WiSe07 AK Master Zugang: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. August 2018, 14:03 Uhr


Zeit: 30.11.2007, 14:00-15:30 Uhr

Ort: S2-147

Sitzungsleitung: Simon (Bonn)

Protokoll: Christina Lütke Sundrup (Bielefeld)

Anwesende Fachschaften:

  • Uni Hamburg
  • FH Emden
  • HU Berlin
  • JWGU Frankfurt
  • TU Chemnitz
  • TU Dresden
  • RWTH Aachen
  • Uni Augsburg
  • Uni Hamburg
  • Ruhr Uni Bochum
  • Uni Bonn
  • Uni Konstanz
  • TU Berlin


Tagesordnung:

  1. kurze Bestandsaufnahme
  2. Diskussion der Zulassungsvoraussetzung
  3. Probleme
  4. Abstimmung und Meinungsbild
  5. Antrag ans Plenum


Bestandsaufnahme:

Bochum: keine spezielle Voraussetzungen für Master

Bonn: noch nicht richtig angelaufen, jedoch Prüfung und Zulassungsbeschränkung angesetzt

Aachen: Bachelor-Note als Zulassungsbeschränkung für Master

Hamburg: Regelung durch Übernahmequote, Finanzierung, sehr vage


Diskussion der Zulassungsvoraussetzung

  • direkter Übergang vom Physik Bachelor in den MA Physik
  • Bachelorabschluss mit einer Prüfung als Zugangsbedingung für den MA
  • nur “fachfremde” Bachelorstudenten sollen eine Prüfung ablegen als Voraussetzung für die Aufnahme eines MA Physik
  • Studienfachberatung obligatorisch für fachfremde BA-Absolventen
  • individuelle Prüfung (mündlich oder schriftlich) einmal für fachfremde BA-Abschlüsse, einmal fachverwandte BA-Abschlüsse mit Physik
  • einen Mentor für Masterstudierende, die einen fachfremden BA-Abschluss erlangt haben
  • ohne Zulassungsvoraussetzung kann jeder Studierende einen MA Physik beginnen
  • Sind Zulassungsvoraussetzungen ein Schutz für fachfremde Bachelor-Absolventen vor einem Master-Studienabbruch oder auch Selbstüberschätzung?
  • keine Zulassungsvoraussetzungen nötig, da es im Verlauf des Studiums zu einer Selbstregulierung kommt.
  • Welche Form soll eine “Eignungsprüfung” haben? Schriftlich oder mündlich?
  • meist konsekutive Kopplung der BA-Note und der Zulassung zum MA


Probleme

  • da der Master in der Regel nur 4 Semester umfasst, ist nur sehr wenig Zeit (2 Semester) um die Studierenden von einem Bachelorniveau auf ein Masterniveau zu bringen
  • spezielle Vorlesungen müssen/sollen nachgeholt werden
  • an machen Unis, wurde das Masterstudium bereits aufgenommen, ohne Festlegung, welche Vorlesungen, Scheine, Semiare, Praktika nötig sind, um einen Abschluss zu erhalten
  • Wenn die Masterordnung nur für eine Uni gilt, ist der Wechsel zu anderen Unis schwer
  • wenn eine Studienfachberatung obligatorisch wird, wer führt diese durch? Studenten? Professoren? Beide?
  • eine Zugangsvoraussetzung zum MA Physik kann fachfremden BA-Studenten die Chancen nehmen, sich zu entwickeln


Abstimmung und Meinungsbild

Es herrschte Konsens darüber, dass BA Physik Studierende ohne weitere Prüfung für den Masterstudiengang MA Physik zugelassen werden sollten.

Abstimmung über die Frage:

“Ist es sinnvoll, dass Studierende mit einem fachfremden BA-Abschluss einen Nachweis der Eignung/Qualifizierung erbringen müssen, um ein MA Physik Studium aufnehmen zu dürfen?”

Hierzu gab es zwei Positionen: 1. Für fachfremde BA-Absolventen ist ein Nachweis der Eigung nötig 2. Ein MA Physik Studium steht jedem BA-Absolventen / Diplomer zu

Ergebnis: 15 Stimmen für Position 1, und 2 Stimmen für Position 2, 1 Enthaltung


Abstimmung über Plenumsantrag

Frage: “Soll die oben genannte Abstimmung als Antrag ins Plenum aufgenommen werden?”

Ergebins: 14 Ja-Stimmen, 0 Nein- Stimmen, 4 Enthaltungen


Es soll folgender, erläuternder Satz hinzugefügt werden: “Die Eignungsfeststellung ist kein Instrument der Zulassungsbeschränkung!”

Dies wurde mit einer Enthaltung einstimmig angenommen


Sitzungsende