig haben.

Fabs (TUB): Wir können andere auch dazu einladen sich mit dem Thema zu befassen.

Corinna (Heidelberg): Wir solltne erst über die Meinung abstimmen, danach den Arbeitsauftrag.

Andy (Würzburg): Der Arbeitsauftrag bezieht sich darauf, dass sich anderen BuFatas schon damit auseinander setzen während wir auch noch über unsere Meinung nachdenken.

Corinna (Heidelberg): Wir können darüber abstimmen, ob es wichtig genug ist, um das an die anderen BuFaTas weiterzugeben.

Meinungsbild:

Wer wäre dafür eine Meinung der ZaPF festzuhalten?
Dafür: Niemand
Dagegen: viele

Andy (Würzburg): Man kann an andere BuFaTas herantragen, dass es Redebedarf gibt und so darstellen, dass der AK eine Meinung hatte, der nicht als Meinung der ZaPF da steht, weil die Diskussion noch nicht so weit ist.

Fabs (TUB): Dann wird ein Arbeitsauftrag an den StAPF geschrieben, die Problematik des Uniwechsels außerhalb der Regelstudienzeit an andere BuFaTas heranzutragen und uns damit mehr Meinungen einholen.

Es geht in der Postersession weiter.

Zusammenfassung

Es wurde die Problematik des Uni-Wechsels anhand von zwei Fallbeispielen erläutert und diskutiert. Dazu wurden Passagen zum Thema Zulassung und Einstufung aus den LHGs der verschiedenen Länder und anderen Hochschulgesetzen in einem Pad gesammelt. Es soll ein Arbeitsauftrag an den StAPF geschrieben werden, der beinhaltet, dass andere BuFaTas dazu angeregt werden sich auch mit dieser Problematik zu befassen.