SoSe20 AK Vertrauenspersonen für Fachschaftsveranstaltungen

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Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Jakob (alter Sack/Göttingen)

Arbeitskreis: Vertrauenspersonen für Fachschaftsveranstaltungen (4)

Protokoll vom 31.05.2020

Beginn
17:13 Uhr
Ende
19:01 Uhr
Redeleitung
Jakob Schneider (alter Sack/Uni Göttingen)
Protokoll
Jules (Uni Hamburg)
Anwesende Fachschaften

Freie Universität Berlin, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Georg-August-Universität Göttingen, Technische Universität München, Universitas Saccos Veteres, Universität Hamburg, Westfälische Wilhelms-Universität Münster,

Wichtige Informationen zum AK

  • Ziel des AKs: Konkretes erstellen eines Konzepts für Vertrauenspersonen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen, ggf. Formulierung konkreter Handreichung (mit Vorschlagstext für eine Selbstverflichtung der VPers)
  • Handelt es sich um einen Folge-AK: ja WiSe19_AK_Vertrauenspersonen_für_Fachschaften
  • Materialien und weitere Informationen:
  • Wer ist die Zielgruppe?: Personen mit Interesse an sozialer Arbeit^^
  • Wie läuft der AK ab?: Ausdiskutieren eines Rahmenkonzepts, verschriftlichen
  • materielle (und immaterielle) Voraussetzung: Erfahrung mit Vertrauenspersonen von Vorteil, aber nicht notwendig. Bitte lest wenigstens das Protokoll aus Freiburg :-)

Einleitung/Ziel des AK

Die ZaPF hat ein sehr elaboriertes System, um einen sicheren Rahmen für alle innerhalb einer teilweise stark entgrenzten Situation zu schaffen. Eine ähnlich entgrenzte Situation stellen Partys und OPhasen (teilweise auch Erstifahrten) dar, für die einige, aber nicht alle, Fachschaften unterschiedlich sinnvolle Vertrauensteams zu haben scheinen. Es erscheint sinnvoll, mit vereinter Kompetenz ein für zeitlich begrenzte Veranstaltungen anwendbares Sytem zu überlegen, damit a) alle Fachschaften auf die Thematik aufmerksam werden, b) nicht an jedem Ort das Rad neu erfunden werden muss und entsprechend oft schiefgeht und c) bestenfalls Lösungen gefunden werden können, wie dem Problem von Selbstdarstellern als Vertrauensperson entgegengewirkt werden kann.

Auf der ZaPF in Würzburg hat sich ergeben, dass Interesse am Thema besteht und die Idee, eine Handreichung zu schaffen, gewollt ist. Dieses Mal wollen wir weitere Details besprechen und in eine Form gießen, die den Fachschaften zugestellt werden kann.

Nach Freiburg noch offene Detailfragen:

  • (genaue) Regelungen bzgl. Zurechnungsfähigkeit
  • Anzahl (pro Teilnehmer), ggf. Bedingungen/Anforderungen an Personen, die VPers sein wollen
  • Erarbeiten eines Vorschlages für das Ernennungsprozedere?
  • Kommunikation zwischen VPers und Orga
  • ggf. etwas, was im AK noch aufkommt


Da die ZaPF jetzt sowieso digital stattfindet, kann ins Auge gefasst werden nach der Diskussion z.B. in HackMD gemeinsam einen Text auszuformulieren.

Da es sich um einen Folge-AK handelt, können Unklarheiten oder neue Meinungen zu Themen, die auf vorangegangenen Termine besprochen wurden, auftreten. Falls das so ist wäre es wahrscheinlich hilfreich, sie vorab hier im Forum zu stellen :-)

Als Ort für den AK (31.05. 17:00 Uhr) habe ich folgenden BBB-Raum erstellt: https://bbb.zapf.in/b/jak-tg7-w33

Protokoll

Protokollpad: https://protokolle.zapf.in/kNHoM7f6RXWdtAebTshjag#

Berichte über die Umsetzung in den Fachschaften

  • Erlangen: Wir wollen VPs etablieren, aber wissen noch nicht genau, wie wir es umsetzen.
  • Göttingen: VPs in der O-Woche schon länger. Es werden eher allgemeine Fragen gestellt (Wo geht es jetzt weiter? o.ä.). Es wird im Vorfeld teilweise nach geeigneten Personen gesucht, und idR finden sich welche. Eine Schulung gibt es nicht, wäre aber vielleicht sinnvoll.
  • Münster: VPs wurden in der O-Woche genutzt. Hat an sich gut funktioniert. Es wurde auch mit dem Studienbüro zur Konzeptionierung zusammengearbeitet. Evaluation des Konzepts war schwierig, weil man auch oft einfach so angesprochen wird. Keine VPs außerhalb der O-Woche. Die VPs wurden durch den FSR bestätigt, nicht durch die Teilnehmer.
  • Hamburg: Konzept wurde angesprochen, aber nicht weiter verfolgt.
  • TUM: keine VPs.

Aus den vergangenen AK:

  • Wahl: Basisdemokratische Wahl ist mit Erstis oder Partygängern nicht machbar, da keine Möglichkeit zur sinnvollen Entscheidung besteht.
  • Schulung:
    • Man sollte die Hürde nicht zu hoch setzen für potentielle VPs.
    • Kann man machen, ist aber viel Aufwand.
    • Es sollte auf jeden Fall der Eindruck vermieden werden, die VPs wären nach einer Schulung wirklich qualifiziert.

Detailfragen, die noch übrig sind

genaue Regelungen bzgl. Zurechnungsfähigkeit

  • Wie viel Alkohol/Drogen darf eine VP zu sich nehmen, um noch ihre Aufgabe auszuführen?
  • Auf der ZAPF: VPs wird vertraut ggf. Leute zu anderen VPs zu schicken, klar zu kommunizieren, wann sie nicht können (auch: wiel müde usw.).
  • generelles Rauschverbot:
    • ++ auf Party oder Sommerfest gut machbar
    • -- man vergrault viele potentielle VPs
    • ++ man könnte Dienstzeiten implementieren
  • Dienstzeiten könnten zu Verwirrung führen, die Personen sollten sich abwechseln, es sollte keine Leerzeiten ohne jede VP geben.
  • Wenn man als Ersti eine VP sieht und die nicht im Dienst ist, wäre das suboptimal.
  • Vertrauensverlust möglich, wenn an 'freien' Abenden viel getrunken und Geschichten erzählt werden.
  • Alkohol kann aber auch Geselligkeit anzeigen.
  • Aus den alten AKs: VPs sollten sich aktiv auf Veranstaltungen bewegen, nicht nur bei einer Gruppe stehen.
  • auch VPs wollen mal schlafen
  • Für Dienstpläne sollte es reichen, wenn das Telefon besetzt ist.
  • Dienstplan für Telefondienst, alle anderen sind trotzdem VPs, solange sie da sind.
Fazit:
- Bei kürzeren Veranstaltungen (max. 1 Tag) kann vorausgesetzt werden, dass Personen nüchtern bleiben. Bei längeren Veranstaltungen ist genrelles Rauschverbot nicht sinnvoll.
- Bei längeren Veranstaltungen empfehlen wir einen Dienstplan, alle anderen VPs sind bei Anwesenheit trotzdem 'im Dienst' und verweisen ggf. an andere Leute, wenn sie sich nicht mehr dazu in der Lage fühlen (= "Dienstfrei" heißt, VP kann ohne schlechtes Gewissen abwesend sein)
- Es sollte immer mind. eine VP verfügbar sein.
- VPs sollten ihre Einsatzfähigkeit einschätzen können.

TUM: Es wäre schön, vor den Detailfragen das Allgemeine (Definition, Legitimation, was ist Zurechnungsähigkeit?, ...) zu klären?

  • Aus den alten AKs: die VPs dienen als Ansprechpartner und vermitteln, wenn das gewünscht ist, sind in erster Linie aber jemand um mal zu reden. Sie haben keine Ausbildung und sollten sich dessen immer bewusst sein.

Was ist der Unterschied zu einem Fachschaftler?

  • Aus den alten AKs: Die VPs sollen präsent gemacht werden und sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst sein. Gerade Erstis in der O-Woche kennen auch noch nicht den FSR. Bei VPs kann man sich sicher sein, dass das vertraulich behandelt wird, bei nem FSRler nicht unbedingt.
  • Aus den alten AKs: VPs sollten markiert sein, da sich fast keiner die Gesichter merken kann.

Anzahl von VPs und Anforderungen

Wie sollte das Verhältnis von Teilnehmika zu VPs sein? Welche Anforderungen / Bedingungen stellt man an VP-Bewerber?

  • In Göttingen ist die einzige Bedingung, dass beide Geschlechter vertreten sein müssen, mehr wurde in den AK auch noch nicht wirklich besprochen.
  • Die Geschlechterbedingung ist sinnvoll, weitere Bedingungen sind nicht notwendig, da die VPs auch noch durch den FSR o.a. legitimiert werden. Man sollte darauf hinweisen, dass es eine Wahl und keine Bestätigung ist (= besser keine VP als ungeeignete VP).
  • Anzahl lässt sich sicherlich aus Regelungen zu ehrentamtlichen VPs (vom Bund o.ä.) schließen. Zu viele VPs könnten abschreckend für Fachschaften wirken, da sie das personell nicht stellen können. Besser keine konkrete Zahl nennen.
  • Es sollte klar gemacht werden, es ist besser, einen Posten nicht zu besetzen als falsch. Das ist ein deutlicher Unterschied zur restlichen Fachschaftsarbeit. Wie sollte man damit umgehen, wenn sich jemand aufstellt, den die Fachschaft für nicht geeignet hält?
  • FS werden versuchen das Konzept zu etalblieren, bei keinem Personal wird es hat nicht umgesetzt.
  • Bei Veranstaltungen könnte die Orga VPs vorschlagen, die dann vom FSR gewählt werden. Die Orga triffft somit eine Vorauswahl. Leute, die nicht gewählt werden, haben somit 'nur' ein Problem mit der Orga, nicht dem gesamten FSR.
Fazit:
- Es sollten verschiedene Geschlechter abgedeckt sein.
- Keine Liste mit Anforderungen nötig, weil das benennende Gremium die Person kennt und die Person auch bereit ist, das Amt zu übernehmen.
- In die Handreichung sollte geschrieben werden: es ist besser, einen VP-Posten nicht zu besetzen, als falsch.
- Orga sollte VPs vorschlagen, um Konflikte bei Ablehnung zu begrenzen. Das benennende Gremium (zB FSR) wählt dann unter pronzipiell brauchbaren VPs aus und muss keinem Kandidaten ins Gesicht sagen, er sei ungeeignet.
- Wir nennen kein Zahlenverhältnis, weil das abscheckend auf Fachschaften wirken könnte, die nicht "genug" VP aufbringen können.

Ernennungsprozedere

  • Die Zapf hat ein gutes Verfahren, dies ist aber nicht auf Fachschaften anwendbar. Aus dem vorherigen Punkt ein mögliches Verfahren: Orga schlägt VPs vor, Abstimmung im FSR.
  • Kann man das überhaupt einheitlich regeln? Bei Kooperation mit der Uni gibt es da sicherlich Regeln.
  • Münster: VP ist kein geschützter Begriff.
  • Die Handreichung soll allgemein formuliert werden, das wird vor Ort sicherlich ggf. angepasst. Gibt es Gründe, dass bestimmte Leute nicht VP sein dürfen, dann ist das vor Ort hoffentlich bekannt gemacht.
Fazit:
Wir schlagen das Verfahren aus dem vorherigen Punkt vor.

Kommunikation zwischen VPs und Orga

Wie viele Infos dürfen an die Orga weitergetragen werden?

  • ZaPF: Keine perssönlichen Details, aber strukturelle Probleme dürfen weitergetragen werden, damit die ZaPF nötigenfalls verbessert werden kann.
  • Das Konzept ist sinnvoll, den VPs sollte auch ohne weitere Details geglaubt werden.
  • Persönliche Infos sollten definitiv nicht weitergetragen werden. Ein Gespräch unter VPs (ohne Details) hilft diesen sicherlich, in der Psychotherapie ist das auch üblich.
  • Trennung zwischen Dingen, die die VPs aus persönlichen Gründen weitergeben (zu viel Infos etc.) und Kommunikation mit der Orga.
  • Man sollte richtig anonymisieren, keine Rückverfolgung sollte möglich sein.
  • Als VP sollte man sich einen Ansprechparter außerhalb des Studienumfeldes suchen.
    • Vielleicht die psychologische Beratung der Uni dafür nutzen?
    • Münster: Wir mussten der Beratungsstelle erstmal klarmachen, dass das kein alternatives Beratungsangebot ist, seitdem funktioniert die Kooperation gut.
Fazit:
- Trennung zwischen Einzel- und strukturellen Fällen.
- Einzelfälle dürfen nur weitergegeben werden, wenn Betroffene das wollen. Ausgenommen natürlich wie immer wenn schweigen die VP überlastet (= VP kein Beichtgeheimnis).
- Strukturelle Fälle sollten präsentiert werden dürfen, auch ohne direkt eine Lösung zu nennen. Strukturelle Probleme zu benennen ist als erstes wichtig.
- Anonymisierung muss gut durchdacht sein, um mögliche Rückschlüsse zu vermeiden.
- VPs sollten schauen, dass sie einen Ansprechpartner außerhalb der FS haben, um sich auch selbst Sachen von der Seele zu reden.


weitere Diskussion

  • Münster: Die Hauptaufgabe der VPs ist zuhören, VPs sollten sich in Gesrächen selbst zurücknehmen. Das ist auch das Hauptproblem, warum man Leute für ungeeignet hält.

Vorschlag Gliederung

  1. Was ist VPers: Überblick
  2. Aufgaben einer VP: vorher/während/nachher
    1. VPers bekannt/erreichbar machen
    2. Kommunikation: Mit Personen, Untereinander, Orga
    3. Verschwiegenheitsdinge
  3. Legitimation
    1. Ernennung/Bestellung
  4. Schulungen / Kooperation mit anderen Einrichtungen

Weiteres Vorgehen

Jakob macht aus den Stichpunkten/Diskussionsergebnissen der vergangenen AK einen Textentwurf. Auf der nächsten ZaPF wird der dann auseinandergenommen, hoffentlich verbessert und beschlossen :-)

Zusammenkopierte Sammlung der Stichpunkte zu allen AKs für den Inhalt (weitgehend unsortiert)

Es geht um VPers für Veranstaltungen

Vertrauenspersonen sollen durch die Fachschaften gestellt werden. Ernennung: Nicht durch TN, sondern FS. VPers sollen sich nicht selbst bewerben, sondern durch Orga vorgeschlagen

Vergütung, wenn überhaupt, dann nur für Schulungen --> falsche Motivationen könnten geweckt werden

Richtlinien für Vertrauenspersonen sind wünschenswert

Rauschverbot: nur sinnvoll wenn es Dienstzeiten gibt; wenn es keine Dienstzeiten gibt soll es keine Einschränkungen geben, da sich jede VP selbst einschätzen kann (können muss). Bei einzelnen Veranstaltungen (max. 1 Tag) geht ein Rauschverbot.

Bei längeren Veranstaltungen empfehlen wir einen Dienstplan, alle anderen VPs sind bei Anwesenheit trotzdem 'im Dienst' und verweisen ggf. an andere Leute, wenn sie sich nicht mehr dazu in der Lage fühlen (= "Dienstfrei" heißt, VP kann ohne schlechtes Gewissen abwesend sein). Ees sollte immer mind. eine VP verfügbar sein.

Qualitätssicherung: mit einer Selbstverpflichtung die unterschrieben werden soll (psychologische Bindung)

Verschwiegenheit: Am Besten übernehmen wir die ausführliche Diskussion im AK Vertrauensperson der ZaPF in Freiburg. VPers sollten sich über Redestellen für sich selbst bewusst sein.

Anlaufstelle, auch wenn sich mal jemand einfach auskotzen will

Verfügbarkeit/Bekanntheit: sichtbare Kennzeichnung (an Orten und an der Person)

wenn FS eine Vertrauensperson für eine Veranstaltung stellt, dann auch für die gesamte Veranstaltung. Dienstzeiten ermöglichen Abwesenheit

anonymisieren der Probleme

Einzelfälle dürfen nur weitergegeben werden, wenn Betroffene das wollen. Ausgenommen natürlich wie immer wenn schweigen die VP überlastet (= VP kein Beichtgeheimnis).

Strukturelle Fälle sollten präsentiert werden dürfen, auch ohne direkt eine Lösung zu nennen. Strukturelle Probleme zu benennen ist als erstes wichtig.

auch Schlichterrolle einnehmen; Vermittlerposition

Kompetenzen einschätzen und kommunizieren --> Vertrauenspersonen sind nur eine erste Anlaufstelle

Selbstschutz beachten

Sensibilisierung für Tutoren, aber keine Schulungen!! nur bekannte Probleme kommunizieren

können nicht im Mobbing agieren (weil zu langfristig)

Passivität (nicht aktiv einmischen ->VPers keine Sittenpolizei)

besondere Augenmerke: Diskriminierung, peer pressure, Harrassment ,Zwang durch Authoritätspersonen

Wenn möglich VPers am Anfang einer Veranstalung vorstellen und System erklären.

Immer VPers markieren (Namenschild, Button, pinker Bademantel etc.), an häufig frequentierten Stellen (Toilettentüren, neben der Einlassschlange, Theken usw.) Aushänge machen mit Erklärung des Systems, Bild der VPers und Kontaktmöglichkeiten (Name, Mail, Telefon usw.) sowie Nennung der Markierung.

Als FS ggf. ein oder mehrere "Diensthandy" stellen.

VPers sollen sich bewusst sein, dass sie auch Ansprechbarkeit signalisieren müssen, also zB sich nicht als fester Teil einer (Teilnehmer-)Gruppe darstellen.

VPers müssen Zeit haben können: Sie sollten nicht zu strukturell bindenden anderen Aufgaben herangezogen werden (Thekenschichten etc.).

Zum Thema Schweigepflicht wird auf die Arbeit des AK Vertrauenspersonen WiSe19 verwiesen

Nicht Aufgabe qua Amt der VPers ist: Menschen, die das nicht mehr selbst schaffen, einen Heimweg organisieren. Die Orga bei der Barrierefreiheit beraten.

Vertrauenspersonen sind keine Problemlöser!

Satz des Zafer: Als Vertrauensperson Ansprechpartner, als Person (besonders) aktiv

Bedingungen: versch. Geschlechter empfohlen Keine Liste mit Anforderungen nötig, weil das benennende Gremium die Person kennt und die Person auch bereit ist, das Amt zu übernehmen.

keine Angabe, Anzahl VPers pro Teilnehmer.

Kommunikation mit Orga: strukturelle Dinge sollen anonymisiert angesprochen werden

Schulungen für VPers sind nicht praktikabel für einzelne Veranstaltungen, insbesondere wenn sie verpflichtend sind

In die Handreichung sollte geschrieben werden: es ist besser, einen VP-Posten nicht zu besetzen, als falsch.

Ernennungsprozedere: Orga sollte VPs vorschlagen, um Konflikte bei Ablehnung zu begrenzen. Das benennende Gremium (zB FSR) wählt dann unter pronzipiell brauchbaren VPs aus und muss keinem Kandidaten ins Gesicht sagen, er sei ungeeignet.

VPs sollten schauen, dass sie einen Ansprechpartner außerhalb der FS haben, um sich auch selbst Sachen von der Seele zu reden.

Die Hauptaufgabe der VPs ist zuhören, VPs sollten sich in Gesprächen selbst zurücknehmen. Das ist auch das Hauptproblem, warum man Leute für ungeeignet hält.

Zusammenfassung

Die noch offenen Details wurden geklärt:

  • (genaue) Regelungen bzgl. Zurechnungsfähigkeit
- Bei kürzeren Veranstaltungen (max. 1 Tag) kann vorausgesetzt werden, dass Personen nüchtern bleiben. Bei längeren Veranstaltungen ist genrelles Rauschverbot nicht sinnvoll.
- Bei längeren Veranstaltungen empfehlen wir einen Dienstplan, alle anderen VPs sind bei Anwesenheit trotzdem 'im Dienst' und verweisen ggf. an andere Leute, wenn sie sich nicht mehr dazu in der Lage fühlen (= "Dienstfrei" heißt, VP kann ohne schlechtes Gewissen abwesend sein)
- Es sollte immer mind. eine VP verfügbar sein.
- VPs sollten ihre Einsatzfähigkeit einschätzen können.
  • Anzahl (pro Teilnehmer), ggf. Bedingungen/Anforderungen an Personen, die VPers sein wollen
- Es sollten verschiedene Geschlechter abgedeckt sein.
- Keine Liste mit Anforderungen nötig, weil das benennende Gremium die Person kennt und die Person auch bereit ist, das Amt zu übernehmen.
- In die Handreichung sollte geschrieben werden: es ist besser, einen VP-Posten nicht zu besetzen, als falsch.
- Wir nennen kein Zahlenverhältnis, weil das abscheckend auf Fachschaften wirken könnte, die nicht "genug" VP aufbringen können.
  • Erarbeiten eines Vorschlages für das Ernennungsprozedere?
- Orga sollte VPs vorschlagen, um Konflikte bei Ablehnung zu begrenzen. Das benennende Gremium (zB FSR) wählt dann unter pronzipiell brauchbaren VPs aus und muss keinem Kandidaten ins Gesicht sagen, er sei ungeeignet.
  • Kommunikation zwischen VPers und Orga
- Trennung zwischen Einzel- und strukturellen Fällen.
- Einzelfälle dürfen nur weitergegeben werden, wenn Betroffene das wollen. Ausgenommen natürlich wie immer wenn schweigen die VP überlastet (= VP kein Beichtgeheimnis).
- Strukturelle Fälle sollten präsentiert werden dürfen, auch ohne direkt eine Lösung zu nennen. Strukturelle Probleme zu benennen ist als erstes wichtig.
- Anonymisierung muss gut durchdacht sein, um mögliche Rückschlüsse zu vermeiden.
- VPs sollten schauen, dass sie einen Ansprechpartner außerhalb der FS haben, um sich auch selbst Sachen von der Seele zu reden.

Zur nächsten ZaPF soll ein Textvorschlag vorliegen.