WiSe17 AK BAföG

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Version vom 1. November 2017, 00:04 Uhr von Peter Steinmüller (Diskussion | Beiträge)
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Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Petrie(KIT)
Auf der letzten ZaPF wurde bereits das BAföG angesprochen. Dabei wurde überlegt, ob es möglich ist, die Finanzierung des Studiums zu verbessern und zu erleichtern.
Dies soll in diesem AK anhand der 21. Sozialerhebung [1][2] weitergeführt werden.
[1]: http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf
[2]: http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_zusammenfassung.pdf

Arbeitskreis: BAföG

Protokoll vom 29.10.2017

Beginn
08:00 Uhr
Ende
10:00 Uhr
Redeleitung
Peter Steinmüller (KIT)
Protokoll
Jonas Broleen (Uni Oldenburg)
Anwesende Fachschaften

Freie Universität Berlin, Universität Duisburg-Essen; Augsburg;Standort Duisburg, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Universität Heidelberg, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Universität Konstanz, Ludwig-Maximilians-Universität München, Philipps-Universität Marburg, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Universität Potsdam, Universität des Saarlandes, Karlsruher Institut für Technologie,

Wichtige Informationen zum AK

  • Dies ist ein Folge AK zu dem AK in Berlin

Einleitung/Ziel des AK

Das Ziel des AKs war es, Punkte zu finden, welche die Finanzierung des Studiums verbessern würde bzw. erleichtern würde.

Protokoll

Peter (KIT): Der AK zielt nicht auf eine Reso ab (noch nicht). Als erstes wird die Sozialerhebung angesehen. Die Sozialerhebung ist ohne die Änderung des BAföG Gesetzes von 2016. Die Einnahmen, welche in der Erhebung angegeben sind, werden von den meisten Anwesenden nicht erreicht. Ausgaben bezüglich Miete stoßen auf ein besseres Verständnis. Prinzipell gab es, gegenüber der letzten Erhebung, einen Rückgang an Studenten, welche BAföG beziehen. Maximale Forderung sollte elternunabhängiges BAföG sein!

Felix (Duisburg-Essen): In NRW soll komplett ein elternunabhängiges BAföG eingeführt werden. Wird vom AK als Schritt in die richtige Richtung gesehen

Aus der Erhebung geht auch hervor, dass auch die Förderung durch die Eltern weniger Studenten betreffen.

Die Diskussion wird von der Erhebung gelöst. Als erstes wird die maximale Förderungsdauer angesprochen, welche der Regelstudienzeit des Studiengangs entspricht. Eine weitere Förderung ist nur auf Antrag möglich.

Leo (Heidelberg): Was ist mit Leuten, welche in der Fachschaft bzw. Hochschulpolitisch aktiv sind? Diese Zeit wird kaum bis gar nicht berücksichtigt. Forderung daraus: Förderungsdauer bei Ämtern erhöhen.

Christina (Freiburg): Was ist mit Geschwisternunabhängigem BAföG? Grund: Solange Geschwister studieren, besteht BAföG Anspruch. Nach Abschluss der Geschwister reduziert sich das BAföG.

Joachim (KIT): Das BAföG ist Bundessache. Die FDP möchte dies tatsächlich ändern. Daher sollte der Punkt BAföG in den AK "Forderung an die Bundesregierung" aufgenommen werden.

<Die folgende Diskussion/Ideensammlung wurde mit einer Tabelle an der Tafel geführt. Die Endfassung der Tabelle findet sich am Ende.>

Jasmin (Konstanz): Ein Studienwechsel ist nach 3 Semestern nur erschwert möglich, da in diesem Fall die Motivation für den Wechsel dargelegt werden muss. Bei einem Wechsel werden nur noch die verbleibenden Anzahl bis zur Regelstudienzeit gefördert.

Peter (KIT): Studenten, welche nicht bei den Eltern wohnen bekommen Wohngeld und Personen über 25, welche selbst versichert sind einen Zuschlag zur Krankenkasse. Diese Ausgaben werden bei der Berechnung des Regelsatzes nichts beachtet. Eine Person für die 9€ ausgerechnet werden, erhält nichts. Werden hingegen 10€ ausgerechnet, erhält man bis zu 290€.

Joachim (KIT): Die Schulden der Eltern sollten ebenfalls berücksichtigt werden, da die Fehler, welche die Eltern mit Geld gemacht haben, nicht dem Kind ausgelegt werden sollte. Peter (KIT): Es besteht die Gefahr, dass Eltern Absichtlich Schulden aufnehmen, damit das Kind gefördert wird.

Christian (Marburg): Die Bürokratie sollte reduziert werden. Es werden zu viele Dokumente geordert. Peter (KIT): Für die Vereinfachung gibt es momentan die Einführung der Online-Anträge. Das System ist Landessache und funktioniert noch nirgendwo zu 100%.

Matthias (LMU): Der Freibetrag könnte, wie 2016, nochmals erhöht werden. Dies gilt auch für die maximale Förderhöhe.

Katharine (Lübeck): Wenn man Halbwaisenrente bezieht, wird diese einem vom BAföG wieder abgezogen. Die Frage, ob dies sinnvoll/gerecht ist.

Leo (Heidelberge): Behinderte Personen werden nur zeitlich beschränkt unterstützt, wenn sie eine Person zur Beaufsichtigung/Begleitung benötigen. Peter (KIT): Auch bei Studierenden mit Kind spielt das BAföG und vor allem die maximale Dauer eine wichtige Rolle.

Johannes (Furtwangen): Der Mietspiegel aus verschiedenen Städten wird nicht berücksichtigt.

Leo (Heidelberg): Behinderungen und Ausländerförderungen sind Randgruppen und sollen nicht unter Bürokratie gefasst werden.

Peter (Karlsruhe): Studiengebühren wie in BaWü werden im BAföG nicht berücksichtigt.

Chrisitian (Marburg): Marburg ermöglicht die Anrechnung und Bescheinigung von Fachschaftsarbeit, was zu einer Verlängerung der Förderungsdauer führen kann.

Peter (Karlsruhe): Wird nicht überall anerkannt bzw. ausgestellt und wird eher kritisch bei vielen Unis gesehen.

Liste (Absteigende Priorisierung): Die Maximalforderung sollte sein, dass BAföG vollständig Elternunabhängig zu fordern.

Die Freibeträge als auch die Höhe des Förderungsbeitrages sollte erhöht werden, um realen Ausgaben zu entsprechen (siehe 21. Sozialerhebung).

Gleichzeitig sollte der bürokratische Aufwand reduziert werden. Dies führt zu einer Verbesserung des Datenschutzes, da unnötige Daten nicht erhoben werden sollten. Auch können interne Auslegungen in einzelnen Studierendenwerken umgegangen werden kann.< \br>Als Beispiel für eine bessere Bürokratie zählen eine bessere Berechnung, welche Ausgaben wie Miete (nach Möglichkeit entsprechend örtlichem Mietspiegel) und Krankenkasse berücksichtigt, was momentan nicht in den monatliche Ausgaben des Studierenden eingehen. Auch der Abzug einer Halbwaisenrente wird als kritisch gesehen.

Maximale Förderungsdauer erhöhen: Die Förderungsdauer sollte länger sein als die Regelstudienzeit, da die durchschnittliche Studiendauer länger ist.

Sonderfälle sollten bei der Förderungsdauer berücksichtigt werden, um eine allgemeine Studierbarkeit von Studiengängen für alle zu ermöglichen. Hierzu zählen Studieren mit Kind, Behinderungen jeglicher Art so wie spezielle Familiären Umstände. Dies sind Beispiele, es besteht somit kein Anspruch auf Vollständigkeit.


Zusammenfassung

Die maximale Forderung des AK ist ein elternunabhängiges BAföG für alle Studierenden, unabhängig ihrer Vorbildung und/oder sozialen Herkunft. Dies kann zu einer Reduzierung von Bürokratie führen und die Sicherheit im Studium verbessern.