WiSe16 Zwischenplenum

Aus ZaPFWiki


Formalia

Das Zwischenplenum ist mit 51 anwesenden Fachschaften beschlussfähig und wird 16:40 Uhr eröffnet.

Wahl der Redeleitung

Andreas Otto (TU Dresden) und René Schulz (Alumni) werden per Akklamation zur Redeleitung für das Zwischenplenum erklärt.

Wahl der Protokollführer

Matthias Lüth (BuFaK WiSo) und Elisabeth Schlottmann (TU Berlin) werden per Akklamation als Protokollanten für das Zwischenplenum erklärt.

Anwesende Fachschaften

Die Anwesenheit der Fachschaften wird festgestellt:

Universität anwesend?
Universität Anwesend
RWTH Aachen ja
Uni Augsburg nein
Uni Bayreuth ja
FU Berlin ja
HU Berlin ja
TU Berlin ja
Uni Bielefeld ja
Uni Bonn ja
TU Braunschweig ja
Uni Bremen ja
TU Chemnitz ja
TU Clausthal ja
TU Cottbus ja
TU Darmstadt ja
TU Dortmund nein
TU Dresden ja
Uni Duisburg-Essen ja
Uni Erlangen-Nürnberg ja
Uni Duisburg-Essen (Technik) ja
Uni Frankfurt ja
TU Freiberg ja
Uni Freiburg nein
TU Graz ja
Uni Greifswald ja
Uni Göttingen ja
Uni Halle-Wittenberg ja
Uni Heidelberg ja
TU Ilmenau ja
jDPG ja
Uni Jena ja
TU Kaiserslautern ja
KIT ja
Uni Kassel ja
Uni Kiel ja
Universität Koblenz Landau nein
Uni Konstanz ja
Uni Köln ja
Uni Leipzig ja
FH Lübeck ja
Uni Marburg ja
Uni München ja
TU München ja
Uni Münster ja
Uni Oldenburg ja
Uni Potsdam ja
Uni Regensburg ja
Uni Rostock ja
Uni des Saarlandes ja
Uni Siegen ja
Uni Tübingen ja
TU Wien ja
Uni Wien nein
FH Wildau ja
Uni Wuppertal ja
Uni Würzburg ja

Die oben genannten Unis holen ihre Stimmkarte ab.

Damit sind 51 Fachschaften anwesend und die ZaPF damit beschlussfähig.

Im folgenden Abschnitt werden nachkommende Fachschaften sowie die damit resultierende Anwesenheit festgehalten: Dortmund kommt um 16:55 Uhr an und holt die Stimmkarte ab. Damit sind 52 Fachschaften anwesend.

Freiburg kommt um 18:02 Uhr an und holt die Stimmkarte ab. Damit sind 53 Fachschaften anwesend.

Uni Wien kommt um 18:20 Uhr an und holt die Stimmkarte ab. Damit sind 54 Fachschaften anwesend.

Vorschlag der Tagesordnung

  1. Formalia
  2. Organisatorisches
  3. Vorstellung und Beschluss der Resolutionsentwürfe und Positionspapiere
  4. Vorstellung der Arbeitskreise
  5. Preisverleihung Selbstberichte
  6. Sonstiges

Gegen die Tagesordnung wird keine Gegenrede vorgebracht.

Organisatorisches

Bei Interesse besteht die Möglichkeit, Hoodies nachzubestellen. Wer gerne einen hätte, meldet sich beim Tagungsbüro. Die Hoodies werden wohl mehr kosten als die erste Auflage.

Die Abschlussparty findet um 22 Uhr im Novitatis statt. Das Novitatis befindet sich in der Fritz-Löffler-Straße 16.

Alle werden aufgerufen das Büffet zu plündern, da noch sehr viel Essen da ist!

Auf die Frage, ob die Turnhalle am Sonntag länger genutzt werden kann, um vor allem den Fahrern die Möglichkeit zu geben, auszuschlafen, wird erklärt, dass die Halle leider bis 10 Uhr geräumt sein muss, so dass dies leider nicht möglich ist. Es gibt jedoch in der Universität selbst einige Ruheräume.

Zur Parksituation wird erläutert, dass es an der Uni selbst nur begrenzt Parkmöglichkeiten gibt.

Von Seiten der Sitzungsleitung wird angemerkt, dass das Zwischenplenum pünktlich beendet werden wird.

Vorstellung und Beschluss der Resolutionsentwürfe und Positionspapiere

Resolution offener Brief VG Wort - Offener Brief zum Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz

Antragsteller

Patrick Haiber, Katharina Meixner

Antragstext

Adressaten: alle deutschen Physik-Fachschaften, die deutschen Hochschulen, die Sektion 4 der Bibliotheken des Bibliotheksverbandes, die VG Wort (per Mail), KMK/Ministerien, LRK/LHK, LAK, Zeitungen

Die Kultusministerkonferenz hat zusammen mit der VG Wort einen Rahmenvertrag1 über die Vergütung für die Benutzung von urheberrechtlich geschützten Texten zu Unterrichtszwecken abgeschlossen. Dieser gilt ab dem 01.01.2017, und ersetzt das bis dahin geltende pauschale Abrechnungsverfahren. Die Hochschulen haben einzeln die Möglichkeit diesem Rahmenvertrag beizutreten, und jede Benutzung von geschützten Texten einzeln abzurechnen, oder komplett auf sie zu verzichten.

Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften empfiehlt den Hochschulen dem Rahmenvertrag nicht beizutreten.

Wie das Pilotprojekt der Universität Osnabrück2 zeigt, hat die Einzelabrechnung erhebliche Nachteile gegenüber einer kaum mit Verwaltungsaufwand verbundenen Pauschalabrechnung. Nicht nur, dass die Verwaltungskosten für die Einzelabrechnung die reinen Lizenzgebühren um das Fünffache übersteigen, auch die Qualität von Studium und Lehre nimmt spürbar ab. Ganz abzusehen von dem enormen Mehraufwand für die Lehrenden.

Gerade zu Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft und der starken Förderung des eLearnings ist es uns unbegreiflich, wie die VG Wort eine Einzelabrechnung über die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material fordern kann. Dass dies auch anders geht, zeigen alle anderen Verwertungsgesellschaften. Diese haben auch weiterhin Pauschalverträge mit den Bundesländern abgeschlossen.

Wir befürworten eine gerechte Bezahlung der Autoren, jedoch sollte dies nicht zum Preis eines deutlich erhöhten Verwaltungsaufwands geschehen, denn dieser führt zu einer erheblichen Verschlechterung der Lehre.

Wir rufen deshalb die VG Wort auf, wie bisher auch eine pauschale Abrechnung zu ermöglichen!

1 http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Rahmenvertrag__54c_181213_unterschrieben.pdf
2 https://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/forschung/projekte/pilotprojekt_zum_52a_urhg.html

Begründung

Es liegt keine Begründung für den Antrag vor, diese wird mit der Vorstellung verbunden.

Diskussion
Der Antrag wird durch den Antragsteller vorgestellt. Ziel ist es einen offenen Brief an die im Antrag genannten Adressaten per Mail zu versenden.

Robert (Konstanz) fragt nach, ob die Resolution an alle Hochschulen gehen soll oder nur an jene mit Physik im Studienangebot? Darauf wird ewidert, dass alle Hochschulen gemeint sind, da auch alle betroffen sind.

Björn (RWTH Aachen) bittet darum, dass genauer spezifiziert wird, ob mit Ministerien die Kultusministerien gemeint sind? Es erfolgt ebenfalls die Bitte die Zeitungen zu spezifizieren. Patrick führt aus, dass insbesondere die KMK kontaktiert werden soll. Zeitungen sollen vom StAPF ausgewählt werden. Der StAPF bittet den Antragsteller darum, Vorschläge für die Zeitungen zu machen.

Rita (RWTH Aachen) merkt eine redaktionelle Änderung an, die vom Antragsteller übernommen wird.

Der StAPF wird vom Antragsteller gebeten die Resolution innerhalb von 2 Wochen zu verschicken, die Maillisten werden zugeschickt und sind fast fertig.

Katharina (Frankfurt am Main) merkt an, dass die Mail-Listen der Hochschulen noch erstellt werden müssen, da sie noch nicht existieren.

Beschluss

Die ZaPF stimmt einstimmig für den Antrag.

Resolution: Gegen Zulassungsbeschränkungen und Grenznoten

Antragsteller

Stefan Brackertz aus Köln

Antragstext

Adressaten: Rektorenkonferenz, KFP, DPG, Kultusministerkonferenz, Fachschaften

Bildung ist weder Privileg noch Belohnung, sondern ein Menschenrecht. Aufgabe der Hochschulen ist es nicht, Menschen zu selektieren, sondern allen Möglichkeiten und Herausforderungen zur Entwicklung zu bieten. Die dafür notwendigen Kapazitäten sind ggf. aufzubauen.

In der Physik herrscht faktisch kein Mangel an Studienplätzen. Dennoch gibt es an einigen Hochschulen (größtenteils formale) Zulassungsbeschränkungen und bei den meisten Physik- Masterstudiengängen zusätzlich Zugangsbeschränkungen, vor allem in Form von Grenznoten. Dies hat vor allem folgende Wirkungen:

  • Die Existenz von Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen erzieht in die falsche Richtung:
    • Zulassungsbeschränkungen stellen Schüler*innen und Bachelor-Student*innen zueinander in Konkurrenz. Sie erschweren Kooperation oder legen nahe, sie zu einem rein strategischen Deal zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die Beschränkungen faktisch nicht greifen, weil nur wenige so weitreichende Einblicke in die Hochschulpolitik haben, dass sie abschätzen können, ob das auch die nächsten Semester so bleibt.
    • Auch Zugangsbeschränkungen, die keine Konkurrenz herstellen, erziehen zu entfremdetem Lernen nach Notenkalkül.
    • Zugangs und Zulassungsbeschränkungen lassen den eigenen Studienplatz nicht als ein historisch erkämpftes Recht erscheinen. Sie legen stattdessen nahe, sich als auserwählt auf Grund besonders guter Erfüllung von Erwartungen anzusehen. Dies fördert eine elitäre Attitüde sowie ein angepasstes, statt kritisch-hinterfragendes Studium und ist zudem einschüchternd für Studierende, die nicht akademisch vorbelastet sind oder weniger gerade Biografien haben oder anstreben. Dies ist kontraproduktiv dafür, dass Wissenschaft von allen im Interesse aller betrieben wird.
  • An vielen Hochschulen ist es üblich, dass relativ viele ihre Zugangsberechtigung zum Masterstudium über Ausnahmeregelungen erhalten, obwohl sie die Grenznote nicht erfüllen.
  • Die damit verbundene willkürliche Entscheidung über die Möglichkeit, sein Recht auf Bildung wahrzunehmen, ist unvertretbar und verstärkt die negative Erziehungswirkung immens.
  • Probleme im Studium sind individuell und können nicht durch generelle Restriktionen behoben werden.

Die ZaPF spricht sich gegen Zugangsbeschränkungen über das Abitur und dessen Äquivalente hinaus sowie gegen Zulassungsbeschränkungen jeder Form für die Physik- Bachelor-Studiengänge aus.

Die ZaPF spricht sich gegen Zugangsbeschränkungen über einen inhaltlich passenden Abschluss hinaus sowie gegen Zulassungsbeschränkungen jeder Form für die Physik-Master- Studiengänge aus. Insbesondere spricht sich die ZaPF gegen Grenznoten aus.

Die verbreiteten Zugangsbeschränkungen im Master sind oft eine falsche Antwort auf das real existierende Problem, dass sich vor allem Bachelor-Absolvent*innen aus dem Ausland vielfach mit Voraussetzungen und Erwartungen bewerben, die nicht zu den Studiengängen passen.

Grenznoten können dieses Problem aber nicht lösen, allein schon weil das Problem Bewerber*innen mit guten und schlechten Noten gleichermaßen betrifft. Auch (gut gemeinte) Willkür ist hier fehl am Platz. Die ZaPF empfiehlt stattdessen:

  • Klare Darstellung des gesamten Inhalts sowie der inhaltlichen Schwerpunkte und des Lehrkonzeptes der Master-Studiengänge
  • Individuelle Prüfung der inhaltlichen Passung der vorangegangenen Studienleistungen, auf welche gegebenenfalls Auflagen folgen
  • Transparenz der zu erfüllenden Anforderungen an die vorangegangenen Studienleistungen
  • Informatives Beratungsgespräch vor Einschreibung ist für Absolvent*innen anderer Universitäten beziehungsweise anderer Studiengänge verpflichtend


Änderungsantrag (Wird vom Antragssteller übernommen)
Antragsteller: Darius (HU Berlin)
Änderung: Einpflegen eines Links zur Umfrage als Fußnote.
Begründung: Ist der Diskussion zu entnehmen.
Begründung

Es gibt keine Begründung für den Antrag.

Diskussion

Die Resolution wird von Stefan Brackertz aus Köln vorgestellt.

Jan Luca (FU Berlin) findt die These: „An vielen Hochschulen ist es üblich, dass relativ viele ihre Zugangsberechtigung zum Masterstudium über Ausnahmeregelungen erhalten, obwohl sie die Grenznote nicht erfüllen.“ sehr stark, jedoch wird sie nicht belegt. Es wird erklärt, dass der Satz aus einer Umfrage auf der letzten ZaPF in Konstanz resultiert. Diese Umfrage kann im Wiki eingesehen werden. Darius (HU Berlin) bittet um Verlinkung der Umfrage an diesem Punkt als Fußnote. Dies wird als Änderungsantrag eingebracht und vom Antragsteller übernommen. Die Umfrage befindet sich hier: https://zapf.wiki/SoSe16_AK_NC

Von Eric (jDPG, Jena) wird die Nachfrage gestellt, ob das Heidelberger Modell zu Park- und Ticketstudenten zur Vermeidung von Blindeinschreibungen berücksichtigt wurde. Es erfolgt eine Beantwortung dahingehend, dass darüber nachgedacht wurde, aber jegliche Zugangsbeschränkungen als hinderlich angesehen werden.

Es wird vorgeschlagen den Antrag weiterhin, bspw. im Backup-AK, zu überarbeiten, da es noch sehr viele inhaltliche Anmerkungen gibt. Im AK selbst gab es eine große, aber keine einstimmige, Zustimmung.

Christian (Oldenburg) merkt an, dass einige Zugangsbeschränkungen, wie bspw. die Sprache, nicht vom Papier berücksichtigt werden.

Adrian (RWTH) fragt nach, inwieweit verpflichtend Beratungsgespräche keine Zugangsbeschränkung sind? Beantwortung dahingehend, dass die Gespräche zwar verpflichtend sind, daraus aber von Hochschulseite keine Ablehnung erfolgen darf. Im Beratungsgespräch sollen aber individuelle Probleme aufgedeckt werden können.

Es wird angemerkt, dass mit Fachschaften bei den Adressaten nur die Physik-Fachschaften gemeint sind.

Da es noch ca. 10-15 Anmerkungen gibt, wird vorgeschlagen, die Resolution in einen AK zu verschieben.

Gegen den GO-Antrag auf Vertagung ins Abschlussplenum der Sitzungsleitung René Schulz gibt es formale Gegenrede, so dass der GO-Antrag mit 2 Enthaltungen angenommen wird.

Beschluss

Es ist, aufgrund von Vertagung in das Abschlussplenum, kein Beschluss gefasst worden.

Resolution Studiengebühren

Antragsteller

Patrick Haiber

Antragstext

Adressaten: MeTaFa, fzs, LAKs, FSen, Bauer, MWK, Grüne Landtagsfraktion, LRK BW, GRÜNE BUND, BAG Wissenschaft GRÜNE, Zeitung

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat vor, Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer in Höhe von 1.500 € pro Semester, für Zweitstudierende in Höhe von 650 € pro Semester einzuführen, sowie die Verwaltungskosten von 60 € auf 70 € zu erhöhen um die Lücken im Landeshaushalt zu schließen.

Wir, die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften, unterstützen die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg in ihrer Positionierung1 gegen dieses Vorhaben und sprechen uns deutlich gegen Studiengebühren jeglicher Form aus.

Aus gegebenem Anlass möchten wir aus dem Parteitagsbeschluss2 der GRÜNEN vom November 2008 mit dem Titel: „Grüne für klares Nein zu Studiengebühren“ zitieren: „Studiengebühren führen in eine hochschulpolitische Sackgasse“. „Die Unterfinanzierung [...] muss über andere Wege überwunden werden, Studiengebühren sind das falsche Mittel dafür.“

1 http://www.studis.de/lak-bawue/fileadmin/lak-bawue/PMs_und_offene_Briefe/Positionierung_der_Landesstudierendenvertretung_Baden-Wuerttemberg_zur_Einfuehrung_von_Studiengebuehren.pdf
2 http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Beschluesse/Bildung-keine-Studiengebuehren-Beschluss-BDK- Erfurt-11-2008.pdf


Änderungsantrag (Wird nicht vom Antragsteller übernommen und zurückgezogen.)
Antragsteller: Claire (Düsseldorf)
Änderung: Streiche „und sprechen uns deutlich gegen Studiengebühren jeglicher Form aus.
Begründung: Ist Teil des nächsten Positionspapiers.
Änderungsantrag (Wird nicht vom Antragsteller übernommen und wie folgt abgestimmt: 3 Fürstimmen, 42 Gegenstimmen, 6 Enthaltungen. Änderungsantrag abgelehnt.)
Antragsteller: Leo (TU München)
Änderung: Ergänze „willkürliche“ vor den Begriffen Studiengebühren.
Begründung: Studiengebühren können zur Vermeidung von Parkstudenten sinnvoll sein, aber nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern.
Änderungsantrag (Wird vom Antragssteller übernommen.)
Antragsteller: Patrick (Konstanz)
Änderung: Streiche das Wort "deutlich".
Begründung: Die ZaPF spricht sich nur dagegen aus, nicht aber deutlich.
Begründung

Es gibt keine Begründung für den Antrag.

Diskussion

Patrick Haiber stellt den Antrag vor.

Die Zeitungen (überregional und regional aus BaWü) werden dem StaPF mitgeteilt. Es sind bisher nur die BaWÜ-Grünen adressiert, man empfiehlt als Adressaten auch die Landesregierung und die Landesparlamentarier zu adressieren. Der Antragsteller übernimmt dies.

Wolfgang,(Würzburg) erfragt, warum die Bundesfraktion adressiert wird. Die Bundesfraktion hat eine andere Meinung zu Studiengebühren, Frau Bauer soll auch von oben Druck bekommen.

Friederike (Alumni) findet es in Ordnung, dass Studiengebühren von Nicht-Steuerzahlern erhoben werden.

Da es sich bei Verwaltungsgebühren auch um Studiengebühren handelt, werden die Begriff im Antrag synonym verwendet.

Es wird noch mal explizt auf den Link in der Fußnote vom Antragsteller verwiesen.

Johannes (Tübingen) merkt an, dass es nur um die Positionierung der Grünen geht, dies ist nicht im Einklang mit dem Sinn der Resolution. Es wird erwidert, dass es das Ziel ist der Landes-Asten-Konferenz eine stärkere Verhandlungsposition zu geben.

Um den Änderunganstrag von Claire (Düsseldorf) (sich gegen Studiengebühren jeglicher Form auszusprechen) sinnvoll debattieren zu können, wird zunächst das Positionspapier zu Studiengebühren behandelt. Das Ergebnis ist, dass der Änderungsantrag zurückgezogen wird, da das Positionspapier angenommen wird.

Das Wort „deutlich“ wird vom Antragsteller gestrichen, da wir uns nur dagegen ausprechen.

Leo (TU München) findet, dass von „willkürlichen“ Studiengebühren gesprochen werden sollte, da nur Haushaltslöcher gestopft werden. Dies wird als Änderungsantrag gestellt, da Studiengebühren zur Vermeidung von Parkstudenten sinnvoll sein können. Nach einem GO-Antrag auf sofortige Abstimmungen wird der Änderungsantrag abgestimmt. Mit 3 Für-Stimmen, 42 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen ist der Änderungsantrag nicht angenommen.

Beschluss

Die Resolution wird mit 45 Fürstimmen bei einer Gegenstimme und 5 Enthaltungen von der ZaPf angenommen.

Positionspapier Studiengebühren

Antragsteller

Patrick Haiber

Antragstext

Die ZaPF spricht sich gegen jede Form von Studiengebühren an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen aus.

Begründung

Es gibt keine Begründung für den Antrag.

Diskussion

Per Meinungsbild wird die Formulierung „spricht sich gegen“ gegenüber „verurteilt“ gewählt.

Es gibt keine Begründung, da es ein kurze knappe Position sein soll. Begründungen gibt es mehr als genug. 2004 gab es bereits eine Resolution der ZaPF zu diesen Thema.

Eric (Jena, jDPG) findet es zu hart formuliert. Langzeitstudiengebühren können bei ausreichender Studienfinanzierung sinnvoll sein. Darauf erwidert Stefan (Köln), dass es auch keine Langzeitstudiengebühren geben sollte. Ein Studium sollte nicht als profitorientierte Investition gesehen werden. Langzeitstudiengebühren verhindern des Weiteren sinnvolle Gremienarbeit.

Zafer (Alumni) merkt an, dass Langzeitstudenten kein BAFöG bekommen und damit durch Langzeitstudiengebühren eine Doppelbelastung vorliegen würde.

Victor (Darmstadt) fragt nach, ob es gewollt ist, dass von staatlich anerkannten Hochschulen auch private Hochschulen betroffen sind? Der Antragssteller bejaht dies, da private Hochschulen abegschafft und Bildung kostenfrei für alle werden sollte.

Beschluss

Die ZaPF spricht sich mit großer Mehrheit mit 35 Stimmen bei 5 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen für das Positionspapier aus.

Positionspapier zu Ethikinhalten im Physikstudium

Antragsteller

Leonhard Günther (TU München), Jennifer Hartfiel (FUB), Jan Luca Naumann (FUB)

Antragstext

Vorschlag 1: Die ZaPF spricht sich dafür aus, Konzepte zu entwickeln, welche Ethik im Physikstudium präsenter machen.

Vorschlag 2: Die ZaPF spricht sich dafür aus, Ethikinhalte in einem angemessen Umfang in das Physikstudium einzubinden, sodass die Möglichkeit geboten wird, sich auch im Rahmen des Studiums mit ethischen Fragenstellungen auseinanderzusetzen.

Änderungsantrag (Wird vom Antragsteller übernommen.)
Antragsteller: Sitzungsleitung
Änderung: Ändere den Antrag auf Vorschlag 2
Begründung: Das Meinungsbild hat sich dafür ausgesprochen.
Begründung

Im AK Ethikmodul wurde nach langer Diskussion festgestellt, dass alle Beteiligten sich darin einig sind, dass Ethikinhalte in einem Physikstudium einen angemessen Rahmen erhalten sollen. Konkrete Ausgestaltungsvorschläge sind schwierig allgemein festzuhalten, da viel von der lokalen Situation der Universitäten abhängt wie z.B. Möglichkeiten zur Kooperation mit Philosophiefachbereichen oder die Umsetzung in den einzelnen Studiengängen.

Diskussion

Es wurde keine Diskussion geführt. Es gibt ein Meinungsbild zwischen Vorschlag 1 und Vorschlag 2. Vorschlag 2 wird mit großer Mehrheit empfohlen. Per Änderungsantrag wird der Antrag auf Vorschlag 2 beschränkt.

Beschluss

Die ZaPF spricht sich mit großer Mehrheit mit 39 Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen für das Positionspapier aus.

Vorstellung des Ausrichters Siegen

#ZaPFwirdSiegen

Ein Film wird gezeigt.

Die ZaPF findet vom 28.10. bis 01.11.17 in Siegen statt.

Ob in dem Wald Zelte aufgestellt werden können, ist unklar, aber vermutlich wird es schneien.

Fundsachenversteigerung aus Konstanz

Möglicherweise gibt es auch Sachen der BuFaTa Philosophie.

Versteigerungsprinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

  • Es geht je 1 Campingstuhl an die 117 und 79.
  • Eine Isomatte geht an die 174.
  • Einmal Nagelackentferner für Zafer.
  • Sonnenbrillen werden an Tobi und 252 verteilt.
  • 1 Steckdosenleiste für 080.
  • 1 Brotbüchse wird ins Plenum geworfen.
  • 1 Jutebeutel für die 171.
  • 1 Kuscheldecke für die 143.
  • 1 Hose an die 337.
  • 1 Schlafsack an Vanessa.
  • 1 Jack Wolfskin-Jacke für die 030.
  • René bekommt eine Unterhose, um seinen Kopf zu wärmen.

Der Rest der Fundsachen wird dem prügelnden Mob freigegeben.

Vorstellung der Arbeitskreise

Doktorandenvernetzung - Fragebogen zur Statuserfassung der Doktoranden an den deutschsprachigen Universitäten

Vorstellung des Fragebogen:

  1. Wie sind die Doktoranden als Statusgruppe an eurer Uni aufgestellt?
    1. Wie ist die rechtliche Lage hierzu uni- und landesweit?
    2. Wie ist die Umsetzung dieser rechtlichen Lage an eurer Uni?
  2. gibt es eine Doktorandenvertretung?
    1. wie ist hochschulpolitische Lage dazu an eurer Uni
    2. wie ist die landespolitische Lage zur Doktorandenvertretung?
    3. falls es eine DV gibt, wie sieht sie aus?
    4. wie ist die Zusammenarbeit zwischen FS und DV, falls vorhanden?
  3. Wie kann man die Doktoranden an eurer Uni am besten erreichen?
  4. Würdet ihr es begrüßen, eine DV an eurer Uni zu haben?

Der Fragebogen soll bis zur ZaPF in Berlin ausgefüllt werden.

Form des Readers

Vorstellung des Fragebogen und Verteilung der TANs, um die Umfrage auszufüllen.

Es gibt einen Link für einen Fragebogen, um die Form des Readers zu verbessern: https://evasys.zv.uni-wuerzburg.de/evasys_11/online.php

Die Auswertung des Fragebogen soll noch auf der ZaPF geschehen, weswegen keine personalisierten Links verschickt werden, was technisch möglich wäre.

Ranking und CHE-AKs

Diskussion über den aktuellen Standpunkt: Die KFP und das CHE selbst möchten wissen, ob das Ranking weiterhin als kritisch gesehen wird? Der AK ist zu dem Schluss gekommen, dass seit Aachen sich die Position eigentlich nicht großartig geändert hat. Wir sehen Rankings weiterhin kritisch, wollen aber konstruktiv mitarbeiten.

Es gibt verschiedene Thesen, die im Meinungsbild bewertet werden. In diesem wird sich grundsätzlich für die Thesen ausgesprochen. In einem weiteren Meinungsbild wird festgestellt, dass auf Basis dieser Thesen ein Positionspapier für Berlin vorbereitet werden soll.

Datei:Thesen Rankings WiSe16.pdf

Die Fragebögen des CHE wurden im Jahr 2016 stark überarbeitet und deutlich den Positionen der ZaPF angepasst, bspw. gibt es weniger Fragen zu den jeweiligen Indikatoren. Es besteht also die Hoffnung auf eine Reduzierung der Fehlerbalken. Weitere Informationen finden sich im AK-Protokoll und in der Diskussion dazu. So wurden zum Beispiel Verbessungsvorschläge erarbeitet, die an das CHE weitergeleitet werden.

Es steht die Frage im Raum, was in Berlin passieren soll. Unteranderem sollen sich dafür Leute finden, die Interesse an der Arbeit der LEUTE haben.

BA/MA-Umfrage

Zafer, Potsdam

Es soll eine neue Umfrage zum Thema geben. Eine Taskforce wird einen Grobentwurf bis Berlin ausarbeiten, um diesen dort abzusegnen. Bis Siegen könnte die Befragung durchgeführt werden. Bis Heidelberg sollen die Daten in Rohform zur Verfügung gestellt werden können. Interessenten werden gesucht.

Die Frage für das Abschlussplenum wird sein, ob die Daten aus der alten Umfrage frei zur Verfügung (Open Access) gestellt werden sollen.

T.A.R.D.I.S.

Markus, Tübingen

Am Positionspapier zur Nacht der Wissenschaften wird im Backup-AK gearbeitet. Es soll sich für das Konzept ausgesprochen werden.

DPG-Zusammenarbeit/PaX

Markus, Tübingen

Es soll eine Selbstverpflichtung bzw. einen Arbeitsauftrag an den StAPF geben, der noch ausgearbeitet wird.

Auf die Frage von Patrick (Konstanz), warum die Selbstverpflichtung an den StAPF geht und nicht an das KommGrem, wird erwidert, dass es um die Zusammenarbeit mit der DPG und nicht mit der jDPG geht.

ZdZ Selbstreflexion

Karola (Zukunft der ZaPF)

Die Zeit in der Anträge/AKs vorgestellt werden, soll verkürzt werden, um effizienter zu werden. Es soll am Aushang mit aufgenommen werden, welche Diskussionen/Meinungsbilder geführt wurden.

Plenum-Streaming (Video, Audio und Protokoll), insbesondere für kleinere ZaPFen mit weniger Teilnehmern. Meinungsbild: Wie viele würden den Stream gucken? Es besteht grundsätzlich Interesse.

Jörg (FU Berlin) fragt, ob es Einwände gegen das Streaming gibt? Es gibt einzelne Meldungen gegen das Streaming.

Julia (FU Berlin) möchte wissen, ob es ein Archiv geben soll oder sich das ganze auf Livestreaming beschränkt? Darüber wurde sich noch keine Gedanken gemacht.

Es wird ein GO-Antrag auf Schluss der Redeliste von Oliver (Konstanz) gestellt, da die Diskussion im AK geführt werden soll. Inhaltliche Gegenrede: Das Plenum ist auch für die Meinungsfindung da, also sollten Diskussionen zugelassen werden. Mit 20 Fürstimmen, 12 Gegenstimmen, 20 Enthaltungen wird der GO-Antrag abgelehnt.

Von Marcus (Tübingen) wird empfohlen, die Diskussion intensiver im AK zu führen. Es wird auf jeden Fall in Berlin darüber in einem AK geredet werden, da scheinbar Interesse an den Streams und der Thematik besteht.

Wolfgang (Würzburg) fordert die Leute mit Bedenken auf, sich bei Karola zu melden, damit es viel Rückmeldung zu diesem Thema gibt. Damit kann eine gezielte Vorbereitung für Berlin erfolgen.

Patrick (Konstanz) fragt die Anwesenden, ob jemand dem Plenum fernbleiben würde, wenn dieses gestreamt werden würde. Es gibt vereinzelte Meldungen. Darauf wird von Marcus (Tübingen) angemerkt, dass solche Meinungsbilder nicht sinnvoll sind. Es ist unklar, ob die Leute komplett gegen Streams sind oder es akzeptieren würden, wenn ihre Redebeiträge nicht gestreamt werden würden.

Eric (Jena, jDPG) merkt an, dass die gleiche Diskussion bei der jDPG-Tagung geführt wurde. Das Problem ist, dass die Bildübertragung die Abstimmungen mitfilmt. Von Jakob (Göttingen) wird darauf hingewiesen, dass wir öffentlich tagen und für unsere Meinung einstehen sollten und wir uns für diese rechtfertigen können sollten.

Matthias, als Vertreter der BuFaK WiSo erläutert, dass bei ihnen namentliche Abstimumngen durchgeführt werden und es bereits Streams gab, aus dem Grund, dass die Tagungen öffentlich sind und sein sollten. Darauf führt Björn (RWTH Aachen) aus, dass öffentliches Tagen nicht einer Video-Aufzeichnung entspricht. Das Gesagte verhallt im Raum. Die Transparenz wird durch das Protokoll ausreichend gewährleistet. Es besteht immer noch Recht am eigenen Bild und es sollte niemand aus dem Plenum ausgeschlossen werden.

Aus Konstanz wird der Kompromissvorschlag eingebracht, nur das auf dem Beamer gezeigte zu zeigen und den Ton zu übertragen.

Hauke (Kaiserslautern) weißt nochmal darauf hir, dass das Protokoll alles aufzeichnet und somit nichts verhallt und alles erhalten bleibt.

AK Symptompflicht

Die Resolution wird bis zum Abschlussplenum erarbeitet und dort präsentiert.

Sonstiges

Backup-AKs

Werden auf dem Beamer gezeigt und ausgehangen.

Es wird gefragt, woher der Backup-AK ExIni her kommt? Nach dem AK ExIni gab es noch Redebedarf. Auf der letzten ZaPF gab es eine Resolution, allerdings noch vor ExIni 3.0, daher gibt es neue zu berücksichtigende Informationen.

Das Zwischenplenum der 75. ZaPF in Dresden endet um 19:10 Uhr.