SoSe19 AK Semestervergütung für FS-Arbeit

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Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Greta (Karlsruhe)

Einleitung und Ziel des AK
In Sachsen steht im Hochschulgesetz (§20 (4)), dass Studenten, die in der Fachschaft mitarbeiten Semester "geschenkt" bekommen: "Studenten, die mindestens eine Wahlperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft, des Studentenwerkes oder der Studienkommission [...] mitgewirkt haben, wird die Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Bei einer mehrjährigen Mitwirkung wird eine Studienzeit von 3 Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet." Nun würde uns interessieren, ob es so ein Gesetz in anderen Bundesländern auch gibt und wenn ja, wie dies von unterschiedlichen Hochschulen praktisch umgesetzt wird. Bspw. in Dresden werden die Studierenden im Semester zurückgesetzt.

Das Ziel des AKs wird im AK beschlossen.

Handelt es sich um einen Folge-AK?
Nein, Vorwissen ist nicht zwingend erforderlich

Wer ist die Zielgruppe?
alle

Wie läuft der AK ab?
Austausch und Diskussion über oben genanntes Thema


Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
was zum Schreiben

Materialien und weitere Informationen

Arbeitskreis: AK Semestervergütung für FS-Arbeit

Protokoll vom tt.mm.jjjj

Beginn
HH:MM Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Vorname Nachname (Uni)
Protokoll
Vorname Nachname (Uni)
Anwesende Fachschaften


Protokoll

AK-Leitung: Greta Heine (KIT)

Protokollierende: Christoph Blattgerste (Uni Heidelberg)


Anwesende Unis:

  • Konstanz
  • KIT
  • Würzburg (physisch)
  • Erlangen-Nürnberg
  • Heidelberg

Berichte:

  • Dresden: Pro Semester werden nach Antrag 5 CP für gewählte Gremienmitglieder vergeben.
  • Konstanz: uniweite Gremienarbeit als Grund für Härtefallantrag möglich (inoffizielles Freisemester)
  • Erlangen-Nürnberg: Fachschafts-Arbeit als Grund für Härtefallantrag möglich (Freisemester)
  • KIT: keine Vergütung oder Rücksichtnahme, MINT-Modell: Verlängerung der Regelstudienzeit & Orientierungsprüfung
  • Heidelberg: Berücksichtigung bei Härtefallantrag, Bewirtungs-Pauschale
  • Würzburg: 5 CP als "erweiterte Kompetenz", Berücksichtigung bei Härtefallantrag
  • alle: Rückerstattung von Unkostenbeiträgen, Fahrtkosten etc.

Ziel: - Vergütung durch ECTS Punkte, Verlängerung der Studienzeit sinnvoll - entgeltliche Vergütung nicht umsetzbar - "Grenze" für die Vergütung (ausreichende Mitarbeit erforderlich)

Zusammenfassung/Ausblick


Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im Kategorienbaum unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([1]).