WiSe15 Beschlüsse

Aus ZaPFWiki
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Beschlüsse der ZaPF WiSe 15 in Frankfurt am Main

Resolutionen zum WiSe 15 aus Frankfurt am Main

Stellungnahmen

Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Die ZaPF begrüßt die Novellierung des WissZeitVG. Leider löst auch die Novellierung bestehende Probleme nicht vollständig und fügt dabei neue Probleme hinzu. Unter anderem werden verwendete Begrifflichkeiten, wie „Qualifizierung“ oder „wissenschaftliche Hilfstätigkeit“, nicht abschließend geklärt und auch die Novelle sieht noch immer keine verbindlichen Mindestlaufzeit für Zeitverträge vor, so dass Arbeitsverträge beliebig befristet werden können.

Wir fordern, dass die Befristung von Arbeitsverträgen folgenden Mindeststandards entspricht:

Die Befristung muss dem Ziel der Anstellung entsprechen. Ist eine, wie auch immer geartete, Qualifikation das Ziel der Anstellung, muss die Befristung es erlauben, dieses Ziel zu erreichen. Falls die Anstellung durch Drittmittel finanziert ist, darf die Befristung die Laufzeit dieser nicht unterschreiten.

Da die befristete Anstellung von Menschen aufgrund zeitlich befristeter Mittel schon durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge geregelt wird, könnten die Regelungen für die Wissenschaft auch durch das Hinzufügen eines neuen Sachgrundes “Qualifikation” im §14 eben dieses Gesetzes geregelt werden, so dass auf das WissZeitVG verzichtet werden kann. Ein Vertrag über die Qualifizierung, z.B. in der Form einer Promotionsvereinbarung, sollte in jedem Fall vor Beginn des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen werden und das Qualifizierungsziel und die Qualifizierungsdauer festlegen.

Außerhalb der Qualifikation und anderen Sachgründen, wie zeitlich befristeteten Projekten, sehen wir befristete Anstellungen kritisch und fordern eine erhöhte Grundfinanzierung von Hochschulen und Universitäten, um eine angemessene Anzahl von Festanstellungen zu sichern. Insbesondere müssen Daueraufgaben durch unbefristete Anstellungen abgedeckt sein.

Neu hinzukommen zum WissZeitVG soll eine Regelung, welche die Arbeit als wissenschaftliche Hilfskraft für maximal vier Jahre während des Studiums von der maximalen Befristungsdauer freistellt. Einer Festlegung der maximalen Arbeitsdauer in befristeten Arbeitsverträgen für Studierende widersprechen wir unabhängig davon, ob Studierende als wissenschaftliche Hilfskräfte oder als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie manchmal im Fall von Masterstudierenden, angestellt sind. Viele Studierende sind zur Finanzierung ihres Studiums auf wissenschaftliche Hilfskraftstellen angewiesen. Schon die aktuelle vorgeschlagene Lösung von vier Jahren unterschreitet die fünfjährige Regelstudienzeit eines akkreditierbaren Studiengangs aus Bachelor und Master. Damit wäre vor allem, wenn die Regelstudienzeit überschritten wird, die Finanzierungsmöglichkeit in der Endphase des Studiums kritisch, in welcher eine Arbeitsmöglichkeit bei Erreichen der Fristdauer entfällt. Dies betrifft gerade Studierende, welche ansonsten keine andere Finanzierungsmöglichkeit haben. Insbesondere in Studiengängen mit hoher Duchschnittsstudiendauer bzw. Studiengängen, die in Teilzeit absolviert werden, oder bei einem Studiengangswechsel kann sich eine Befristung katastrophal auswirken.

Die Neuregelung fügt außerdem das Problem hinzu, dass vor Beginn des Studiums durchgeführte wissenschaftliche Hilfstätigkeiten auf die maximale Befristungsdauer angerechnet werden müssen, was z.B. für Laboranten, die sich erst später für ein Studium entscheiden, ein Problem darstellen würde. Auch diese Anstellungen sind von der maximalen Befristungsdauer freizustellen, um auch für diese Gruppe die gleichen Chancen zu gewährleisten.

Eine begrüßenswerte Änderung der Novellierung und notwendige Verbesserung des Gesetzes ist der Vorschlag zur Verlängerung der maximal zulässigen Befristungsdauer für Eltern und Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen. Deswegen fordern wir, diese Regelungen analog auch in den neuen Paragraphen für studentische Hilfskräfte zu übernehmen. Darüber hinaus ist es für uns zwingend erforderlich, Eltern, Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen und Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen durch einen Rechtsanspruch auf Verlängerung befristeter Arbeitsverträge zu unterstützen.

Nicht zuletzt wollen wir Tarifverträge als wertvolles Werkzeug zur gemeinsamen Gestaltung von Arbeitsbedingungen gestärkt sehen. Daher fordern wir, dass auch im wissenschaftlichem Bereich eine volle Tariffreiheit gewährt wird, wofür die Streichung des Satzes §1, Abs. 1, Satz 2 notwendig ist.

Adressaten: Bundestag

Zur Resolution Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Bildungszugang von Geflüchteten

Die ZaPF fordert einen freien Zugang zu allgemeinen Bildungsressourcen und - infrastrukturen (öffentl. Bibliotheken, Volkshochschulen, Goethe-Institut etc.) für Geflüchtete. Insbesondere soll für Geflüchtete die Aufnahme bzw. Weiterführung eines Studiums vereinfacht werden.

Es sollte für Geflüchtete, die aktuell keine Hochschulzugangsberechtigung oder Nachweise über bisherige Studienleistungen vorlegen können, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus die Möglichkeit bestehen, Studienleistungen zu erbringen.[1]

Darüber hinaus soll der Zugang zur universitären Infrastruktur gegeben sein (z.B. Hochschulsport, Hochschulnetzwerke, Computerpool, Sprachkurse). Der Bund und die Länder haben dafür Sorge zu tragen, dass die genannten Maßnahmen werden den Geflüchteten noch den Hochschulen zu Lasten fallen. Neben der Studienfinanzierung über das BAföG muss es verstärkt unkomplizierte Stipendienprogramme geben, um Geflüchtete gezielt zu unterstützen. Die Hochschulen haben als Orte gesellschaftlichen Fortschrittes eine Vorbild- und Vorreiterfunktion, insbesondere sollten sie mittels eines offenen und respektvollen Umgangs mit Geflüchteten öffentlich Stellung beziehen, um Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit entgegen zu treten. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Informationen über die verschiedenen Angebote zielgruppengerecht in transparenter und kompakter Art und Weise zur Verfügung stehen.

Adressaten: alle Landes-ASten-Konferenzen, Hochschulrektorenkonferenz, Konferenz der Landes-Studierendenschaften, Physikalische Gesellschaft e. V., Prof. Dr. Gert-Ludwig Ingold (Uni Augsburg), Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Zur Resolution Bildungszugang von Geflüchteten

  1. d.h. vorbehaltlich einer späteren Prüfung der nachzureichenden Hochschulzugangsberechtigung bzw. Nachweise über bisherige Studienleistungen Prüfungen ablegen zu dürfen

Transparenz in der Drittmittelforschung

Die ZaPF sieht die Bedeutung von Drittmitteln für die moderne Forschung an öffentlichen Einrichtungen.Wir halten Transparenz bei der Durchführung von wissenschaftlichen Tätigkeiten imInteresse Dritter für notwendig. Deshalb fordert die ZaPF, dass bei Drittmittelprojekten folgende Angaben jährlich veröffentlicht werden müssen:

  1. Titel des Projekts [1]
  2. Hochschule mit Organisationseinheit
  3. Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung [2]
  4. Projekt- und Vertragslaufzeit
  5. Gesamtsumme
  6. Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen,u. a. Art, Dauer und Umfang

Zusätzlich muss am Projektende folgendes veröffentlicht werden:

  1. Abstract [1]

Adressaten: An alle deutschsprachigen Hochschulen und öffentlichen wissenschaftlichen Einrichtungen

Zur Stellungnahme zur Transparenz in der Drittmittelforschung

  1. 1,0 1,1 In begründeten Fällen können zeitlich befristete Ausnahmen bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zugelassen werden.
  2. Der Verwendungszweck der Forschungsergebnisse muss aus dem angegebenen Handlungsfeld hervorgehen.

Positionspapiere

Barrierefreies Studieren

Die ZaPF empfiehlt den einzelnen Fachschaften:

  • Eine Liste der Beratungsstellen zusammenzutragen und diese in geeigneter Formallgemein zugänglich zu machen.
  • Bei den Beratungsstellen anfragen, ob sie Informationen zum Barrierefreien Studieren, dem an der Universität üblichen Informationsmaterial für Studierende im ersten Semester (z.B. Erstireader, Erstitüten,Mappen o. ä.), beifügen.
  • Die Beratungsstellen darauf hinzuweisen, ebenfalls darüber zu informieren, dass auch nicht offentsichtliche Gruppen (z.B. chronisch kranke Menschen, Menschen mit Teilleistungsstörungen oder sonstiger Studienbeeinträchtigung), Nachteilsausgleiche erhalten dürfen.
  • Bei dem Behindertenbeauftragten anfragen, ob ein Informationsvortrag zu dieser Thematik Eingang in die Erstiveranstaltungen finden kann.

Zur Positionspapier Barrierefreies Studieren

Darstellung des CHE-Rankings

Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (im folgenden „ZaPF“) setzt sich mit den aktuellen Entwicklungen zum Hochschulranking des Centrums für Hochschulentwicklung auseinander. Es ist eine starke Vereinfachung bzw. Abwandlung von Ergebnissen zu beobachten, die zu falschen Eindrücken oder gar einem gänzlich verfälschten Gesamtbild führen. Aufgrund der undifferenzierten Berichterstattung über die Ergebnisse des CHE-Rankings bezieht die ZaPF Stellung dazu. Die ZaPF moniert insbesondere folgende Aspekte:

  • Die Gewichtung von Indikatoren, beispielsweise in die Kategorien "Haupt und Nebenindikatoren"
  • Das eigenständige Erstellen von Gesamtindikatoren aus den einzelnen Indikatoren ohne entsprechende Kennzeichnung.
  • Das Zusammenfassen der Indikatoren zu einer generellen Rangfolge der Hochschulen.

Die Gewichtung der Kategorien ist nicht Teil des Ranking und ist letztlich Interpretation der Autor*innen. Alle Indikatoren sind als gleichwertig anzusehen. Daher sind insbesondere die Indikatoren der Print-Version nicht wichtiger als alle anderen. Die Zusammenfassung der einzelnen Indikatoren ist eine eigene, auf die Wünsche der jeweiligen Verfasser*innen zugeschnittene Analyse und sollte als solche kenntlich gemacht werden. Eine Rangfolge als allgemein gültiges Endergebnis zu präsentieren, torpediert den multidimensionalen Ansatz des Rankings. Potentielle Studienanfänger*innen sollen aus der Fülle an Indikatoren eine individuelle Auswertung zusammenstellen können, umpassende Studienorte zu finden. Die ZaPF bittet um einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgangmit den Ergebnissen des CHE-Hochschulrankings. Deshalb fordert die ZaPF von Print- und Onlinemedien sowie Hochschulen, folgende Aspekte zu beachten:

  • Alle Indikatoren sind als gleichwertig anzusehen und entsprechend nicht zu gewichten. Die Indikatoren der Online-Version sollen bei der Berichterstattung gleiche Beachtung wie die Auswahl der Print-Version finden.
  • Falls eine Auswahl oder Gewichtung von Indikatoren zur Analyse verwendet wird, ist klarzustellen, welche Indikatoren einbezogen wurden und darauf hinzuweisen, dass noch weitere Indikatoren existieren.
  • Ein Zusammenfassen einzelner oder gar aller Indikatoren soll möglichst vermieden oder zumindest als solches deutlich kenntlich gemacht werden.
  • Auf die Komplexität und Intention des Rankings soll auch bei Analysen hingewiesen werden.
  • Bei Vergleichen zwischen den Studiengängen sollte immer klar gemacht werden, welche Indikatoren in den Vergleich eingehen.
  • Von einer Erstellung von Rangfolgen oder -listen als Endergebnis ist abzusehen.
  • Werden Abbildungen des CHE oder aus dem ZEIT Studienführer verwendet, so ist auf Vollständigkeit und korrekte Zitation zu achten und es sollen alle relevanten Informationen beigefügt sein. Insbesondere sollen Legenden mit veröffentlicht und keine eigenen Elemente in die Grafiken eingefügt werden.

Die ZaPF versteht die Schwierigkeiten, der Komplexität des gesamten Rankings (insbesondere der Methodik) in einem einzelnen Artikel gerecht zu werden. Die ZaPF schätzt die Bemühungen, eine vereinfachte Interpretation und damit leichter verständlicheDarstellung des Rankings zu liefern, und respektiert die journalistische Freiheit der verschiedenen Autor*innen. Die ZaPF sieht jedoch die Gefahr, dass durch eine zu unpräzise Vereinfachung die Aussagen des Rankings verfälscht werden können, wodurch Leser*innen, allen voran Schüler*innen und Studieninteressierte in die Irre geführt werden können. Um diesem vorzubeugen, erachtet es die ZaPF als erforderlich, solche Interpretationsveruche immer klar zu kennzeichnen.

Zur Positionspapier zur Darstellung des CHE

Einbindung wissenschaftstheoretischer und ethischer Fragestellungen im Physikstudium

Ziel

Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) fordert eine stärkere Einbindung wissenschaftstheoretischer und ethischer Fragestellungen im Physikstudium. Hierbei soll vor allem eine Sensibilisierung für diese Themen bei den Studierenden sowie eine Verbesserung wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten erreicht werden. In welcher Art und Weise die Themen in das Curriculumintegriert werden, soll von den lokalen Gegebenheiten der einzelnen Hochschulen abhängen.

Verpflichtende Themenfelder im Studium

Die ZaPF spricht sich dafür aus, dass die Physikstudierenden folgende Themenfelder verpflichtend in ihrem Studium eingehend behandeln, damit sich hierbei eine selbstkritische Betrachtung des eigenen Handelns entwickelt. Eine solche Entwicklung verbessert nicht nur die Qualität der wissenschaftlichen Arbeiten, etwa der Qualifikationsarbeiten. Auch der Erkenntnisgewinn durch wissenschaftliche Arbeiten kann so erhöht werden.

  • Was ist gute wissenschaftliche Praxis?
Die ZaPF spricht sich dafür aus, dass die Physikstudierenden folgende Themenfelder verpflichtend in ihrem Studium eingehend behandeln, damit sich hierbei eine selbstkritische Betrachtung des eigenen Handelns entwickelt. Eine solche Entwicklung verbessert nicht nur die Qualität der wissenschaftlichen Arbeiten, etwa der Qualifikationsarbeiten. Auch der Erkenntnisgewinn durch wissenschaftliche Arbeiten kann so erhöht werden. Aufbewahrung der Primärdaten, die transparente Darstellung und Offenlegung von externen Einflüssen sowie die Dokumentation von Nullergebnissen.
  • Wie funktioniert wissenschaftlich Theoriebildung?
Es ist unserer Ansicht nach für Studierende wichtig, ein Grundverständnis wissenschaftstheoretischer Überlegungen zur Theoriebildung zu besitzen. Hierzu gehören etwa Konzepte der Verifikation und Falsifikation sowie Überlegungen zu Grenzen der wissenschaftlichen Theoriebildung, etwa der Theoriebeladenheit der Beobachtung.
  • Wie muss mit Messdaten umgegangen werden?
Kenntnisse des korrekten UmgangsmitMessdaten sind Grundvoraussetzung für jede Art von experimentellem wissenschaftlichen Arbeiten. Den Studierenden sollte daher beigebracht werden, wie sie mit Messabweichungen und Ähnlichem umzugehen haben.
Weitergehende Themen im Studium

Neben den oben genannten Themen, welche die ZaPF aufgrund ihrer großen Bedeutung für unverzichtbar halten, sollen folgende Themen den Studierenden im Wahlpflichtbereich oder als freiwillige Lehrveranstaltungen angeboten werden, damit sie sich hiermit weitergehend beschäftigen können:

  • Welche gesellschaftliche Verantwortung tragen Wissenschaftler*innen?
In allen Bereichen der Wissenschaft ist ein Bewusstsein für die Folgen des eigenen Forschungshandelns sehr wichtig. Die Studierenden sollten diesbezüglich zur kritischen Reflexion und zur eigenen ethischen Stellungnahme befähigt werden. Je nach Spezialisierung gehören hierzu etwa Fragen der Technikfolgenabschätzung oder der Bioethik.
  • Was macht moderne Wissenschaft aus?
Die Interpretation der Resultate moderner Wissenschaft ist wie zuvor angedeutet stark anhängig von den zu Grunde gelegten Annahmen aus Erkenntnistheorie und Ontologie. Dabei spielt insbesondere die Frage „Was ist Wissen?“ eine wichtige Rolle, da gerade in der Physik oftmals sehr komplexe Experimentier- und Messapparaturen, Simulationen und theoretische Konzepte verwendet werden.
Umsetzungsvorschläge

Da die deutsche Hochschullandschaft sehr heterogen ist, ist eine einheitliche Einbindung der genannten Punkte in das Studium nicht sinnvoll. Dennoch sollen im Folgenden einige Beispiele genannt werden, wie die geforderten Punkte in das Studium eingebracht werden könnten. Alle Physikstudierenden durchlaufen im Studium mindestens ein Laborpraktikum. Wir sehen dies als eine gute Gelegenheit, gute wissenschaftliche Praxis in das Physikstudium einzubringen. Sei es durch ein begleitendes Kolloquium oder durch eine verbesserte Schulung der Tutoren. Auch eine Einbindung in andere Lehrveranstaltungen ist denkbar sowie das Anbieten einer Schlüsselqualifikation oder eines (Block-)Seminars. Auch eine Kooperation mit Philosophie-Fachbereichen oder Bibliotheken ist wünschenswert. Wichtig ist bei all diesen Maßnahmen, dass die Studierenden nicht nur punktuell, sondern kontinuierlich über das gesamte Studium angesprochen werden.


Zur Einbindung wissenschaftstheoretischer und ethischer Fragestellungen im Physikstudium


Beschlüsse

Wechseldatenbank

Der erarbeitete Fragebogen soll über den StAPF und das KommGrem an alle Physik- und physiknahe Fachschaften, sowie BuFaTa's der physiknahen Fächer geschickt werden.

Sonstiges

  • Änderung der Satzung der ZaPF