SoSe21 AK Einfuehrung Mobilitaet Durchlaessigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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== Protokoll ==
== Protokoll ==
# Protokoll Einführung Mobilität Durchlässigkeit
 
Protokoll Einführung Mobilität Durchlässigkeit
'''Protokoll''' vom 13.05.2021
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; Protokollantum: Tobi (Düsseldorf)
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<!--:Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd,-->
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<!--:Westsächsische Hochschule Zwickau,-->
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== Protokoll ==
== Protokoll ==
Die Teilnehmer stellen kurz sich und ihre Motivation für den AK vor.
Die Teilnehmer stellen kurz sich und ihre Motivation für den AK vor.

Version vom 10. Juni 2021, 15:54 Uhr

Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Fabs (TUB)

Einleitung und Ziel des AK

In diesem AK geht’s um Hochschulwechsel, Aufenthalte an anderen Hochschulen, Quereinstieg ins Studium aus diversen Bildungs- und Berufshintergründen, das Einbringen von Leistungen außerhalb des Studiums und viel mehr. In diesem Zusammenhang gibt’s einen teilweise wirren Haufen Konzepte, Prozesse, und Akteure, die euch hier etwas näher gebracht werden sollen:

Was bedeutet eigentlich Mobilität? Und was ist Durchlässigkeit? Was ist der Unterschied zwischen Anrechnung und Anerkennung? Und wie funktioniert das überhaupt?

Welche Rechte und Pflichten haben die Studierenden und die Hochschulen? Was ist der rechtliche Rahmen dafür?

Welche Hürden und welche Probleme gibt es? Wie können die angegangen werden? Wie können Studiengänge mobilitätsfreundlich gestaltet werden? Was hat das ganze mit Kompetenzorientierung zu tun?

Welche Positionierung hat die ZaPF dazu bereits? Welche anderen Interessengruppen gibt es, und was sind deren Positionen so? Was ist das MODUS-/NEXUS-Programm von der HRK?

Wie läuft der AK ab?
In diesem AK soll es in erster Linie darum gehen, diese ganzen Fragen zu beantworten. Der AK hat eher Workshopcharakter und soll eine erste Einführung in den Themenkomplex dienen, um einen gemeinsamen Wissensstand zu haben, sich tiefergehend damit zu befassen. Damit bereitet der AK auch auf die Bearbeitung eines gemeinsamen Positionspapiers mit anderen BuFaTas vor.

Je nachdem ob Zeit ist können wir danach auch auf konkrete Probleme eingehen. Die folgenden beiden sind dazu ein erster Einstieg. Bei Bedarf kann dazu auch ein Folge-AK entstehen.

  • Anerkennung auf Antrag / von Amts wegen - müssen negative Leistungen gegen den Willen der Studis anerkannt werden?
  • Intransparenz von Anrechnungsdatenbanken, die Studis nicht zugänglich sind (z.B. AnDaBa in BaWü)


Handelt es sich um einen Folge-AK?
Nein, es gab aber schon einmal einen AK, der sich mit einem konkreten Problem beschäftigt hat. Es ist vermutlich hilfreich aber nicht notwendig, sich mit den Zielen der Bologna-/Lissabon-Konvention, z.B. im Rahmen einer Akkreditierungseinfuehrung schon einmal bekannt gemacht zu haben.

Wer ist die Zielgruppe?
Menschen, die sich noch nicht tiefergehend mit Anrechnung und Anerkennung auseinandergesetzt haben, und an einer Einführung in den Themenkomplex interessiert sind.

Im Forum findet ihr den AK hier: https://talk.zapf.in/t/ak-einfuehrung-zu-mobilitaet-und-durchlaessigkeit/413

Arbeitskreis: AK Einführung zu Mobilität und Durchlässigkeit

Protokoll vom tt.mm.jjjj

Beginn
HH:MM Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Vorname Nachname (Uni)
Protokoll
Vorname Nachname (Uni)
Anwesende Fachschaften


Protokoll

Protokoll Einführung Mobilität Durchlässigkeit Protokoll vom 13.05.2021

Beginn
(15:35) Uhr
Ende
(17:43) Uhr
Redeleitung
Fabs (Berlin)
Protokollantum
Tobi (Düsseldorf)
Anwesende Fachschaften

Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Dresden, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald, Universität Heidelberg, Westfälische Wilhelms-Universität Münster,

Universität Rostock,

Julius-Maximilians-Universität Würzburg,

Protokoll

Die Teilnehmer stellen kurz sich und ihre Motivation für den AK vor.

Fabs erklärt Durchlässigkeit und Mobilität.

Bolongna und nicht Bolongna haben unterschiedliche herangehensweisen. Wir bleiben aktuell erstmal im Bereich der Bolongna Reform (also im Grunde Europa)

Grundsätzlich: Mobilität: Ich kann Standorte Wechseln (dauerhaft oder temporär) (Beispiel: Anrechnen von Modulen eines Studiengangs von Uni A an Uni B) Durchlässigkeit: Ich kann Erfolgreiche Bildungsabschlüsse/Teilabsclüsse/Zertifikate aus verschiedenen Bildungswegen anrechnen lassen. (Beispiel: Teile einer Fachlich ähnlichen Berufsausbildung als teil eines Studiums)

  • Uni muss feststellen, dass ein Modul, das an einer anderen Universität/einer anderen Bildungseinrichung erfolgreich absolviert wurde, mit einem Modulen der eigenen Universiät zu vergleichen ist.
  • Will die Uni ein Modul einer anderen Uni nicht anerkennen, muss sie nachweisen, dass es einen Grundlegenden Unterschied zwischen der eigenen Uni und der anderen gibt.
  • Damit sie

Was heist Vergleichbar:

  • Nicht Inhalte
  • Nicht CP
  • Vergleichbar müssen die Kompetenzen sein. Beispiel:

-* Bei einer Mechanikvorlesung erlerne ich die Fähigkeit Probleme Mechanischer natur zu lösen. Hierbei geht es nicht darum dass ich unbedingt ein festes Set an Übungsaufgaben gelöst habe und ein bestimmtes set an Versuchen absolviert habe. Die Kompetenz kann über verschiedene wege erworben werden.

Lernziele müssen so geschrieben sein, dass sie sehr einfach mit anderen vergleichbar sind.

Frage: Was ist wenn der Studiengang nicht Kompetenzorientiert sondern Fachorientiert angelegt ist? Antwort: Dann habt ihr ein Problem. Da muss der Lokale Prüfungsausschuss/der Prüfungsausschuss der anderen Uni eine Lösung finden


Es gibt Fragen wo genau die Pflicht steht, da einige Universitäten sich nicht an diese vorgabe halten.

  • Sollte im Europäischen hochschulrahmen stehen. Kommen wir später hinzu

Was alles schiefgehen kann

Einer der großen Punkte ist: Prüfungsausschüsse haben gerne die Meinung, dass diese Regeln nicht gelten. Hintergrund ist, dass oft nicht die Grundlagen festgelegt werden anhand denen Zulassungen entscheiden können.

Oft werden die Modulbewertungen als Ermessenslage und nicht als Faktenlage angesehen.

Es gibt für Prüfungsausschussvorsitzende Datenbanken darüber was schon einmal an orten annerkannt wurde. Diese Datenbanken sind leider nicht Öffentlich und damit nicht für Studierende zugänglich.

  • Hier könnte man als Studierendenschaft auf die Öffentlichkeitsmachung pochen.
  • Auch studierende haben häufig keine Ahnung, was sie alles annerkannt bekommen können.

Beispiel: Universitäten sorgen zwar für Mobilität indem sie klar strukturierte auslandsaufenthalte sorgen, haben aber ein enges Korsett an vorgegebenen Kursen und Verschweigen, dass Studierende andernorts erworbene Module grundsätzlich anrechen lassen können.

Oft sind sich die Universitäten garnicht im Klaren das Mobilität fördern nicht nur bedeutet "wir bieten ein klar definiertes Auslandssemsterprogramm an"

Es gibt bei Anerkennung zwei herangehensweisen

  • Es gibt Hochschulen die Automatisiert alles anerkennen
  • Es gibt Hochschulen bei denen man sich alles einzeln anerkennen lassen kann

Beides kann Problematisch sein. Positive Anerkennung (z.b. bestandene Prüfungen) nur auf Antrag macht mehr Arbeit für den Studierenden. Automatische "Anerkennung" von nicht bestandenen Prüfungen schadet dem Studirenden.

Nachfrage: Ist das aktuelles Recht oder nur aktuelle Praxis? Antwort: Schwierig * es sieht so aus, als wenn das ganze nicht klar in einem Gesetz/einer Richtlinie festgelegt ist und das sich Justiziare unterschiedlicher Universitäten deutlich uneinig in der auslegung dieser Regeln sind.

Weitere Problematik: Es wird überlegt Datenbanken zu machen so dass Microcredentials gibt die per Zertifikat bescheinigt werden können. Microcredentials: Einzelne Lernziele werden dir seperat bescheinigt. Eine Modulaisierung der Module * Quasi Modulklemmbausteine um sich an der Zieluni aus den Modulschnipseln dann ein funktionierendes Modul zu bauen das in den neuen Studiengang passt.

Weitere Problematik: Wie sind Studiengänge gestaltet. Legt man während der konzeption des Studiengangs einen augenmerk auf die Mobilitätsfreundlichkeit des Studiengangs oder nicht?

  • Böse dinge: Alles baut exakt aufeinander auf (viele abhängikeiten), ist ein abschluss in Mindeststudiendauer durch einen Auslandsaufenthalt verwirkt?

Welche Moilitätshürden existieren sonst noch so

  • Semesterzeiten : Im Sommersemseter ist ein Auslandssemester günstiger als im Wintersemester
  • Ungeschultes Personal: Wenn Anerkennung nicht funktioniert weil die Mitarbeiter die dafür verantwortlich sind garnicht wissen, ob sie
  • Bürokratischer overhead (zielunni hat keine ahnung)
  • Intransparenz des Vorgangs des Uniwechsels/des Auslandsaufenthalts
  • Anerkennung erst nach dem Auslandsaufenthalt. Lösung hierfür ist ein Learning Agreement welches eine Anerkennung vorher verspricht. Dann muss die Uni sich natürlich daran halten
  • Problatik der uneinheitlichen Semesterstarts kann dazu führen, dass die Learning agreements erst kommen, wenn die Anmeldung für die Module bereits abgeschlossen ist.
  • Restriktive Zulassungshörden für Studiengänge. So dass man sich für einen Master im Grunde nur zulassen lassen kann, wenn man auf derselben Uni den Bachelor absolviert hat

Frage: Wie werden die Learning Agreements bei Auslandsaufenthalten bei euch kommuniziert? -> Poll

  • Ich weis es nicht 8
  • als unverbindlich kommuniziert 2
  • als verbindlich kommuniziert 3
  • nicht kommuniziert 0

Wo wollen wir hin?

Die Hochschulrektorenkonferenz hat eine Initiative die sich mit dem Thema Mobilität befassen möchte. Sie wollen auch dinge Umsetzen

Die haben Geld vom BMBF $$$ bling bling

Das haben sie schonmal gehabt (Geld) und davon haben sie ein Projekt gestartet (Nexus) welches Universitäten beraten soll

Mit dem neuen Geld wollen sie das Projekt MoDuS gestartet. Hier wollen sie Beratende in Universitäten schicken. Außeredem soll es Tagungen zum Thema geben.

An Nexus waren die studierenden eher nicht beteiligt. Glücklicherweise hat die HRK jemanden vom Studentischen Akkreditierungspool gefragt ob sie sich nicht beteiligen will und Zack gibt es eine (!) Studierende die im Beirat zu Modus sitzt. Damit haben wir als Studierende einen kleinen Zeh in der Tür.

MoDuS soll primär die Verwaltungsmenschen beraten, die sich Verwaltungsteschnisch mit dem Problem befassen. Auch sollen Beratende genau aus dieser Gruppe kommen. Aus sicht der HRK ist das ja auch eher ein Problem der Verwaltung (kostet Zeit) als ein Problem der Studierenden. Denn Studierende sind hier das Problem und nicht diejenigen die ein Problem haben.

Wünsch dir was von MoDuS

  • Regelmäßige Infoveranstaltungen zudem wie
  • Bei Studiengangsentwicklung Beratung um Mobilität zu erhöhen
  • Unabhängige Stelle an die man sich als Studierender wegen Beratung wenden kann so dass man nicht auf die eigne Universität angewiesen ist * die ja selbst eigeninteressen hat, die den Interessen der studierenden zuwiederlaufen können.
  • Zentrale, öffentlich zugängliche Anrechnungsdatenbank
  • Zentrale Schlichtungsstelle Anrechnung
  • Kein ermessen
  • Göttingen hat eine liste von "was wurde schon angerechnet und was nicht"
  • Zentrale Informationssammlung welche Universitäten schon sowas wie göttingen haben und wo (www.anrechenbar.de)
  • Datenbank zu Kompetenzen und welche davon äquivalent sind so das man
  • Kompetenzen: Lehrämtler müssen sich sowas im Studium erarbeiten. Wäre gut, wenn auch unis sich an leitfäden halten und lernen wie man lernziele formuliert

Wer prüft eigentlich ob Mobilität gegeben ist

  • aufnahme in die qualitätssicherung wie den akkreditierungsrat oder akkreditierungsagenturen
  • Fragestellung: wie Evaluiert man Mobilität?

Hier musste das Protokoll 5 minuten weg da fehlt was ----

Es gibt universitäten die Strategisch gegen Mobilität vorgehen indem sie keine Festen zusagen geben und damit Studierende entmutigen. Beispiel wechseln der Uni nach dem Bachelor von einer Uni in der ein Modul im Bachelor gehört wird während es in der anderen Universität regulär im Master gehört wird.

  • Universität braucht Rechtssicherheit wenn es um Anerkennungen geht.
  • Rechtsrahmen sollte klarer Gefasst werden, damit sich Universitäten nicht aus "selbstschutz" eher zu restrektiv verhalten.

Überleitung zu AK mit Posititionspapier

Am Sonntag gibt es einen AK zu einem Gemeinsammen Positionspapier von KIF, Baufak, Bufak Wiwi und KaSaP.

https://zapf.wiki/SoSe21_AK_MODUS_PosPa

im laufe des tages wird das noch hochgeladen werden.

Noch ein paar Fragen

Anfrage: Wie geht man mit einem Prüfungsausschussvorsitzenden vor, der die Beweispflicht für annerkennung beim Studierenden sieht?

Antwort: Eine möglichkeit ist ihn auf die entsprechende Rechtslage hinzuweisen. Hier findet man sehr viel https://www.hrk-modus.de/ https://www.hrk-nexus.de/

Frage: Inwiefern sind Ausbildungen im Studiengang anrechenbar? Es wurde gesagt, dass dieses nicht gehen würde. Antworten:

Nochmal: Die HRK-Modus seite hat unter "informieren" eine menge links zu Gesetze und Regeln zusammengetragen. Diese sind sehr hilfreich, natürlich aus Rektoratssicht ausgewählt.

Zusammenfassung/Ausblick

Nach einer Einführung in die Grundsätzliche Thematik von Durchlässigkeit und Mobilität im Bildungswesen haben wir Mobilitätshürden und Probleme bei der Umsetzung von Mobilität Identifiziert. Wir sind auf die Pläne der HRK eingegangen die mittels modus auf an der Verbesserung der Mobilität arbeiten möchten und haben geschaut, inwiefern hier eine Studentische Sichtweise eingebracht werden kann oder wo man als Gruppe der Studierenden aus dieser Initiative Profitieren kann. Ebenso haben wir einige Detailfragen geklärt. Weiter gehts am Sonntag beim AK zum Positionspapier zur Mobilität.


Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im Kategorienbaum unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([1]).